Lärmbelästigung durch Vermieter?

4 Antworten

Aus Mietverträgen kann man nicht "austreten".

Man kann sie nur ordentlich kündigen, wenn kein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt.

Aktuell könnt ihr, wenn der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist, zum 31.08. kündigen.

Lärmprotokoll führen, die Polizei rufen, wenn nach 22.00h, anzeigen. Fristlos kündigen, hilfsweise fristgerecht und in dieser Zeit permanent Anzeige erstatten, vlt. lassen sie euch dann früher ziehen.

Gibt es eine Möglichkeit früher aus dem Mietvertrag auszutreten?

Nein, man kann nur fristgerecht kündigen. Austreten kann man aus einem Verein.

Pacta sunt servanda.

Da bleibt nur abzumahnen. Also Lärmprotokoll führen (Dezibel-Mess-App hilft) und mit fristloser Kündigung drohen und sonst regulär kündigen. Kinderlärm ist privilegiert und ist meist hinzunehmen, sagen deutsche Gerichte.