Abschreibung für Einbauküche noch möglich?
Beim Kauf meiner inzwischen vermieteten Eigentumswohnung wurde folgendes im Notarvertrag (Ende des Jahres 2010) festgelegt: "Mitverkauft und im Kaufpreis enthalten mit einem Betrag in Höhe von 2500 Euro sind folgende bewegliche Sachen: komplette Einbauküche samt Elektrogeräten, Schlafzimmerschrank." Dabei wurde die Einbauküche mit 2000 € bewertet. Die Küche ist mittlerweile (bis auf die Spülmaschine, die letztes Jahr erneuert wurde) 20 Jahre alt. Kann diese noch abgeschrieben werden, da der Kauf meinerseits erst 2010 erfolgte? Oder gilt die Nutzungsdauer ab dem Zeitpunkt, an dem die Küche in neuem Zustand durch den Voreigentümer gekauft wurde (in diesem Falle 1995) und sie wäre schon vollständig abgeschrieben? Vielen Dank für eure Antworten!
2 Antworten
Hallo Areadentata wie schon wfwbinder geschrieben hat ist eine Küche 10 Jahre abzuschreiben, d. h. du mußt 200,--€ (2000:10) für jedes Jahr abziehen und für das Anfangsjahr 100,-- € (da du sie erst im letzten Halbjahr angeschafft) in welchem du die Küche selbst genutzt hast. Das Ergebniss ist dann der Einstieg für die Afa, aber auch nur die Restzeit.
z.B. 2010 angeschaft und 2014 vermietet.
Berechnung: Afa 2010 = 100,--€
2011 = 200,--€
2012 = 200,--€
2013 = 200,--€ ergibt eine Afa von 700,--€
2000,--€ minus 700,--€ = 1300,--€ ansetzbar in 2014 und da schon 3,5 Jahre Afa erfolgte (auch wenn du sie nicht geltend machen konntest) kannst du nur noch 6,5 Jahre abschreiben. d.h.
2014 = 200,--€ wenn das ganze Jahr vermietert, wenn erst im letzten Halbjahr nur 100,-- € und der Ansetzbare Wert der Küche beläuft sich dann auf 1200,--€
2015 = 200,--€
2016 = 200,--€
2017 = 200,--€
2018 = 200,--€
2019 = 200,--€
2020 = 100,--€ der Rest der Küche
Ich hoffe ich konnte Dir helfen, wenn nicht melde dich.
Alles schreibt man ab, ab dem Zeitpunkt wo man es erwirbt.
Die Abschreibungszeit ist dann die "Restnutzungsdauer"
Also bei einer Küche, die Normal 10 Jahre hält, wären das dann evtl. 5 Jahre. Also in dem Fall 2010 - 2014.