Mietminderung wegen unzumutbarem Wohnungszugang

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Die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung ist eine der Aufgaben, die der Vermieter ohne Kompromisse zur Nutzung der Mietsache zu Wohnzwecken gewährleisten muss. Bei Mietbeginn war die Trinkwasserversorgung über eine Hauswasseraufbereitung in Ordnung. Im Verlauf der Mietzeit trat im Trinkwasser Rost auf. Der Vermieter hat auf deine beweisbare und fristbewehrte Aufforderung hin Wirksame Abhilfe zu schaffen. Ohne verwendungsfähiges Trinkwasser ist das Wohnen in einer Mietwohnung nicht zumutbar. 50% Mietminderung sind anzuwenden um den Vermieter auf seine Pflicht aufmerksam zu machen Weiter kannst du Schadensersatz von ihm fordern, weil du 5 Liter-Behälter Trinkwasser zu ca. 1 € kaufen musst, damit dein täglicher Bedarf an TRINKWASSER gedeckt werden kann. Es bleibt auch noch die Möglichkeit der Instandsetzungsklage, wenn der Vermieter keine Reaktionen zeigt.

Die Modernisierung der Hauseinfahrt und des Hofes ist nicht zu erzwingen, Mietminderung nicht möglich.

Wenn der Vermieter nicht einsieht, die Mängel zu beheben, kannst du als Mieter leider wenig machen. Klar, man kann ins gerichtliche fortfahren, das zieht aber wieder Kosten mit sich und ob es was bringt ist wiederrum fraglich. Wenn der Vermieter vor Einzug vertraglich festgehalten hat, etwas an der momentanen Situation zu ändern, hast du gute Chancen.

Hat dein Vermieter dir bei Einzug jemals zugesagt, dass der Hof gepflastert wird? Und hast du das vielleicht auch schriftlich? Wenn nicht, wird der Vermieter da auch nichts dran ändern. Der Zustand des Hofes war dir bei Einzug ja bekannt. Hast du das da schon bemängelt? Eine Mietminderung ist deshalb nicht drin.

mein Vermieter hat mir damals beim Einzug versprochen er repariert die Entrostungsanlage

Hast du das auch schriftlich? Es dürfte schwierig bis unmöglich sein, ihm dieses Versprechen nachzuweisen, wenn es nur mündlich gemacht wurde.