Mietvertrag: Darf man ohne Probleme Leute bei sich in der Wohnung aufnehmen?

12 Antworten

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Nein, dass mit dem Freund oder der Freundin geht nicht. Dazu benötigt man die Zustimmung des Vermieters. In der Regel hat man auf die aber einen Anspruch.

Mit der Familie sieht es schon anders aus. Für Ehegatten und Kinder braucht man kein Einverständnis.

Ein allgemeines Problem ist das der Überbelegung. Natürlich kannst du in einer 1-Zimmer-Wohnung zeitweise auch mit 5 Leuten wohnen. Auf Dauer macht das aber wenig Freude und muss auch vom Vermieter nicht akzeptiert werden.

Näheres findest du hier:

http://www.wohnungsanwalt.de/Wohnungsanwalt/Miete/Mietsache/Gebrauch/Gebrauch/Untervermietung.html

DerHans  07.04.2010, 11:46

Zustimmung ist nicht erforderlich. Anzeige genügt.

Wohnungsanwalt  07.04.2010, 11:58
@DerHans

Also, im Gesetz steht "Erlaubnis", nicht "Anzeige".

§ 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte (1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann. (2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt. (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Padri  08.04.2010, 12:38
@DerHans

DerHans hat recht. Informiert werden muss der Vermieter. Bei Lebensgefährten aber darf er die Zustimmung i.d.R. nicht verweigern.

Vicki  14.04.2010, 11:55
@Padri

Das sagt mein Anwalt auch! :)

Jain. Wenn die Wohnungsgröße ausreichend ist, darfst Du Deinen Lebenspartner einschl. Nachwuchs in die Wohnung nehmen. Spätestens nach 6 Monaten muss der Vermieter informiert werden. Der Vermieter muss zustimmen, kann aber die Zustimmung nur dann Verweigern wenn entsprechende Gründe (z.B. Wohnungsgröße) vorliegen.

Der Vermieter muss informiert werden wenn eine weitere Personen oder sogar mehr in der Mietwohnung einziehen. Bei Lebensgefährten muss er die Erlaubnis erteilen. Nicht aber bei mehreren Personen wenn die Wohnung damit überbelegt wäre. Bei 40-45 qm und 3 Personen wäre das bereits der Fall.

Nein, Du darfst Besuch empfangen für eine gewisse Zeit aber wenn die Leute bei Dir wohnen, muss der Vermieter informiert werden und einverstanden sein.

Bis zu 6 Wochen kann es als Besuch gelten. Man muss dem Vermieter Bescheid geben. Darüber hinaus ist der Zugezogene verpflichtet, sich bei der Gemeinde/Stadt anzumelden.