Minijob neben dualem Studium?

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Hallöchen gesagt.

Natürlich kommt es erst mal auf das Einverständnis Deines ersten Arbeitgebers an. Ohne diese geht gar nichts.

Ist es Dein einziger Nebenjob, dann gilt:

  • Ist der Minijob zu versteuern? Eigentlich ja, denn grundsätzlich ist der Minijob steuerpflichtig.
  • Allerdings heißt steuerpflichtig nicht immer, dass Du als Angestellte auch wirklich Steuern zahlst. Tatsächlich zahlst Du keine Steuern.
  • Dein Minijob ist für Dich aus steuerlicher Sicht mit nur wenig Aufwand verbunden. Du musst unter Umständen die Einkünfte zwar in der Einkommenserklärung angeben, aber das war es für Dich dann auch schon.
  • Der eigentliche Aufwand entsteht beim Arbeitgeber, der die Steuer an die Minijob-Zentrale oder an das Finanzamt entrichten muss. 

Bei der Besteuerung gibt es grundlegende Unterschiede zwischen dem 556-Euro-Minijob und dem sogenannten kurzfristigen Minijob.

  • Der 556-Euro-Minijob hat eine Verdienstgrenze von 556 Euro im Monat (im Durchschnitt: maximal 6.672 Euro im Jahr).
  • Der kurzfristige Minijob hat eine Zeitgrenze für den Arbeitseinsatz: maximal 70 Tage im Jahr oder drei Monate am Stück. 

Solange Du als Minijobberin unter der Verdienst- oder Zeitgrenze bleibst, musst Du nichts für die Krankenversicherung oder in die Rentenkasse zahlen. Noch mehr über die Unterschiede der beiden Minijobs findest Du in diesbezüglichen Ratgebern.

Übrigens: Du zahlst nur dann nichts an die Rentenversicherung bei einem Minijob, wenn Du Dich von Deinem Anteil für die Rentenkasse befreien lässt.

Dann gilt im Prinzip für Dich: Bruttoverdienst = Nettoverdienst (ohne Abzüge)

Hoffe es hilft Dir ein wenig weiter.

Lieben Gruß aus Berlin