Klausel im Mietvertrag nur an 1 Person?
In meinem Mietvertrag steht drin das die Wohnung nur an eine Person vermietet wird. Ich habe meinen Vermieter mitgeteilt das meine Freundin zu mir ziehen möchte. Er hat das schriftlich abgelehnt: Dem Zuzug einer zweiten Person stimmen wir nicht zu.
Die Wohnung ist 55 m2 gross und hat zwei Zimmer
9 Antworten
Wie groß ist Deine Wohnung?
Bei einer "Überbelegung" kann der Vermieter sich weigern (wenn z. B. Deine Lebensgefährtin nebst 4 Kindern in Deine Ein-Zimmer-Butze einziehen will).
Und die Zeiten, wo ein Paar nicht unverheiratet zusammen leben durfte, sind zum Glück vorbei.
55 m2 zwei zimmer
55m2
Wende Dich an den Mieterbund.
Einen Zuzug von einer anderen Person, darf der Vermieter nicht verbieten.
Nein, das darf er nicht!
Dann trotzdem danke für den 👍😁!
sooo, und wo kann man das nachlesen?
Na unter Anderem in einigen Antworten hier. Zum Beispiel die von ChristianLE. Wie gesagt, mit den näheren Umständen ist der Fragesteller erst wesentlich später um die Ecke gekommen. Ich bin selbstverständlich davon ausgegangen, wenn es schon Bestandteil des Mietvertrages ist, dass es sich um eine Winzwohnung handelt.
Kannst Dich doch nicht auf eine Antwort von hier berufen! Das ist keine sichere und fundierte Quelle, sondern nur Vermutung und nur eine Meinung.
Für Peter reicht die Antwort. Der geht mir eh auf den Keks! 😉
Doch darf er, aber nicht in diesem Fall.
Naja, viel verrät die Frage ja nicht über die näheren Umstände..
Da steht Freundin und das Interpretiere ich jetzt mal als Lebensabschnittsgefärtin.
Aber vielleicht ist die Wohnung ja wirklich zu klein.
Er braucht einen guten Grund, um das abzulehnen. Den hätte er in der Regel nur, wenn die Wohnung zu klein ist (< 20m²) oder die Freundin eine stadtbekannte Kriminelle ist.
Ansonsten kannst Du die Zustimmung des Vermieters nach § 553 BGB verlangen.
Ich würde den Vermieter mal mit dem Paragraphen konfrontieren.
Der wird die Wohnung halt dann sehr schnell selber benötigen..
Und fertig sind die Paragraphen
Der wäre ja blöd.. Sich vom Mieter erpressen zu lassen..
Der wird die Wohnung halt dann sehr schnell selber benötigen
Vorgeschobener Eigenbedarf wird teuer.
Habe ich vor einiger Zeit bei einem Kunden erlebt. Dessen Vermieter wurde per Urteil zu einer Strafe von ca. 5.000 € verurteilt.
Der wäre ja blöd.. Sich vom Mieter erpressen zu lassen..
Aber der Mieter soll sich erpressen lassen?
Der wird die Wohnung halt dann sehr schnell selber benötigen..
Das stellst du dir aber arg einfach vor
Vorgeschoben... Wenn einer kein besseren Beweis hat., lach. Mein Vertrag war nach 5 Monaten erledigt und die 2 Mieter draußen.
Wenn einer kein besseren Beweis hat
Das lässt sich nachweisen. Spätestens dann, wenn nach 1-2 Monaten ein neuer Mieter in der Wohnung wohnt.
Strafe.. Verzögert sich der Rausschmiss halt um paar Monate.. Ich würde alles tun dass der rausfliegt
Ich würde alles tun dass der rausfliegt
Weil er mit seiner Freundin zusammenwohnen möchte? Bist Du ein Troll oder ein Misanthrop? Ich tippe auf ersteres.
Ich als Vermieter bin nicht auf die Regelmäßige Miete angewiesen
Warum sprichst Du immer nur von Dir? Du bist nicht auf die Miete angewiesen, Du würdest eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung aussprechen.
Der normale - gesetzestreue - Vermieter macht das in der Regel nicht. Oder unterstellst Du allen Vermietern eine kriminelle Energie? Deine Mieter tun mir leid...
Geh zum Mieterschutzbund.
Und lies da:
Dann erkundige Dich bei Mieterschutzbund oder Anwalt für Mietrecht, wie das speziell in Deinem Fall ist.
Im Prinzip kann das nicht so einfach abgelehnt werden, aber wenn es z.B. objektiv eine zu kleine Whg/Zimmer ist..
Warum eigentlich immer gleich Mieterschutzbund oder Anwalt ????? Kostet unnötig Geld. Das Netz bietet soviel Möglichkeiten über Rechtsprechung, man kann jeden § abrufen.
Selbstverständlich darf er das.