Minijob Arbeitsmarktrente?

4 Antworten

Hallo Goldfisch1234,

Sie schreiben:

Minijob Arbeitsmarktrente?

Antwort:

In erster Linie müßen Sie sich an den Vorgaben in Ihrem Rentenbescheid orientieren und vor Aufnahme eines Minijobs sollten Sie sich von Ihrer zuständigen Rentenanstalt in jedem Fall schriftlich grünes Licht geben lassen!

In diesem Zusammenhang sollten Sie von Ihrem künftigen Arbeitgeber eine schriftliche Arbeitsplatzbeschreibung anfordern, daraus sollte die zu leistende Arbeitszeit und die auszuführenden Tätigkeiten ersichtlich sein!

Beachten Sie hierbei unter anderem, daß Sie keine Tätigkeiten ausführen, welche Sie im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Erwerbsminderungsrente als nicht mehr ausführbar (ausgesundheitlichen Gründen) deklariert haben, sonst tappen Sie ggf. in eine Falle und verlieren Ihre Rentenansprüche!

auf was muss ich achten hinsichtlich der Arbeitszeit und auf sonstiges, damit diie volle Rente weiterläuft und auch nach 3 Jahren noch verlängert wird?<

Antwort:

Die DRV behält sich im Rentenbescheid jederzeit das Recht vor, Ihre persönlichen Verhältnisse und Ihren Gesundheitszustand zu überprüfen!

Viele Rentenbezieher gehen während des Rentenbezugs nicht mehr regelmäig zu Ihren Ärzten und können dann im Zusammenhang mit dem Antrag auf Weitergewährung nicht den glaubhaften Nachweis erbringen, daß die gesundheitlichen Probleme noch vorliegen und gefährden damit die Weitergewährung!

Also:

Gehen Sie weiterhin regelmäßig zu Ihren Ärzten!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Am Tag höchstens 2,5 Stunden arbeiten. Im Monat nicht über 450 Euro kommen. Das ist die Grundregel. Wenn du die einhältst hast du kein Problem. Erfahrung meinerseits vorhanden.

Vorsichtshalber nicht über 3 Std. tägliche Arbeitszeit kommen und der Rentenversicherung melden.

Du kannst weniger als 3 Stunden täglich arbeiten.