Klausel im Mietvertrag nur an 1 Person?

9 Antworten

Wie groß ist Deine Wohnung?

Bei einer "Überbelegung" kann der Vermieter sich weigern (wenn z. B. Deine Lebensgefährtin nebst 4 Kindern in Deine Ein-Zimmer-Butze einziehen will).

Und die Zeiten, wo ein Paar nicht unverheiratet zusammen leben durfte, sind zum Glück vorbei.

Chrisi1982 
Fragesteller
 08.11.2019, 15:10

55 m2 zwei zimmer

Chrisi1982 
Fragesteller
 10.11.2019, 00:22

55m2

Wende Dich an den Mieterbund.

Einen Zuzug von einer anderen Person, darf der Vermieter nicht verbieten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Elali74  08.11.2019, 14:58

Selbstverständlich darf er das.

albatroz1102  08.11.2019, 14:58
@Elali74

Nein, das darf er nicht!

Elali74  08.11.2019, 14:59
@albatroz1102

Dann trotzdem danke für den 👍😁!

peterobm  08.11.2019, 15:53
@Elali74

sooo, und wo kann man das nachlesen?

Elali74  08.11.2019, 15:57
@peterobm

Na unter Anderem in einigen Antworten hier. Zum Beispiel die von ChristianLE. Wie gesagt, mit den näheren Umständen ist der Fragesteller erst wesentlich später um die Ecke gekommen. Ich bin selbstverständlich davon ausgegangen, wenn es schon Bestandteil des Mietvertrages ist, dass es sich um eine Winzwohnung handelt.

albatroz1102  08.11.2019, 15:59
@Elali74

Kannst Dich doch nicht auf eine Antwort von hier berufen! Das ist keine sichere und fundierte Quelle, sondern nur Vermutung und nur eine Meinung.

Elali74  08.11.2019, 16:13
@albatroz1102

Für Peter reicht die Antwort. Der geht mir eh auf den Keks! 😉

berlina76  08.11.2019, 15:03

Doch darf er, aber nicht in diesem Fall.

Elali74  08.11.2019, 15:06
@berlina76

Naja, viel verrät die Frage ja nicht über die näheren Umstände..

berlina76  08.11.2019, 15:07
@Elali74

Da steht Freundin und das Interpretiere ich jetzt mal als Lebensabschnittsgefärtin.

Elali74  08.11.2019, 15:08
@berlina76

Aber vielleicht ist die Wohnung ja wirklich zu klein.

Er braucht einen guten Grund, um das abzulehnen. Den hätte er in der Regel nur, wenn die Wohnung zu klein ist (< 20m²) oder die Freundin eine stadtbekannte Kriminelle ist.

Ansonsten kannst Du die Zustimmung des Vermieters nach § 553 BGB verlangen.

Ich würde den Vermieter mal mit dem Paragraphen konfrontieren.

SiPriera  08.11.2019, 15:01

Der wird die Wohnung halt dann sehr schnell selber benötigen..

Und fertig sind die Paragraphen

Der wäre ja blöd.. Sich vom Mieter erpressen zu lassen..

ChristianLE  08.11.2019, 15:06
@SiPriera
Der wird die Wohnung halt dann sehr schnell selber benötigen

Vorgeschobener Eigenbedarf wird teuer.

Habe ich vor einiger Zeit bei einem Kunden erlebt. Dessen Vermieter wurde per Urteil zu einer Strafe von ca. 5.000 € verurteilt.

Der wäre ja blöd.. Sich vom Mieter erpressen zu lassen..

Aber der Mieter soll sich erpressen lassen?

Ahzmandius  08.11.2019, 15:06
@SiPriera
Der wird die Wohnung halt dann sehr schnell selber benötigen..

Das stellst du dir aber arg einfach vor

SiPriera  08.11.2019, 15:09
@ChristianLE

Vorgeschoben... Wenn einer kein besseren Beweis hat., lach. Mein Vertrag war nach 5 Monaten erledigt und die 2 Mieter draußen.

ChristianLE  08.11.2019, 15:11
@SiPriera
Wenn einer kein besseren Beweis hat

Das lässt sich nachweisen. Spätestens dann, wenn nach 1-2 Monaten ein neuer Mieter in der Wohnung wohnt.

SiPriera  08.11.2019, 15:11
@ChristianLE

Strafe.. Verzögert sich der Rausschmiss halt um paar Monate.. Ich würde alles tun dass der rausfliegt

ChristianLE  08.11.2019, 15:12
@SiPriera
Ich würde alles tun dass der rausfliegt

Weil er mit seiner Freundin zusammenwohnen möchte? Bist Du ein Troll oder ein Misanthrop? Ich tippe auf ersteres.

SiPriera  08.11.2019, 15:12
@ChristianLE

Ich als Vermieter bin nicht auf die Regelmäßige Miete angewiesen

ChristianLE  08.11.2019, 15:14
@SiPriera

Warum sprichst Du immer nur von Dir? Du bist nicht auf die Miete angewiesen, Du würdest eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung aussprechen.

Der normale - gesetzestreue - Vermieter macht das in der Regel nicht. Oder unterstellst Du allen Vermietern eine kriminelle Energie? Deine Mieter tun mir leid...

Dann erkundige Dich bei Mieterschutzbund oder Anwalt für Mietrecht, wie das speziell in Deinem Fall ist.

Im Prinzip kann das nicht so einfach abgelehnt werden, aber wenn es z.B. objektiv eine zu kleine Whg/Zimmer ist..

https://ratgeber.immowelt.de/a/partner-in-mietvertrag-aufnehmen-so-klappts-mit-dem-zusammenziehen.html

Indianer66  09.11.2019, 02:47

Warum eigentlich immer gleich Mieterschutzbund oder Anwalt ????? Kostet unnötig Geld. Das Netz bietet soviel Möglichkeiten über Rechtsprechung, man kann jeden § abrufen.