Mietschulden Ratenzahlung?
Hallöchen liebe Leute, es geht um meine Mietschulden, ich konnte damals dank der Unterkunftssicherung eine Ratenzahlung mit meinem Vermieter vereinbaren und hier wohnen bleiben.
Die Mietschulden sind auch fast mehr als die Hälfte abbezahlt.
Vor ca 2 Monaten hatte ich eine Email von meinem Vermieter bekommen, er meinte, dass die Mietschulden ja zur Hälfte abbezahlt worden sind, aber mein Vermieter und der von Unterkunftssicherung hätten abgemacht, dass die Restschuld dann von der Unterkunftssicherung übernommen wird. Das ich mir da unbedingt einen Termin holen soll, sonst wird die außerordentliche Kündigung wieder durchgesetzt. Natürlich war ich dann so schnell wie möglich bei der Unterkunftssicherung.
Der meinte nur zu mir, dass er ja sieht, dass die Mietschulden gut abbezahlt wurden und das er das mit dem Vermieter weiter so klären will, dass ich das weiter abbezahle. Falls was ist, meldet er sich bei mir, hat er dann gesagt.
Ich muss dazu sagen, ich wusste von Anfang an nur von der Ratenzahlung. Von der anderen Abmachung garnicht..
Jetzt hatte ich aber vor kurzem von meinem Vermieter aber blöde Post im Briefkasten, dass er die außerordentliche Kündigung doch durchsetzt, weil das ja am Anfang mit dem von Unterkunftssicherung anders vereinbart wurde.
So jetzt wollte ich mir einen erneuten Termin bei der Unterkunftssicherung holen, aber der hat ja auch die Ruhe weg.
Ich habe auch jetzt extra mir vorsichtshalber von der Arbeit einen Vorschuss geholt, damit ich den Rest der Mietschulden tilgen kann. Dann wäre immer nur noch ein kleiner Teil übrig.
Aber ist das so rechtens, ich hatte nur für die Ratenzahlung unterschrieben. Von der anderen Vereinbarung zwischen den beiden wusste ich erst was, als die Email kam.
Ich hoffe, ich kann mit dem Betrag den ich bezahlen möchte, erreichen dass ich doch hier wohnen kann. Oder meint ihr, mein Vermieter zieht das jetzt durch?
Ich fühle mich auch ein bisschen verarscht.
Was ist eine "Unterkunftssicherung"?
Die helfen dir eigentlich bei Mietschulden und reden mit dem Vermieter. Grundsätzlich ist es auch da möglich ein Darlehen wegen Mietschulden zu bekommen.
3 Antworten
Der macht nur Druck. Für dich ist wichtig, was im Ratenvertrag steht, Nebenabsprachen sind ungültig, sofern sie nicht irgendwo schriftlich aufgesetzt sind. Ergo, gibt es dazu irgendwas schriftliches?
Wenn du dich also weiter an den Ratenplan hällst sollte alles gut sein.
Um die Kündigung durchzusetzten muss der VM einen Gerichtlichen Räumungsbescheid nachweisen, wenn du dort nachweisen kannst, das du dich ab alle Vereinbarungen gehalten hast und Regelmäsig pünktlich gezahlt hast, sollte die Kündigung eigentlich vom Tisch sein.
Wenn du mit dem VM schriftlich vereinbart hast, dass du die offenen Schulden in festen Raten abbezahlst und du diese Vereinbarung einhältst, kann dir der VM nichts. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist auf der Basis nicht durchsetzbar. Und eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ebenfalls nicht.
Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
Das mußt Du mit dem Vermieter klären.
Sog. Dritte haben grundsätzlich nichts damit zu tun.