Mit 19 Weg von zuhause?

19 Antworten

Darf er also einfach zu mir ziehen mit einverständniss meiner Eltern?

Schlicht und egreifend "der Kleine" darf wohnen wo er dies möchte. Allerdings einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern har er unter den momentanen Gegebenheiten nicht.

Und soweit er nicht ausbildungsplatzsuchend beim AA gemeldet ist und eine entsprechende Suche auch jederzeit nachweisen könnte, besteht auch kein Anspruch auf Kindergeld.

Wie sieht es mit seinen Sachen bei ihm zuhause aus. Darf er die irgendwann holen?

Von welchen Sachen sprichst Du - seine persönlichen Sachen z.B. Kleidung, Bücher bzw. Dinge, die er von eigenem Geld beschafft hat, kann er gleich mitnehmen - anderes wie Mobiliar dürfte den Eltern gehören.

Einschließen dürfen die Eltern ihn selbstverständlich nicht.

Er ist volljährig, das Einverständnis seiner Eltern ist nicht notwendig, er kann hinfahren und hinziehen, wo er will. Sperren sie ihn ein, ruft er die Polizei, die werden ihn befreien.

Natürlich kann seine Mutter bei euch aufkreuzen, aber wie sollte sie ihn denn heimschleifen? Sie wird ja kaum jemanden, der sich wehrt, durch die Stadt ziehen können.

Sie kann zu euch kommen und ihr redet mit ihr, ggf. durch die geschlossene Tür oder ein Fenster. Wird sie extrem laut, handgreiflich oder kommt sie mit Verstärkung, dann ruft die Polizei. Die wird ein Platzverbot aussprechen.

Seine Sachen stehen ihm zwar zu, aber das durchzusetzen, kann schwierig sein. Am besten, er verschwindet heimlich, wenn keiner zu Hause ist und nimmt das wichtigste gleich mit.

Er sollte sich schnellstens nach einer neuen Ausbildung umsehen, noch ist da was drin. Und dann kann er sein Kindergeld abzweigen lassen. Wenn er nachweist, dass er sich bewirbt und beim Arbeitsamt als Ausbildungssuchend gemeldet ist. Zusätzlich kann er einen 450 Euro Job machen. Sonst hast du ihn ewig an der Backe und deine Eltern dürfen für ihn aufkommen.

Dass seine Eltern nicht happy sind, wenn er aus der Ausbildung geflogen ist, kann ich ja gut nachvollziehen.

Er ist erwachsen und kann tun und lassen, was er will.

Wenn er also zu Euch ziehen will, kann er das tun - heute noch. Seine eigenen Sachen darf er auch mitnehmen.

Und darf seine Mutter hier aufgekreuzt kommen und ihn nach Hause schleifen?

Sie darf aufkreuzen - aber sie darf ihn nicht mitnehmen.

Dein Freund ist 19, er darf, wenn er das will, nach Patagonien auswandern.

Ok, die Eltern sind unterhaltspflichtig, aber der Unterhalt kann auch in Naturalien geleistet werden. Zimmer. Nahrung, Heizung... Es ist also nicht unwahrscheinlichm, dass seine Eltern sich darauf berufen. Allerdings steht ihm das Kindergeld zu. Und wenn die Mutter bei euch auftaucht, kann er ihr einfach sagen: "Du kannst mich mal."

Er ist volljährig. Natürlich wird er dann eben auch für sein Leben aufkommen müssen. Arbeiten gehen.

Er ist 19 Jahre alt und unterliegt somit aufgrund seiner Volljährigkeit nicht mehr dem Aufenthaltsbestimmungsrecht seiner Eltern. Von daher darf er jederzeit ausziehen, wenn er entweder bei Dir unterkommen oder eine eigene Wohnung finanzieren kann.