Meinen Metallschrott aus meinem Privateigentum als Selbstständige verkaufen - steuerfrei?

3 Antworten

Hallo Kati,

Veräußerung von Privateigentum ist nicht immer steuerfrei. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) i.V.m. § 22 Nr. 2 EStG sind die Veräußerungsgewinne von privaten Gegenständen, bei denen zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 1 Jahr liegt, steuerpflichtig.

Der Händler braucht für den Ankauf des Schrottes auf jeden Fall Deinen Namen und Deine Anschrift, was durch Ausweis nachgewiesen werden muss. Das ist zwingend notwendig, damit er zum einen Nachweisen kann, von wem er was eingekauft hat (wenn zB doch geklaute Gegenstände bei ihm auftauchen). Zum anderen braucht er dies, damit er gegenüber dem Finanzamt seine Betriebsausgaben nachweisen kann. Dafür braucht er Deine Steuernummer aber grds. nicht.

Ich vermute mal, dass die Schrotthändler auch an ihren Vorsteuerabzug denken und deswegen Dich dazu bewegen wollen, den Schrott über Deine Firma laufen zu lassen.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob so oder so der Verkauf zu Deiner (umsatzsteuerlichen) Unternehmertätigkeit zählt und Du den Umsatz in Deiner Umsatzsteuererklärung angeben mußt.

Ich würde an Deiner Stelle vor dem Kauf des Grundstücks bei einem Steuerberater Auskunft einholen, wie die rechtliche Lage ist und vor allem was Du alles beachten musst.

Alles Gute.

Den Schrott nach dem Grundstückserwerb auf einen Schlag an einen Schrotthändler auf Rechnung mit meiner Grafikdesign-Firma verkaufen und am Ende ist das in meiner Einkommensteuererklärung das, was es ist: Veräußerung von Privateigentum und damit steuerfrei?

Ne, das geht nicht, ent oder weder :-). Entweder als Privateinlage in die Firma einbringen und über die Ffirma verkaufen und versteuern oder privat verkaufen.

Ich verstehe nur nicht was sich der Schrotthändler da für einen Kopf macht. Schreib ihm ´ne Bestätigung das es aus Privateigentum ist und gib ihm ´ne Kopie vom Ausweis, dann ist er doch auf der sicheren Seite. Der hat Angst wg. Hehlerei!

mandelaua  19.03.2013, 20:54

Ich denke, dass die Händler sich zum einen absichern will und zum anderen auch an den Vorsteuerabzug denkt.

Wolfi0410  19.03.2013, 21:23
@mandelaua

Schrottankauf ist Umsatzsteuer befreit

mandelaua  19.03.2013, 21:38
@Wolfi0410

wonach ist das steuerfrei?

mandelaua  19.03.2013, 21:55
@Wolfi0410

Ich habe eben mal selber gesucht. In § 4 UStG ist keine Befreiung vorgesehen.

Wenn der Händler von einem Unternehmer den Schrott ankauft, ist auf diesen Umsatz USt zu zahlen. Nach § 13b UStG schuldet diese Umsatzsteuer allerdings nicht der leistende Unternehmer sondern der Leistungsempfänger (also der Schrotthändler). Faktisch läuft das so ab, dass der Schrotthändler nur den Nettobetrag auszahlt und die Umsatzsteuer einbehält. Er muss in seiner Umsatzsteuererklärung die Umsätze als Steuerschuldner angeben, bekommt aber gleichzeitig den Vorsteuerabzug.

Wenn der Schrott jetzt tatsächlich von einem Nichtunternehmer veräußert wird, kommen wir noch nicht einmal zu steuerbaren Umsätzen, und wenn Umsätze nicht steuerbar sind, können diese nicht steuerfrei sein. ;-)

Wolfi0410  19.03.2013, 22:03
@mandelaua

Steht seit 01.01.2012 im UStG sagten mir drei verschiedene Schrotthändler..

Ich mach hier Buchhaltung für mehrere Kunden und bekomme Ankaufbelege von 3 verschiedenen Schrotthändlern und alle 3 haben mir Anfang vorigen Jahres die gleiche Auskunft gegeben; "Keine USt mehr auf Schrottankauf, auch gewerbliche Kunden" seit 01.01.2012.

mandelaua  19.03.2013, 22:12
@Wolfi0410

dann sollten dir die Schrotthändler mal die genaue Vorschrift nennen.

In § 4 UStG (Befreiungsvorschrift) ist Schrottankauf nicht aufgeführt.

Zudem sind zB auch in den Anleitungen zu den USt-Voranmeldung weiterhin aufgeführt, dass die USt von den Schrotthändler geschuldet wird.

Wolfi0410  19.03.2013, 22:49
@mandelaua

Danke, das hab ich so gern zur Kenntnis genommen. Hat den Horizont wieder ein Stückchen erweitert.

Meandor  20.03.2013, 17:38
@mandelaua

Der Verkauf von Schrott ist eine Lieferung. § 13b UStG greift (fast) NIE bei Lieferungen.

mandelaua  20.03.2013, 19:35
@Meandor

§ 13b UStG greift in den Fällen des Schrottankaufs immer, ist explizit in Abs. 2 Nr. 7 der Vorschrift aufgeführt.

Der Schrotthändler soll sich auf das Schrott handeln beschränken.

Der Schrott ist Privateigentum und wird von Dir als Privatperson angeliefert und fertig.

Wenn Du den Schrott über Deine Firma verkaufst, müsstest Du die Sache noch der Umsatzsteuer unterwerfen. Ganz zu schweigen, dass Du es erstmal als Einnahme einbringen müsstest.

Wolfi0410  19.03.2013, 21:23

Schrottankauf ist Umsatzsteuer befreit

Meandor  20.03.2013, 17:42
@Wolfi0410

Ein Ankauf kann nicht umsatzsteuerfrei sein, weil Umsatzsteuer auf Verkäufe anfällt.

Wenn die Fragestellerin den Schrott in ihr Unternehmen einlegt und den an den Schrotthändler verkauft, dann tätigt sie eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG. Der Ort ist nach § 3 Abs. 6 UStG ihr Grundstück, weil dort der Schrott abgeholt werden soll. Eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG gibt es nicht. Steuerschuldner ist nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG die Fragestellerin und der Steuersatz beträgt 19%.

Das kann nicht Sinn der Sache sein.

Verkauft sie die Sache als Privatperson ist sie keine Unternehmerin und die Sache ist erledigt.

mandelaua  20.03.2013, 19:34
@Meandor

Steuerschuldner ist bei Schrottverkauf nach § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG der Leistungsempfänger, also immer der Schrotthändler, der den Schrott ankauft. Ab 1.1.2011 gilt diese Gesetzeslage.

Ansonsten richtig.

Meandor  24.03.2013, 09:00
@mandelaua

Verdammt. Ich sollte mal in Anlage 3 schauen....

Du hast Recht, aber als Klugscheißerergänzung. Nach Absatz geht die Steuerschuld nur über, wenn der Empfänger Schrotthändler ist