Mietrecht, darf ich meinen Freund unter der Woche bei mir schlafen lassen?
Darf mein Freund unter der Woche bei mir in der Wohnung schlafen wenn er an den Wochenenden nach Hause in seine eigene Wohnung fährt? (Teilweise von Freitag morgen bis Montag Abend). Im Mietrecht wird immer von 6 Wochen und einer anschließenden signifikanten Unterbrechung gesprochen. Doch wie ist diese definiert? Wann muss ich meinen Vermieter informieren? Es handelt sich um keinen Dauerzustand, nur übergangsweise.
4 Antworten
Natürlich darf dein Freund bei dir übernachten. Dazu brauchst du auch keine Vermietergenehmigung.
Hat sich denn jemand darüber beschwert ?
Natürlich fallen bei 2 Personen in der Woche mehr Nebenkosten an. Die zahlst du ja aber eh bei der nächsten Abrechnung nach. So einfach mal kann das der Vermieter nicht verlangen.
Ja, das darf so sein. Zählt alsBesuch, der weder zu genehmigen ist noch beantragt werden muss. Mehrverbräuche an Betriebskosten die dadurch entstehen sollten, zahlst du automatisch mit deinen berechneten Betriebskosten.
Man darf Besuch haben so oft und solang man mag, das geht den Vermieter nichts an. Selbst einziehen dürfte ein(e) Partner(in).
Über den Einzug muss der Vermieter aber informiert werden, weil das für die Nebenkostenabrechnung relevant werden kann. Aber der Vermieter hat kein Recht den Einzug abzulehnen.
Erstmal, selbstverständlich kann und darf er bei Dir schlafen. Er ist Dein Gast bzw. Besuch.
Wenn er mehr als die halbe Woche (4/7) pro Woche bei Dir ist und das schon insgesamt länger als 6 Wochen, dann ist er kein Besuch mehr.
Der Vermieter muss informiert werden, um z.B. eventuell vorhandene Nebenkosten, welche laut Vertragsschlüssel nach Personen abgerechnet werden, gerecht verteilen zu können.
Oft z.B. Müllgebühren oder auch anderes.
Das ist doch rel. geringfügig. Eine Mieterhöhung ist nicht zulässig.
Also nach 6 Wochen. >>> Info an Vermieter (kein Antrag o.ä.)
Was heißt denn genau "Übergangsweise" bei Dir.
Vielen Dank für deine Antwort!Übergangsweise heißt, dass er am 01. des nächsten Monats eine Wohnung hier in der Nähe bezieht. Damit war er etwas weniger als 60 Nächte mit Unterbrechungen bei mir. (Also nicht 60 Nächte am Stück). Jedoch war ich selbst die Hälfte des Zeitraums nicht in der Wohnung.
Hat sich denn jemand beschwert oder der Vermieter Dich darauf angesprochen?
Das sind ja nur noch 4 Wochen. Wenn da kein Hahn kräht, ist es doch piepenhagen.
Ja, der Vermieter hat sich beschwert und will die Nebenkosten zurück haben
Dann schau in Deinen Mietvertrag nach den Verteilerschlüsseln. Oder schaue in die letzte Abrechnung.
Welche Nebenkostenpositionen werden nach Anzahl der Personen abgerechnet?
Die Umlage der Nebenkosten nach der Anzahl der Personen pro Wohnung ist nur zulässig, wenn diese im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Alle anderen Nebenkosten werden unabhängig davon berechnet und oder verteilt.
(m^2 Wohnfläche, m^3 Verbrauch, kWh Verbrauch, Wohneinheit)
Wir haben noch nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Ich zahle hier eine Pauschale, sozusagen einen Festpreis inklusive Nebenkosten. Auch über die ganze Corona Zeit hinweg. In dieser Zeit habe ich zwei Jahre nicht in der Wohnung gewohnt und immer Nebenkosten gezahlt. Deswegen verstehe ich diesen Aufriss nicht. Ich darf Besuch haben. Und ich denke, dass ich im Recht bin.
Du musst doch am Jahresende eine Nebenkostenabrechnung bekommen, das tut jeder. Die Pauschale von der du sprichst ist eine Vorzahlung, eine Schätzung. In der Nebenkostenabrechnung steht dann was du wirklich verbraucht hast.
Ja, mein Vermieter. Er will die Nebenkosten rückerstattet haben