Mit 17 ins Ausland fahren?
Mit 17 darf ich ja alleine mit dem Autofahren, darf ich aber auch dann allein ins Ausland fahren?
3 Antworten
Laut dieser Seite https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/1/2/Seite.0401101.html darfst du nicht alleine mit 17 Jahren Auto fahren im Ausland.
Für die L17-Ausbildung gibt es außer dem Mindestalter für das Ablegen der praktischen Fahrprüfung (17 Jahre) und den Beginn mit der Ausbildung in der Fahrschule (15,5 Jahre) keine Altersbeschränkung. Es gibt auch keine Beschränkung, dass die Ausbildungsfahrten nur auf bestimmten Straßen oder in bestimmten Gebieten durchgeführt werden dürfen. Es darf jedoch nur innerhalb Österreichs gefahren werden.
Die L17-Lenkberechtigung ist drei Jahre lang, aber jedenfalls bis zum 21. Geburtstag ein Probeführerschein. Innerhalb des ersten Jahres nach Erteilung der Lenkberechtigung muss die Mehrphasenausbildung absolviert werden.
Außerhalb von Österreich wird die L17-Lenkberechtigung nach Kenntnisstand des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobiltitä, Innovation und Technologie (BMK) nur in Deutschland, England, Nordirland und Dänemark anerkannt.
Das heißt, dass damit vor dem 18. Geburtstag nur in Österreich und in diesen vier Staaten gefahren werden darf. Ab dem 18. Geburtstag kann mit der L17-Lenkberechtigung in Österreich und überall im Ausland gefahren werden.
Außerhalb des EWR muss jedoch unter Umständen – wie bei allen Lenkberechtigungen – eine englische Übersetzung des österreichischen Führerscheins oder ein internationaler Führerschein mitgeführt werden.
Zitat aus Wikipedia:
GültigkeitDie Lenkberechtigung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres außer in Österreich nur in Großbritannien, Nordirland und Dänemark gültig.[3]
Mit 1. Juli 2013 wurde L17-Fahrern zwar das Lenken eines PKW in Deutschland untersagt[4], dieses Verbot war aber "unbeabsichtigt" und wurde deshalb mit 1. Juli 2014 wieder rückgängig gemacht.[5] Die vorgezogene Lenkerberechtigung für Inhaber unter 18 Jahren ist also in Deutschland gültig.[6]
Es ist bei solchen Fragen immer gut, dazuzuschreiben wo man herkommt.
Ich denke jetzt mal Österreich.
Aber dieser L17 heißt der glaube ich bei euch gilt NUR in Österreich, andere Länder erkennen den nicht an