Mietminderung bei defektem Türöffner?
Der Türöffner in unserem 4 Familienhaus ist seit ca. 3 Monaten defekt. Er soll immer wieder repariert werden. Bisher wurder der Termin immer wieder verschoben. Kann man hierfür die Miete kürzen?
3 Antworten
Ja, man kann. Aber damit ist Euch doch gar nicht geholfen! Wie wäre es, dem Vermieter mit der letztmaligen Frist zur Reparatur bzw. Instandsetzung danach eine sog. Ersatzvornahme anzudrohen?
Hier mehr dazu: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Ersatzvornahme.htm
Wie schön!
Kürzen geht. Fragen Sei doch einmal schriftlich nach dem Hinderungsgrund für die Reparatur über immerhin 3 Monate hinweg; das könnte mehr bewirken!?!
Eventuell, ist denn der Mangel schriftlich angezeigt und bei Nichtbeachtung eine Frist gesetzt worden?
Es ist nicht schriftlich reklamiert worden. Der Vermieter behauptet nun jemand hätte einen Nagel in seiner Wohnung im Bereich des Stromkabels des Türöffners geklopft und dadurch sei der Strom unterbrochen. Es soll geprüft werden in welcher Wohnung der Strom unterbrochen ist. Der Elektriker des Vermieters sagt; die Anlage ist zu alt und darum defekt, und müsste ganz erneuert werden. Wir hatten schon mehrmals Probleme damit.
Habe schriftlich reklamiert. Drei Tage spräter war die Tür repariert.