Minderjährige über längere Zeit alleine zu Hause lassen?
Hallo miteinander,
mein Mann und ich haben geplant über die gesamten Sommerferien unsere Verwandten in Schweden zu besuchen. Meine anderen Kinder wollen mitkommen, außer meine Tochter (16-Jahre). Sie wäre komplett alleine zu Hause für 4 Wochen.
Mal ganz abgesehen von meiner persönlichen Einstellung dazu würde mich interessieren, wie das rechtlich ist.
Sie schreibt bald Abitur und möchte die Sommerferien damit nutzen sich vorzubereiten und ihre Seminararbeit zu schreiben. Und sie ist im Teenager-Alter. Da möchte man lieber ihre eigenen Sachen machen, was ich verstehen kann.
Sie war Mal 2 Wochen alleine mit ihrer 18-Jährigen Schwester. Ich habe meiner Jüngeren Anweisungen gegeben, was sie alles tun soll, Kontaktdaten für alle Fälle, sowie Geld etc.. Ich habe Freunde gebeten gelegentlich nach dem Rechten zu schauen. Sie hat mir ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Reife noch einmal bewiesen.
Sie hatte oft Gelegenheiten "elternfreie Stunden" zu haben.
Sie ist selbständig, kann selber für sich sorgen, z. B. kochen und ist für ihr Alter sehr erwachsen. Sie ist routiniert und kommt alleine gut klar. Sie ist die Art von stille Person, die immer pünktlich zu Hause ist, sie geht auch nie feiern, ladet selten jemand ein und ist gut in der Schule. Übrigens wird sie in den Sommerferien 17.
In diesem Fall ist es, dass sie 4 Wochen am Stück alleine ist und niemand als Erziehungsbeauftragter fungieren kann.
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.
Liebe Grüße
5 Antworten
Nein rechtlich ist das nicht zulässig.
Hallöchen Martha1325!
Vielleicht kann sie zu einer Freundin oder einem Verwandten, weil 4 Wochen so ganz alleine Zuhause ist schon eine lange Zeit, auch wenn sie lernt. Sie wird ja nicht Tag und Nacht lernen. Jemanden zum Reden brauch sie auch.
Sie kann ja auch im Urlaub lernen. Irgendwann wird sie schon auch Mal ihre Ruhe haben. Es sei denn, sie hat so gar keine Lust auf Urlaub, dann kann man sie nicht zwingen.
Vielleicht könnten ja hin und wieder Mal Verwandte oder Nachbarn nach dem Rechten schauen.
LG Mysothis
Das kannst und solltest nur Du allein, bzw. die Eltern gemeinsam, entscheiden müssen!
Hilfreiche Antworten kann es zu Deiner Frage absolut nicht geben, denn geschieht irgend etwas, was normalerweise als Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bewertet wird, hälst ganz allein Du Deinen Kopf hin!
Ergo liegt es definitiv in Deiner Entscheidung ob ... ja oder nein... Deine Entscheidung lautet.
Du magst das Gefühl haben, dass sie diese 4 Wochen allein bewältigt. Rein rechtlich aber ist die Sache äußerst kritisch zu sehen.
Man geht davon aus, dass alles klar geht und die Tochter gut zurecht kommen wird und vermutlich ist die Chance, dass alles gut geht bei 99 %. Was aber, wenn genau dieses 1 % zutrifft und irgend etwas ganz dummes passiert, womit man nicht gerechnet hat und was die Behörden auf den Plan ruft.
Dann seid Ihr dran. Die einfache Antwort ist: Will das Deine ach so erwachsene Tochter? Wenn sie da nichts dagegen hat, ist sie nicht erwachsen. Sieht sie Euer Problem ein, sieht das eher nach erwachsen aus. Findet eine Betreuungslösung für diese Zeit, die sicher stellt, dass die Tochter sehr regelmäßig Kontakt zur betreuenden Person hat und diese betreuende Person jederzeit bei der Wohnung auftauchen kann und auch selbständig in die Wohnung darf. Es muss also wirklich eine volljährige Vertrauensperson sein.
Kommt auf das Kind darauf an. Die Freundin meiner Mutter hat mit 16Jahren schon eine eigene Wohnung gehabt. Sie war sehr vernünftig. Ich selbst war mit 16 auch schon über längeren Zeitraum 4-6 Wochen allein zu Haus. Mutter war im Krankenhaus. Wir haben aber täglich telefoniert. Und eine Nachbarin hat auch immer mal nachgesehen und gefragt, ob alles in Ordnung ist oder ob ich Hilfe brauche. Lief alles sehr gut.
Weil?
Kannst du vieleicht noch ein paar Quellen angeben?