Mit Polnischem AM Führerschein in Deutschland fahren, mit 14?

2 Antworten

Nein, du darfst mit 14 Jahren nicht in Deutschland damit fahren, auch wenn es in Polen erlaubt ist. Es wird sehr wahrscheinlich auch keine Sondergenehmigung geben.

Wenn dann müssten die Länder ein gegenseitiges Abkommen aushandeln so wie es DE und AT in manchen Bereichen gemacht haben.

Nein, Klasse AM ist in Deutschland ab 15 .. Mindestalter muss eingehalten werden.

Dazu kommt: bist du erst nach Deutschland eingereist.. hattest deinen Wohnsitz mind. 185 Tage in Polen als du den Schein gemacht hast? Nein? Dann darfst du gar nicht damit fahren.. nicht in Deutschland.

EazyAlex 
Fragesteller
 12.05.2022, 15:47

Ich besitze eine doppelte Staatsbürgerschaft.

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FahrschulNerd  12.05.2022, 16:02
@EazyAlex

Das spielt keine Rolle..

Wo hattest du den Wohnsitz als du den FS gemacht hast.. Polen seit mind. 185 Tage oder in Deutschland?

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FahrschulNerd  12.05.2022, 16:20
@EazyAlex

Also .. Wohnsitz war mind 185 Tage in Polen als du den FS gemacht hast .. du warst NICHT in Deutschland gemeldet!? Dann kannst du den AM hier fahren wenn du 15 bist.

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migebuff  12.05.2022, 17:31
@FahrschulNerd

Kann ich nicht ganz nachvollziehen. Er hat zwar das Mindestalter nicht erreicht, aber die Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstataat der EU ausgestellt. Nur wenn beides nicht nicht gegeben wäre, dürfte er nach §29 Abs 3 Nr 1a FeV keinen Gebrauch davon machen. Es heißt "und", nicht "oder".

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FahrschulNerd  12.05.2022, 17:57
@migebuff

In Polen ist AM ab 14! Deswegen darf er hier damit erst ab 15 fahren .. wenn er es überhaupt darf .. wegen Wohnsitz!

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migebuff  12.05.2022, 18:03
@FahrschulNerd

Ich habe die Frage schon verstanden.

§29 Abs 1 FeV:

(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben.

Er ist Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis. Er hat seinen Wohnsitz in Polen.

Er darf somit im Umfang seiner Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland fahren.

Eine Ausnahme wäre nach Absatz 3 Nr 1a denkbar:

(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
1a. die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und deren Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist

Er hat das nach §10 Absatz 1 vorgeschriebene Mindestalter zwar nicht erreicht, aber seine Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat der EU ausgestellt.

Es müssen beide Punkte erfüllt sein, damit die Berechtigung nach Abatz 1 nicht gilt. Bei ihm ist lediglich einer der Punkte erfüllt. Somit trifft Absatz 3 Nr 1a, welcher ihm das Fahren untersagen würde, nicht auf ihn zu.

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FahrschulNerd  12.05.2022, 20:18
@migebuff

Ich warte halt noch auf seine Antwort ob er wirklich die Voraussetzungen erfüllt hat.. ich spreche ihm im Moment halt ab, dass er grad erst von Polen aus hier her gezogen ist.

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EazyAlex 
Fragesteller
 23.07.2022, 22:25
@migebuff

Laut §28 (1) FeV dürfte ich in Deutschland ein Moped mit Polnischen Führerschein fahren. Meine Frage war aber ob ich das ab 14 schon darf weil in §10 (1) FeV das 15 Jährige Mindestalter nur für das erteilen ist, und nicht zum führen. Da ich die Fahrerlaubnis aber schon erteilt bekommen habe, dürfte ich damit ja eigentlich fahren weil es dazu kein Gesetz gibt. Es gibt nur ein Gesetz für das Mindestalter zum Führen §10 (3) FeV aber das gilt nur für Führerschein freie Kraftfahrzeuge wie Mofas

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migebuff  23.07.2022, 22:59
@EazyAlex

Lies nochmal in Ruhe, was ich oben geschrieben habe.

Laut §29 Abs 1 FeV darf man grundsätzlich von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen.

Du dürftest laut §29 Abs 3 nicht Gebrauch davon machen, wenn du das Mindestalter, das hier für die Erteilung nötig wäre, nicht erreicht hast und zudem dein Führerschein nicht von einem EU-Staat stammt.

Da diese Einschränkung auf dich nicht zutrifft, da Polen ja ein EU-Staat ist, gilt somit das, was in §29 Abs 1 FeV steht:

(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben.

Wenn du jetzt deinen Wohnsitz hier anmeldest, gelten für dich auch unsere Vorschriften zum Mindestalter.

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