Mindesthaltbarkeitsdatum von Blätterteig überschritten - noch genießbar?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aufmachen, dran riechen und deiner Nase vertrauen ;) Solange es nicht säuerlich oder sonst wie unangenehm riecht, sollte es in Ordnung sein. Wenn der Blätterteig flaumig ist und "Mama" sagt, würde ich ihn nicht mehr essen ;-)

Sofern keine Schimmelstellen etc. dran sind, was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, kannst du den Blätterteig unbesorgt verwenden.

Überhaupt kein Problem. Es ist "nur" die Mindesthaltbarkeit angegeben.

Den Blätterteig kannst du noch verweden. Er wird ja nicht roh gegessen sondern gebacken. Keine Sorge

kannst du ruhig essen, es ist eine mindesthalbarkeit..