Mieterhöhung Stellplatz?
Hallo ich habe einen Stellplatz separat gemietet, nun habe ich ein Schreiben erhalten dass die Miete für den Stellplatz, rückwirkend ab dem 01.02. 2021 um die MwSt erhöht werden muss. Da ich Endverbraucher bin, bin ich der Meinung, kann der Vermieiter die MWst nicht von mit nachfordern geschweige denn die Miete rückwirkend erhöhen. Muss die die Nachforderung bezahlen und die Miterhöhung rückwirkend akzeptieren
5 Antworten
Sie können sich zurecht weigern, müssen dann aber vermutlich mit einer vertragsgemäßen Kündigung des Platzes rechnen.
Zahl halt nicht.- die Wohnung kann er deshalb nicht kündigen ist ja ein separater Vertrag.
Dann ist Dein Stellplatz-Vermieter und Dein Wohnungsvermieter ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen. Die Wohnung kann er auf jeden Fall ohne Mehrwertsteuer vermieten. Beim Stellplatz sieht es wohl anders aus, aber rückwirkend geht es nur, wenn Du damit einverstanden bist.
Bist Du nicht einverstanden, wird er sich vielleicht überlegen, wie er den Fehlbetrag durch eine normale Mieterhöhung für die Wohnung wieder rein holen kann. Gibt es hierbei Spielraum, wird er diesen wohl demnächst opulent ausnutzen. Dann hättest Du Dir ein Eigentor geschossen.
Hierzu aber nachzufragen, weckt vielleicht erst die schlafenden Hunde.
Nun, wenn Du den Stellplatz nicht brauchst, kündigst Du ihn halt.
Wenn Du gern diesen Parkplatz nutzt und genutzt hast, ihn halten willst, zahlst Du zähneknirschend die rückwirkende Erhöhung. Wieviel ist das denn insgesamt ? Eine Monatsmiete ?
Versuche Dich zu einigen rufe den verantwortlichen Eigentümer an, vielleicht lässt der sich z.B. auf die Hälfte ein. Da lohnt ja noch nicht mal ein Rechtsanwalt, oder gar ein gerichtliches Verfahren
Vielleicht geht es Dir ja ums Prinzip und da muss ich Dir sagen bei einem Stellplatz sieht es mau aus z.B. gar kein Kündigungsschutz.
Einigen ist mMn besser als am ende Recht behalten - zumal bei einem raren Stellplatz.;o)
Du hast das richtig beurteilt. Rückwirkend ist das nicht möglich. Weise die Forderung mangels Rechtsgrundlage zurück.
Der Stellplatz ist doch von dessen Mieter bereits gekündigt. Es geht hier um die nachträgliche rückwirkende Mieterhöhung für diesen Stellplatz, die natürlich widerrechtlich ist.
Außerdem ist dieser Vetrag ein separater und nicht dem Wohnungsmietvertrag zugeordnet.
Nun ich habe es so verstanden das er den Stellplatz behalten will. So wie die frage gestellt ist, sieht nichts nach erfolgter Kündigung aus. Die Nutzung eines Stellplatzes hat ja nichts mit der Wohnung zu tun.
Hallo ich habe einen Stellplatz separat gemietet, nun habe ich ein Schreiben erhalten dass die Miete für den Stellplatz, rückwirkend ab dem 01.02. 2021um die MwSt erhöht werden muss.
Da ich davon ausgehe das Stellplätze eher rar sind, muss man daher leider vielleicht unreelles akzeptieren oder gegebenenfalls den Stellplatz räumen. Die MwSt muss der Eigentümer ja ohnehin abführen, so gesehen handelt es sich dann um eine ungerechtfertigte Mietreduzierung, denn der Vermieter bekommt dann gerade diese MwSt nicht mehr zurück.
Der FS schreibt aber, dass er gekündigt hat. Deshalb ist eine Mietpreiserhöhung für die Zukunft bzw. die Kündigung durch den Vermieter irrelevant.
Ich lese das gerade als Kommentar - da hast Du natürlich dann Recht - sorry
Rückwirkend geht gar nichts ...
... außer ihr einigt Euch, dann geht (fast) alles.
Der platz ist von meiner Seite aus gekündigt. Allerdings ist der Vermieter der meiner Wohnung der gleiche.