Messer besitzen?
Darf ich mit 13 Jahren ein Messer mit festgestellter klinge besitzen, was aber über 12 cm lang ist. Ich bräuchte halt eins weil ich auch oft im Wald und so bin und zelten gehe und um dann halt so zu schnitzen oder essen zu schneiden. Ich weiß, dass man es nicht am körper führen darf, sondern in Rucksack oder so packen muss, aber bezüglich des Alters hab ich keine Ahnung.
7 Antworten
Besorge dir ein "Schweizer Messer" damit haben schon viele Generationen ihre Survival Erfahrungen gemacht.
Man braucht dafür kein 12 cm langes Messer.
Das würde ich auch vorschlagen. Kleines Messer meistens sind die eh scharf wie nix gutes dazu eine kleine Säge und mein 13 Jähriges Ich war im 7. Himmel damals.
Das gleiche Messer hab ich heute noch als Backup immernoch beim Jagen und Angeln mit dabei.
Allgemein:
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Durch Hausrecht oder in sog Waffenverbotszonen sind strengere Regeln möglich.
Darf ich mit 13 Jahren ein Messer mit festgestellter klinge besitzen, was aber über 12 cm lang ist.
Besitzen darfst Du es, wenn es nicht als Waffe eingestuft ist. Es darf also keine Waffeneigenschaften haben (z.B. kein Dolch sein). Und sein "vorgesehener Zweck" darf nicht der einer Waffe sein. Also darf es z.B. kein "Kampfmesser" sein.
Aber:
In der Öffentlichkeit führen darfst Du es nur mit einem allgemein anerkannten Grund. Das bedeutet, Du dürftest es außerhalb Eures Privatgrundstückes oder Eurer Wohnung (wenn Ihr in einem Mehrfamilienhaus lebt) nur in einem verschlossenen Behältnis dabei haben (Etui mit Schloss daran oder ähnliches).
Ich bräuchte halt eins weil ich auch oft im Wald und so bin und zelten gehe und um dann halt so zu schnitzen oder essen zu schneiden. I
Nein. Du "brauchst" es nicht.
Denn "im Wald sein", "dort schnitzen" und "Essen zubereiten" kann man auch mit Klingen die 12cm oder weniger haben. In sofern zählt das nicht. Da wird Dir jeder Richter sagen, dass das kein "allgemein anerkannter Grund" ist. Du dürftest es also auch "im Wald" nicht herausholen und benutzen, denn auch das ist ja "Öffentlichkeit" und nicht Dein Privatgrundstück.
Dazu kommt noch:
Du hast auf anderer Leute Grundstück keinen Grund damit etwas zu machen (also im Wald). Denn Du bist ja nicht der Waldbesitzer, oder dessen Waldarbeiter, der dort ein Messer als Werkzeug verwendet. Du hast dort nicht an irgend etwas herumzuhacken, dort etwas zu bauen oder ähnliches.
Feste Klinge > 12 cm = Darf von dir nicht geführt werden.
Ausnahmen gibt es bei der Brauchtumspflege bzw. einem anerkannten Bedarf z.B. bei der Jagd. Zelten, Schnitzen oder "oft im Wald" gehört nicht dazu.
Besitzen ist möglich, auch der Transport - im verschlossenen Behältnis, nicht zugriffsbereit - ist erlaubt.
Ich denke, auf der sichersten Seite wäre es, wenn du in die Polizeistation deines Ortes gehen würdest und da nachfragen würdest - die können es dir am besten sagen.