Meine Sachen aus dem Auto des Freunds gestohlen. Zahlt Versicherung?

7 Antworten

Wenn überhaupt, dann kann eine Regulierung nur aus Deiner Hausratversicherung erfolgen. Und dies auch nur, falls Du einen modernen Vertrag hast, in dem Diebstahl aus Kfz (summenmäßig begrenzt, meist auf 500,00 EUR) explizit mitversichert ist. Ein "Recht auf Entschädigung" hast Du unbedingt, dieses kannst Du gegenüber dem/den Täter/n geltend machen, falls je jemand ermittelt werden kann.

Nicht versichert sind Gepäck, mobile Navis und Kleidung. Eben alles, was nicht Teil des Autos und mit diesem nicht fest verbunden ist.

Und du hast mehr oder weniger grob fahrlässig gehandelt! Man lässt niemals eine Tasche mit Wertgegenständen im Auto liegen!

Deine Hausratversicherung zahlt nur bei Einbruch in Gebäuden. Loses Zeug im KFZ ist nicht versichert.

Vielleicht wurde das Auto auch nur aufgebrochen, weil man diese Sachen offen sehen konnte. Vielleicht solltest du dir mal Gedanken machen, ob du deinem Freund die Kosten ersetzen musst?

ursula39  22.07.2010, 16:18

Wie jetzt? Es war doch das Auto d e s Freundes...?Der hat die Pflicht nachzusehen, ob alles ordnungsgemäß eingeräumt ist!

Sonderzeichen2  22.07.2010, 16:21
@ursula39

Ja, aber DerHans meint, dass die Schäden am Auto des Freundes nicht aufgetreten wären, wenn die Diebe nicht die Handtasche gesehen hätten...

Orchidee1  13.10.2010, 19:29
@ursula39

Es ist aber bekannt, dass Wagen eher aufgebrochen werden, wenn Sachen offen drin liegen.

Sie hat ein Mitverschulden.

> generall ist Diebstahl aus KFZ nicht mitversichert (in der Hausratversicherung)

> besitzt du eine Hausratversicherung? dann frag dort am besten nach bzw. schau selbst in deine Tarifbestimmungen, denn viele haben dies auch mitversichert (durch eine Klausel), dann zwar i.d.R. nur zu einem gewissen %-Satz oder einem Pauschalbetrag, aber besser als nichts.

aber wie gesagt, du kannst auch leer ausgehen.

Soviel Unwissenheit auf einem Haufen. Die Sachen sind im Auto auch über die Hausratversicherung abgesichert, sofern, das Auto sich z.B. in einer Tiefgarage befunden hat. Sollte das Auto auf der Straße gestanden haben, ist der Versicherungsschutz nur über einen Zusatzbaustein mit eingeschlossen.

Dies hat "fairBerater" ja bereits geschrieben. Einfach mal bei der Hausratversicherung anfragen.