Mit Schülerausweis Zugfahren?
Hallo zusammen bin (m/)17 und finde meinen Perso nicht und ich wollte morgen früh mit dem Zug weit weg fahren (ca. 4 std.). Kann ich auch mit einem Schülerausweis fahren, wenn ich meinen Perso nicht finde?
8 Antworten
...lieber Skurrt und alle, die es interessiert; hier mal grundsätzliches zur Mitführung den Personalausweis...
Ist das Mitführen eines Personalausweises Pflicht in Deutschland?
Die Pflicht, einen Personalausweis besitzen zu müssen, ist nicht zu verwechseln mit der Pflicht zum Mitführen eines solchen Ausweises. Diese besagt, dass Personen generell dazu verpflichtet sind, einen Lichtbildausweise mit sich zu führen, um diesen auf Verlangen der Obrigkeit vorzuzeigen. In den Niederlanden beispielsweise besteht eine diesbezügliche Verpflichtung seit dem 01.01.2005 (auch für Touristen, die sich im Land aufhalten), in Deutschland hingegen nicht. Das bedeutet, dass sich ein deutscher Staatsbürger innerhalb des Landes frei bewegen darf, ohne ein Identifikationspapier mit sich führen zu müssen
Fortsetzung zu meiner Antwort:
Gibt es Personengruppen, für die eine Ausweispflicht besteht?
Es gibt jedoch bestimmte Personengruppen, welche dazu verpflichtet
sind, einen Personalausweis oder Reisepass mit sich zu führen. Zu diesen
zählen Arbeitnehmer in bestimmten Branchen, zum Beispiel in der Gastronomie oder auf dem Bau: gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
unterliegen diese Personen der Mitführpflicht, damit sie sich gegenüber
Zollbeamten ausweisen können: „Bei der Erbringung von Dienst- oder
Werkleistungen sind die in folgenden Wirtschaftsbereichen oder
Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis,
Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen:
1. im Baugewerbe,
2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
3. im Personenbeförderungsgewerbe,
4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
5. im Schaustellergewerbe,
6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
7. im Gebäudereinigungsgewerbe,
8. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
9. in der Fleischwirtschaft.“ (§ 2a SchwarzArbG)
Auch derjenige, der eine Waffe mit sich führt, unterliegt der Mitführpflicht. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 38 Abs. 1 WaffG.
Ein Schülerausweis ist kein amtlicher Lichtbildausweis, daher könnte es ggf. bei der BahnCard oder dem Online-Ticket Probleme geben.
Solltest du keine BahnCard benutzt haben und ein Ticket vom Schalter/Automaten, benötigst du keinen Ausweis für deine Fahrt.
Du musst dich mit einem amtlichen Dokument ausweisen. Ob Schülerausweis ausreicht hängt immer von den Kontroleuer ab.
Aber eventuell hast du eine Reisepass, mit dem kannst du dich auch ausweisen.
Wenn man eine Bahnkarte für Vergünstigungen hat oder nicht übertragbare Monatskarte / Jahreskarte muss man immer mit einem Personalausweis belegen.
Davon bin ich jetzt ausgegangen.
Sollte es aber ein normales einzelticket sein dann braucht man gar nichts außer das gültige ticket.
Zwar herrscht in Deutschland eine Ausweispflicht aber keine Mutführpflicht.
Was redest Du denn da!
Kein Mensch muss sich in der Bahn ausweisen! Alles, was man braucht, ist ein Ticket - ganz genauso wie in Bus.
Der Fragesteller hat weder nach personengebunden Tickets noch nach der Bahncard gefragt, sondern lediglich, ob er sich als Minderjähriger im Zug eventuell ausweisen können muss und das muss er natürlich nicht.
Willst Du etwas behaupten, dass man in einen Zug nur mit Ausweis einsteigen darf - das ist ja absurd!
...lieber Skurrt; ...also (ergänzend), du kannst demnach bedenkenlos mit deinem Schülerausweis deine Reise antreten...aber mit dem gültigen Fahrausweis, klaro, ne ?..:-))); gute Fahrt..., liebe Grüße aus Köln
Du musst mein ich bei einer Kontrolle den Perso haben, den Du ja normal immer dabei haben musst.
Um mit der Bahn zu fahren, braucht man keinen Perso, Ausweiskontrollen gibts im Zug jedenfalls nicht, genauso wenig wie im Bus
das ist nicht ganz richtig! es gibt Personengebundene Fahrkarten und dann kontrollieren die kontrollieure auch den Ausweis
Nein, das stimmt so auch nicht - bei personengebundenen Tickets kann man angeben, wodurch man sich ausweisen will - Perso, Bahncard, Füherschein usw.
Darum gehts dem Fragesteller aber ja gar nicht, er möchte wissen, ob er sich überhaupt ausweisen muss, wenn er als Minderjähriger eine längere Bahnfahrt macht, und das muss er natürlich nicht.
sorry, aber was ist denn das für ein Unsinn - im Zug muss sich kein Mensch ausweisen, auch ein Minderjähriger nicht.
Zugfahren ist auch ohne Ausweis erlaubt, das Einzige, was man braucht, ist ein gültiges Ticket - bist Du als Jugendlicher nie mit der Bahn gefahren?