Minderjährig Vertrag wer haftet?

4 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Ihr als gesetzliche Vertreter eures Kindes müsst dem Vertragsschluss ausdrücklich widersprechen, möglichst mit Zustellnachweis versenden (z. B. Einschreiben Einwurf).

Und mach deinem Sohn mal klar, dass die geschädigten Firmen bei so etwas gerne mit Strafanzeigen um sich werfen - in zwei Jahren ist er strafmündig, dann kommt er nicht mehr so billig davon. Ohnehin wäre nicht gänzlich auszuschließen, dass hier noch Schadensersatzforderungen auf ihn zukommen - deliktsfähig ist er nämlich bereits (§ 828 BGB).

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Fechtet das Abo als Erziehungsberechtigte an.

Die Straftat steht auf einem anderen Blatt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

ruhrgur  16.05.2025, 12:27

Da gibt es nichts anzufechten, der Vertrag ist bereits schwebend unwirksam. Eine einfache Erklärung über den Umstand der Minderjährigkeit und die Tatsache, dass die gesetzlichen Vertreter ihre Zustimmung zum Vertrag verweigern, reicht bereits aus.

Sind die Forderungen somit nichtig ?

Die Forderungen sind mutmaßlich nur schwebend unwirksam, solange ihr den E-Scooter-Vermieter nicht über die Minderjährigkeit informiert und die Genehmigung über den geschlossenen Vertrag verweigert.

Beides sollte zumindest schriftlich als Einwurf-Einschreiben erfolgen, da man so den Zugang der Informationen beweisen kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)
Sind die Forderungen somit nichtig ?

ja natürlich, ihr als Eltern müßt das aber aufklären