Mieterhöhung im Nachtrag rechtens?

4 Antworten

Eine direkte Antwort kann ich Dir jetzt leider auch nciht geben. Allerdings brauchen die Spezies schon die Infos wer den Mietvertrag (alt) unterschrieben hat.

Solltest Du das nämlich sein und Deine Mitbewohnerin war nciht mit dabei, dann glaube ich kaum, dass Dein VM das von Dir verlangen kann. Die Nutzung des Wohnraums bleibt ja gleich (vorher zwei Personen, nachher zwei Personen).

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass er Dir einen Mietvertrag unterjubeln will. Da könnte er theoretisch auch 500% Mieterhöhung drin unterbringen, da es ja ein neuer Vertrag ist und nur die Mieterhöhung bestehender Verträge gesetzlich geregelt wird. (Anmerkung: Ja, ich weiß, das 500% dann Mietwucher wären und deswegen nicht rechtens.)

Sofern das nicht die erste Mieterhöhung in den letzten Jahren war, würde ich den Nachtrag so nicht akzeptieren, das sind immerhin 10% Erhöhung...

Hier findest Du Infos zur Kappungsgrenze: http://de.wikipedia.org/wiki/Mieterh%C3%B6hung#Die_Mieterh.C3.B6hungbiszurorts.C3.BCblichenVergleichsmiete

Und ansonsten lieber eine Beratung beim Mieterschutzbund einholen.

Die Mitbewohnerin ist was? Eine von mehreren Hauptmietern, Untermieter oder einfach nur eine Person die mit in der Wohnung wohnt?

Ist sie Untermieterin oder nur eine Person die mit in der Wohnung wohnt, ist ein neuer Mietvertrag unnötig.

Ist sie aber eine von mehreren Hauptmietern kann der VM die Vertragsentlassung von einer Anpassung der Miete oder dem Abschluß eines komplett neuen Vertrages abhängig machen.

Das ist ein Angebot zu einer einvernehmlichen Mieterhöhung, es ist nicht verboten, ein derartiges Angebot zu machen...

Ist es dann vielleicht sinnvoll meinen Freund nur als Untermieter einzuschreiben?

Kannst Du machen, brauchst aber dafür die Erlaubnis des Vermieters...

anett6181 
Fragesteller
 24.08.2012, 17:24

Vielen Dank schon einmal für die Antwort.

Wenn es aber nur ein Angebot ist, könnte ich es doch theoretisch auch ablehnen oder?

LG

MosqitoKiller  24.08.2012, 17:25
@anett6181

Richtig, es kann aber natürlich sein, dass der Vermieter dies zur Bedingung der Entlassung Deiner Mitbewohnerin aus dem Mietvertrag macht...

DiplIngo  24.08.2012, 17:31
@anett6181

Laut Wikipedia kann der VM die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis maximal zur ortsüblichen Miete verlangen. Aber wer sind die Vertragspartner und wer steht im Mietvertrag. Wenn Deine Mitbewohnerin Deine Untermieterin war, dann kann er sich nicht dagegen wehren und wenn sie Mitmiterin war kannst Du immer noch den Vertrag kündigen und Dir eine andere Wohnung suchen.

anitari  24.08.2012, 18:03
@DiplIngo

@DiplIngo

In der Frage ist von einem komplett neuen Vertrag die Rede. Da ist die Miete das Ergebnis der Aushandlung zwischen Mieter und Vermieter. Mit Mieterhöhung hat das nichts zu tun.

Und wenn sie Mitmieterin war kann sich der VM gegen die Vertragsentlassung wehren. Dann müßten übrigens beide kündigen.

DiplIngo  24.08.2012, 20:09
@anitari

Genau darum ging es mir ja. Sie sollte keinen neuen Vertrag annehmen, sondern den alten weiter laufen lassen. Und dann wäre es eine (gesetzlich geregelte) Mieterhöhung.

Und der rest war ja auch so in meiner Antwort bzw. meinem Kommentar drin. Ausschlaggebend ist und bleibt, in welchem Vertragsverhältnis alle Parteien zueinander stehen.

bwhoch2  25.08.2012, 21:13
@DiplIngo

"Sie sollte keinen neuen Vertrag annehmen", bedeutet aber, dass die Mitmieterin im Vertrag bleiben muss. Ist das aus Sicht der Fragestellerin gut? Ich nehme doch an, dass sie will, dass ihr Mietverhältnis weiterläuft und ihr Freund entweder als neuer Mieter mit dabei ist oder allenfalls als Untermieter vom Vermieter akzeptiert wird.

Der Vermieter wird aber nur dann zustimmen, wenn beide Mieterinnen den Vertrag kündigen und ein neuer Vertrag mit dem Freund als Mitmieter (zweiter Vollhafter!) gemacht wird, aber nur unter der Bedingung, wenn eine um 45 € erhöhte Miete ab Januar akzeptiert wird. Er hat eine gute Verhandlungsposition. Und ja, er darf das!

Eine zuverlässige Antwort ist erst möglich, wenn du uns mitteiltest, ob deine Mitbewohnerin im Mietvertrag eingetragen ist oder nicht.

anett6181 
Fragesteller
 25.08.2012, 15:13

Meine Mitbewohnerin war genauso als Hauptmieterin eingetragen wie ich. Also sieht das wohl schlecht für mich aus. Ich versuche einen Kompromiss mit ihm zu finden. Er ließ wohl ausversehen verlauten, dass er in unserem MV eine Staffelmiete vergessen hatte und so willer sich diese anscheinend rein holen.

albatros  27.08.2012, 00:57
@anett6181

Die Entlassung der Mitbewohnerin aus dem Mietvertrag ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Ansonsten müsstet ihr beide Kündigen. Dem Vermieter wäre es vorbehalten, ob er danach mit dir und dem neuen Mitbewohner (Freund) einen neuen Mietvertrag abschließt oder nicht. Wenn ja, dürfte er eine neue (höhere) MIete vereinbaren, insofern sie nicht um mehr als 20% die örtliche Vergleichsmiete übersteigt.