Mit Klasse T und eigenem Oldtimertraktor legal zu Treffen bzw. einfach so fahren?
Hallo Leute, ich habe gestern meine Fahrprüfung für Klasse T bestanden. Ich bin 16 und will eigentlich nur mit unserem Oldtimer zu Treffen fahren (zumindest theoretisch, dank Corona :/) bzw. einfach so rumfahren, weil mir das viel mehr gefällt wie die ganzen Roller.
Jetzt hör ich aber in der einen Ecke, dass der T nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden darf und ich immer Ausreden parat haben müsse, in der nächsten hör ich das gleiche ABER zu Oldtimertreffen fahren ist auch erlaubt und in der letzen Ecke wird mir gesagt ich darf rumfahren wie ich will.
Das schlaue Internet hat mir auch nicht wirklich weitergeholfen, vielleicht hat einer von euch eine 100%ige Antwort oder einen schönen Link wo man draufdrücken kann und alles erklärt wird :)
Danke schonmal im Voraus, ich freu mich auf eure Antworten
3 Antworten
§ 6 FeV:
Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Mit der Klasse T ist das nicht erlaubt.
Du müsstet noch ein Jahr warten, bis du 17 bist. Dann dürftest du den Traktor, sofern zG < 3500 kg, mit BF17 fahren.
https://www.agrarheute.com/technik/traktoren/fuehrerscheinklasse-t-duerfen-jugendliche-fahren-542065
Nein, du darfst damit nicht zu einem Oldtimertreffen fahren!
Das am Bodensee? ^^
Das finde ich aber schon eindeutig: Den Führerschein Klasse T darf man nur für lof-Zwecke einsetzen. So wurde beispielsweise ein 17-jähriger Schüler mit Führerschein Klasse T in Niedersachsen von der Polizei gestoppt, als er mit dem Traktor zur Schule fahren wollte. Grund: Der land- oder forstwirtschaftliche Zweck war für diese Fahrt nicht erfüllt und so ist der Schüler ohne Fahrerlaubnis gefahren. In einem anderen Fall machte die Polizei Verkehrskontrollen bei Traktorpartyund stellte ebenfalls "Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis" fest.
Danke für den Hinweis. Und wie kommt man jetzt zur Traktorveranstaltung? Die müsste dann doch komplett verboten sein, oder?
Es wäre auch mal interessant zu wissen, wie die eingeleiteten Verfahren ausgegangen sind. Die Polizei weiß nämlich auch nicht alles.
Wird im Fahrschulunterricht der Klasse T gar nicht gesagt, dass Privatfahrten nicht gestattet sind? Irgendwie wissen nur die wenigsten Inhaber der Klasse T, was sie damit fahren dürfen.
Wir bilden kein T aus .. aber ich gehe stark davon aus das es geschult wird.
nein ist nicht erlaubt.klasse L und T ist nur für rein land und forstwirtschaftl.tätigkeit zulässig.oldtimer treffen gehören nicht dazu und folgedessen brauchst B bis 3,5 ton gewicht und wenn schwerer den C1
Aber wenn er nicht darf, dann darf eigentlich keiner da hin, oder? Denn das ist ja keine land- oder forstwirtschaftliche Veranstaltung.
Es heißt in der FeV: die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Da steht nicht werden müssen.
Schwierig...