mit 9.Klässlerin schlafen?

10 Antworten

was hat dein vater damit zu tun?

wenn es dir nicht ernst mit dem Mädel ist, lass es bitte, sie wird nur enttäuscht sein und wenn sie noch keine 15 ist, würde ich es ganz lassen

9. Klasse sagt ja schon mal nichts über das Alter aus. Ich war da erst 14, andere waren da bis zu 18 Jahre alt.

Daher kann dein "1 Jahr älter als die andere" auch sehr breit interpretiert werden.

Ganz ehrlich: wenn du nichts ernstes von dem Mädchen willst, dann lasse sie lieber in Ruhe.

Wie es rechtlich ist kannst du selber googeln, in der 12. Klasse sollte an das können. Moralisch finde ich das ganze nicht gut und dir scheint ja auch was am Ruf von dir (und deiner Familie?) zu liegen, wenn du die Stellung deines Vaters so erwähnst.

Zudem kann ihre Reaktion die du zu erkennen scheinst auch einfach nur heißen, dass sie dich süß findet oder eine Beziehung will.

Solltest du mit ihr was anfangen, dann sage ihr bitte vorher, dass es für dich nur um Sex geht!

Ist dir bei der Beziehung das körperliche oder geistige Alter wichtiger? Mädchen sind in der geistigen Entwicklung nämlich den Jungen oft Jahre voraus, das gleicht sich erst ca. ums 20. Lebensjahr wieder aus.

Wie alt bist Du und wie alt ist die junge Dame?


MichaL81  08.12.2016, 13:45

Fänd ich persönlich schon ein wenig jung. Warte mal noch ein paar Jahre auf die Dame ...

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freddy9189 
Beitragsersteller
 08.12.2016, 13:44

18 und sie 14/15 ist man meist in der 9. klasse

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Scheint ja die ganz grosse Liebe zu sein, die du hier gerade beschreibst und die du dem Gedanken, mit ihr ins Bett  zu hüpfen, zu Grunde legst.

"eher was ernstes aber zu jung für eine Beziehung" ist natürlich das absolute Kriterium für eine heisse Nacht, da kann man nur hoffen, dass die von dir bechriebene 9. Klässlerin intelligenter und reifer ist als du, auch wenn sie keinen Vater an der Schule hat der Stellvertreter ist.

Was bitteschön hat das mit dem Wunsch nach Sex zu tun? Soll er dir die Kondome günstiger besorgen oder hättest du gerne dass er sie zur Strafstunde ins Klassenzimmer zu dir schickt.

Als Ü14 kannst Du mit anderen Ü14 (sie ist doch 14/15!?) problemlos Sex haben - und die Eltern können es auch nicht verbieten.

Aber natürlich wäre es mehr als wünschenswert, wenn mit offenen Karten gespielt wird (sprich: vorher klar machen, wenn eine Beziehung nicht in Frage kommt)! ;-)

Eigentlich sollte sich das ja von selbst verstehen, aber die Pubertät halt ... ^^


Huflattich  09.12.2016, 19:05

Nee, aber wegen "sexuellem Übergriff" bei Minderjährigen anzeigen - auch wenn es gar nicht so war .......

Die "Pupsertät" ;o) entschuldigt nicht alles .

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Libertinaer  09.12.2016, 19:30
@Huflattich

"Sexueller Übergriff" bei Minderjährigen? Was soll das denn sein?

1. 14/15 & 17/18 ist legal!

2. Wenn eine illegale Handlung behauptet wird, muss sie auch bewiesen werden.

3. Wer Straftaten erfindet, begeht selbst eine Straftat.

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Huflattich  09.12.2016, 19:42
@Libertinaer

Legal vielleicht, nur sind die Voraussetzung immer Individuell zu betrachten. 

Merke - Vor Gericht und auf hoher See bist Du " in Gottes Hand".

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Libertinaer  09.12.2016, 19:55
@Huflattich

Legal wie in "ist erlaubt und kann von den Eltern nicht verboten werden".

Auch Gerichte können keine Taten ahnden, die gar keine Straftatbestände sind. Sie ist 14 und er 18 ist da bereits genug der "individuellen Betrachtung" ...

Klar, es kann Fehlurteile geben. Aber es gibt auch die Berufungsinstanz/Rechtsbeschwerde/etc. Und für Fehlurteile reicht es, gar nichts zu tun ...

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Huflattich  09.12.2016, 21:05
@Libertinaer

Eltern dürfen als Erziehungsberechtigte ihr den Umgang verbieten .-ob das dann auch wirklich klappt ? .

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Libertinaer  09.12.2016, 23:06
@Huflattich

Ach so, Du beziehst dich gar nicht auf die Rechtslage in Deutschland, sondern von Phantasialand? Das würde jedenfalls einiges erklären! ^^

In Deutschland aber braucht man hier für ein Umgangsverbot wirklich, wirklich sehr, SEHR gute Gründe. Da muss das Kindeswohl gefährdet sein, also wenn der Freund z.B. ein Drogendealer oder religiöser Spinner ist.

Das wussten sogar die Eltern der 14-Jährigen, die sich in ihren 47-jährigen Onkel verliebt hatte. Da schrieb ein anderer Onkel, Allgemeinmediziner, schnell ein Wunschattest. Es folgte die Einweisung in die Klappse, die Psychologen hielten sich bei ihrer Diagnose an das falsche Attest, und damit dann Umgangsverbot, denn die Richter waren ein wenig unaufmerksam und/oder dumm, weswegen es auch nur kurzen Bestand hatte. Die Richter der Berufungsinstanz fanden das nämlich -nicht gerade lustig: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Was glaubst Du: Würde ein Gericht strenger urteilen, wenn es sich nicht um einen 33 Jahre älteren Onkel, sondern um einen 3 Jahre älteren Schulkameraden handeln würde? ^^

PS: Geil! Nimmt das Urteil gerade dein ganzes Geschwurbel auseinander? Legaler Sex, Umgangsrecht, erfundene Vorwürfe (wie war dein Vorschlag? Zitat: "Sobald der Nachweis geführt wird, dass die junge Dame unzurechnungsfähig und auf Grund der Jugendlichkeit leicht beeinflussbar ist"), und letzlich hat der Recht, der sagt, dass es SO nun wirklich nicht geht ...

PPS: Ich schreibe das hier seit Jahren. Wie lange hättest Du mir nicht geglaubt, wenn nicht das Urteil veröffentlicht worden wäre?

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