Mietzahlung bei Mietvertrag ab 15.04.2019 nur anteilig?

9 Antworten

Wenn der Vermieter das so will und es auch wirklich so im Vertrag steht, was spricht dagegen. Das Gesetz jedenfalls nicht. Da heißt es im §556b des BGB:

(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

Ein Zeitabschnitt bei Dir wäre also immer vom 15. eines Monats bis zum 14. des Folgemonats. Späteste Mietüberweisung somit im April am 17.4. und in den Folgemonaten jedenfalls immer am 3. Werktag ab dem 15. gerechnet.

Insofern ist der Vermieter im Recht, mit seinem Ansinnen, von Dir gleich für die 30 Tage ab dem 15.4. die Miete zu fordern. Ob es klug ist, ist eine andere Sache.

Wenn der Vermieter also das jetzt fordert, dann mach es so, oder willst Du schon, bevor überhaupt der Vertrag unterschrieben wird, Streit mit ihm anfangen. Und noch was. Nachdem der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, zählt, was im Vertrag steht. Wenn man das aber vorher ausdiskutieren will und der Vermieter sich aber nicht auf eine Diskussion einlassen will, könnte es auch sein, dass er mit vollem Recht einen Rückzieher macht. Erst mit Unterschrift ist ein Vertrag gültig. Vorher kann man immer noch zurück. Du übrigens auch.

Ob es klug ist, was der Vermieter will? Wenn der Mieter Lohn immer Mitte des Monats bekommt, ist es klug, denn dann kann der Vermieter sicher sein, dass genügend Deckung auf dem Konto ist und die Miete auch wirklich in voller Höhe kommt.

Wenn aber der Mieter das Geld am Monatsende überwiesen bekommt, ist es durchaus möglich, dass bei chronisch klammen Leuten zur Monatsmitte schon nicht mehr genügend Geld auf dem Konto ist. Ärger ist dann vorprogrammiert. Aber das nur nebenbei.

albatros  13.04.2019, 19:30

Na ja, der 15. Ist Mietbeginn und nicht der vereinbarte Mietzahlungstermin. Der ergibt hier sich aus dem Mietbeginn und nur für den halben Monat des April. Für Mai ist dann bis (hier 6.Mai) 3. WT die Miete anzuweisen und das für den ganzen Monat. Insofern widerspreche ich dir.

bwhoch2  13.04.2019, 22:54
@albatros

Bist Du Hellseher? Woher weißt Du was im Mietvertrag stehen wird, den der FS auch erst am Montag vorgelegt bekommt?

Wenn der Vermieter jetzt schon sagt, dass er am 15. die volle Miete bis zur nächsten Monatsmitte haben will, ist der Zeitabschnitt für den die Miete bemessen wird, immer dieser Abschnitt von einer Monatsmitte zur nächsten. Im Gesetz steht nichts drin, wie sich der Zeitabschnitt, für den die Miete bemessen wird, zusammensetzt. Insofern gebe ich Deinen Widerspruch zurück.

albatros  29.04.2019, 09:56
@bwhoch2
1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

So schreibst du korrekt und so steht's auch im BGB.

Sie ist also nach Monaten und nicht Tagen bemessen. Egal ober der Monat 28 Tage, 30 oder 31. Tage hat, es ist immer der gleiche Betrag.

Im Mietvertrag steht garantiert die monatlich zu zahlende Miete. Ein Monat beginnt immer mit dem 1. und endet mit dem letzten Tag des jeweiligen Monats aber beginnt niemals am 15. und endet dann am 14. des Folgemonats. Das ist / wäre ein Trugschluss.

Der Gesetzestext ist doch eindeutig

bwhoch2  29.04.2019, 12:06
@albatros

Du hast vollkommen recht. Ein Zeitabschnitt könnte natürlich auch im Vertrag so definiert werden, dass man einen Abschnitt am 15. eines Monats beginnen läßt und am 14. des Folgemonats endet er. Aber das macht niemand. Und darum gilt, was Du vollkommen richtig beschreibst.

albatros  29.04.2019, 19:11
@bwhoch2

Danke, ich wusste doch, dass wir uns letztendlich verständigen können.

Natürlich können Mieter und Vermieter einen anderen Modus vereinbaren, aber die Betonung liegt auf vereinbaren. Der Vermieter kann das nicht vorgeben und der Mieter nicht fordern.

