Mein Mietwagen wurde geklaut und ist nun in der Türkei?
Mein auto wurde gestohlen und laut gps ist er in der Türkei.Die polizei hat zwar meine Anzeige aufgenommen aber die klmnen.mir nicht richtig helfen.Was soll der mist.Was soll ich jetzt tun.Da Türkei kein Eu Land ist und keine Internationale vereinbarung hat kann.meine versicherung kann nix machen obwohl ich Versichert bin.Ich habe einen Privat detektiv angeheurt der den wagen auch dort gefunden hat, aber die polizei macht nix.Die sagen er wöre legal eingereist und erst nach 2 Jahren muss der Wgen aus der türkei raus.
Was soll ich denn jetzt bitte machen.Ist der Wagen jetzt weg.
Warst Du Kunde bei einer Mietwagenfirma , oder bist Du inhaber(in) der Mietfirma ?
Nein ich hab selbst mein wagen zur miete abgegeben.Mietvertrag alles hab ich da.
3 Antworten
da nutzt dir kein GPS oder was auch immer.
wenn der Detektiv nen Schlüssel hätte, könnte er den Wagen zurückbringen. ne Erlaubnis den Wagen zu fahren hätte er
WIE, du vermietest Fahrzeuge, gewerblich? kein Länderausschluss
selbst beim ADAC hast nur ne Kopie vom der Zulassungsbescheinigung I im Fahrzeug
Richte Deine weiteren Kommentare bitte nicht an mich , sondern an TE . Mein Verweis war aus den Rückfragen nur ein Verweis auf Deinen Thread - Beginn .
Den ( alt ) Fahrzeug-BRIEF wird TE ja nebst dem Verleihvertrag hoffentlich noch daheim liegen haben.
Deinen Wink mit dedektivischer Rückführung habe ICH durchaus schon verstanden . 😎
Nein im Mietvertrag stand auch nur Innerhalb De.Und nach 2 Tagen schau ich mir die daten an und mein Wagen ist in der türkei.Der Geht ja auch nicht ans Telefon ist ja auch klar.Wie mach ich das mit dem detektiv.Ich hab ein ersatz schlüssel.Kann er den wagen von dort einfach wieder zurück holen.
Nein im Mietvertrag stand auch nur Innerhalb De.Und nach 2 Tagen schau ich mir die daten an und mein Wagen ist in der türkei.Der Geht ja auch nicht ans Telefon ist ja auch klar.Wie mach ich das mit dem detektiv.Ich hab ein ersatz schlüssel.Kann er den wagen von dort einfach wieder zurück holen.
Ohne den Mietvertrag zu kennen: Dein Wagen wurde also gar nicht gestohlen, sondern wurde von dem Mieter weiter gefahren, als vereinbart? Wäre doch nur ein Verstoß gegen den Vertrag und noch keine Straftat per Se. Ungefugtes Gebrauchen eines PKW käme noch in Betracht, dass ist aber ein eher kleineres Delikt.
Der Wagen ist weg.Kannst auch nix mehr machen.Die Polizei wird auch nix tun weil sie nix erreichen werden.Da ist es auch völlig egal ob sie die gps ortungen haben und wissen wo der Wagen sich aufhält.Die Türkei gehört nicht zu EU und manche Länder haben keine Internationale Vereinbarung und die Türkei gehört dazu.Privat detektiv wird dir nicht helfen können weil er ebenfalls machtlos dort ist.Er kann weder den Wagen von dort mit nehmen sonst die Polizei bescheid geben.Die Polizei wird sagen das der Jenige mit seinem Wagen legal eingereist sei und der Wagen 2 Jahre in der Türkei aufhalten darf.Danach für 6 Monate aus der Türkei raus muss.Man kann ebenfalls ein Wagen von dort nicht mitnehmen
Warum?
Weil der Wagen im Pass eingetragen wird.Das heißt wenn du oder der Detektiv den wagen dort mitnimmst und über die Grenze Fährt seid ihr bereits dort in grohen Schwierigkeiten.Und dass wird eh kein Detektiv der Welt machen.Natürlich musst du dir auch im Klaren sein das der Wagen sich in ein Land aufhält wo man Waffen kaufen kann.Das heißt du kannst schnell abgeschossen werden.Es gibt viele Leute die dort International mit Haftbefehl gesucht werden wie der eine Mexikaner der über tausende von Mordaufträge gegeben hat und die Türkei ihn trotzdem nicht übergibt.Der lebt seid Jahren dort.
Zitat :
Du kannst nix anderes tun als abzuwarten dass dir deine Versicherung Den vollen Preis des wagens erstattet.Kaufste dir dann direkt ein neuen Wagen.
Vor 23 Stunden schien die Welt noch in Ordnung zu sein.
Also reicht mir dass jetzt wenn der wagen gestohlen wird und icj dann den ecall anrufe oder hat dass keine funktion.
Lustigerweise hat er sogar vor 18 Tagen genau nach diesem Fall gefragt. Kein bisschen verdächtig..
Dann hier in dieser Antwort mal weiter , wenn Du neben dem Überlassungsvertrag zur Miete auch die entsprechenden Eigentumsnachweise an dem Fahrzeug erbringen könntest .