Wenn ihr als Zahlungstermin für die Miete im Vertrag den 15. des Monats festgelegt habt, dann musst du am 15.4. eine volle Miete überweisen.

Erfolgt die Zahlung lt. Mietvertrag zum Anfang des Monats, dann nur die halbe.

albatros  13.04.2019, 19:36

Es geht nicht um den Zahlungstermin sondern den Mietbeginn 15. April als vereinbart.

zahl halbe und am 1. volle für den monat

Das sollte doch im Mietvertrag stehen, den man dafür ja abschließt.

Und ansonsten frag deinen Vermieter, damit du alles richtig machst.

(Hast du denn Kaution gezahlt? Das wäre dann ja auch im Vertrag niedergeschrieben.)

Du hast doch einen Mietvertrag?

DAWO895 
Fragesteller
 13.04.2019, 15:44

Der Mietvertrag wird erst ab dem 15.04.19 geschlossen. Vermieter sagt volle Miete weil 15.04 bis 15.05, ich bin aber der Meinung nur einen Anteil zahlen zu müssen und ab Mai dann erst komplett

Arwen45  13.04.2019, 15:46
@DAWO895

Mietrecht ist immer schwierig, ich würde die volle Miete unter Vorbehalt zahlen und mich dann beraten lassen beim Mieterbund oder -verein. Das ist jetzt keine rechtliche Auskunft, nur ein Rat.

florestino  13.04.2019, 15:51
@Arwen45

Man kann auch ohne großen Aufwand den Mietvertrag lesen, was dort zum Zahlungstermin für die Miete festgehalten ist.

Arwen45  13.04.2019, 15:59
@florestino

Und DU hast alles hier gelesen und auch verstanden? Ich sehe hier keinen Mietvertrag, kann nur auf die Aussagen des Fragestellers reagieren, der schreibt: Der Mietvertrag wird erst ab dem 15.04.19 geschlossen. Vermieter sagt volle Miete weil 15.04 bis 15.05.

florestino  13.04.2019, 16:01
@Arwen45

Ja, es kann sehr gut möglich sein, dass der Zahlungstermin immer Mitte des Monats ist. Dann muss natürlich die VOLLE Miete überwiesen werden. Ist der Termin Anfang des Monats dann am 15.4. nur die halbe und Anfang Mai eine volle. Ganz einfach.

Arwen45  13.04.2019, 16:02
@florestino

WIR sind uns einig, haben nur keine konkrete Auskunft bekommen, was im Vertrag steht.

johnnymcmuff  13.04.2019, 16:03
@Arwen45

Und DU hast alles hier gelesen und auch verstanden?

Du anscheinend auch nicht.

Was ein Vermieter sagt bzw. der FS geschrieben hat  nicht immer entscheidend, sondern was im Mietvertrag wirksam vereinbart ist.

Der Kommentar von florestino ist berechtigt.

Arwen45  13.04.2019, 16:10
@johnnymcmuff

Jahaaa? Und? Dann lies mal richtig: Arwen45 an @florestino

WIR sind uns einig, haben nur keine konkrete Auskunft bekommen, was im Vertrag steht.

Und nun? Erkennst du was? Also in dem Fall war DEIN Kommentar überflüssig. ;-) aber alles gut.

albatros  13.04.2019, 19:39
@DAWO895

Deine Meinung ist gesetzeskonform. Siehe meine ausführliche Antwort.

Arwen45  14.04.2019, 12:58
@albatros

Flieg Albatros, flieg ... weit weg.

Die Miete ist gemäß BGB am Anfang des Monats für den vereinbarten Zeitraum nach dem sie berechnet ist bis zum 3. Werktag im Voraus anzuweisen.

Hier ist Mietbeginn 15. des Monats. Es ist also zu diesem Datum die Miete für den 15. bis 30. April zu entrechten (vereinbarte Miete geteilt durch die Anzahl der Tage des Monats (30) multipliziert mit den Tagen der für April anfallenden Mietzeit. Das wäre dann der Faktor 16.

Für Monat Mai ist dann die  Monatsmiete bis 3. Werktag anzuweisen. Das wäre hier der 6. Mai (der Samstag zählt nicht mit, da kein Bankarbeitstag).