Mein Ex will den Hund zurück, wie stehen seine Chancen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bevor ich mich auf einen langen Nervenkrieg einlassen würde, würde ich an Deiner Stelle zu einem Anwalt gehen, mich nach den Kosten für eine Beratung und einen Schriftsatz erkundigen und dem Ex als Reaktion auf die Forderung durch den Anwalt einen bösen Brief zukommen lassen.

Vielleicht hast Du ja Glück und nach einem Schuß vor den Bug Ruhe. Mir fällt spontan nur diese Kanzlei ein. Du kannst Dir (siehe Link) eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung holen. Vielleicht reicht das auch schon, damit Du zur Ruhe kommst.

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Wenn er den Hund bei Dir zurückgelassen hat und ihn nicht mehr wollte, hat er ihn dir geschenkt. Wenn du ihn offiziell angemeldet hast und auch Hundesteuer bezahlst, ist das ein weiterer Beweis des Besitzes. Ein Recht auf Herausgabe hat er dann nicht.

Vielleicht benutzt er den Hund auch nur, um wieder mit dir zusammen zu kommen!?

Wie die Chancen für deinen Ex stehen, kann niemand anhand deiner Frage beantworten. Dazu wären viel mehr Hintergrundinformationen erforderlich.

Nun lasse dich nicht von deinem Ex ins Boxhorn jagen. Warum beantwortest du überhaupt noch seine Anrufe? Nimm sie einfach nicht an, blockiere ihn! Dann hast du keine weiteren Probleme!

Dein Ex kann fordern, was er will. Das hat nichts zu sagen. Nur ein Gericht kann feststellen, ob und welche seiner Forderungen rechtens sind oder nicht. Dein Freund wird wegen des Hundes sicherlich keinen Gerichtsprozeß mit hohen Kosten (Gerichtsgebühren und möglicherweise Anwälte) riskieren.

Entspanne dich, lasse dich nicht in Panik versetzen - alles wird gut! :-))

Nach deutschem Recht ist der Hund eine Sache. Sein Eigentum an der Sache muß er beweisen. Das könnte auch ein Zeuge sein.

Wenn du jetzt behauptest, es ist deiner, steht Wort gegen Wort.

Ferner hat er ja den Besitz an dem Tier aufgegeben. Soll er sich doch einen neuen holen.

Wenn das alles nichts fruchtet, dann rechne ihm doch mal vor, was dich der Hund bisher gekostet hat. Sein Hund, seine Kosten. Da kauft es sich bestimmt lieber einen neuen. 


AalFred2  25.04.2016, 13:04

Nach deutschem Recht ist der Hund keine Sache.

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Realisti  26.04.2016, 14:47
@AalFred2

 Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


Sie werden aber wie eine behandelt. Steht in deinem Link!

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AalFred2  26.04.2016, 14:52
@Realisti

Aber eben nur, wenn es keine anderen Vorschriften gibt. Ansonsten steht dort eben explizit "`Tiere sind keine Sachen".

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Wielange ist der Hund nun schon bei dir alleine? Wenn es deinem Freund erst nach Wochen und Monaten einfällt, dürfte er wenig Chancen haben, den Hund wieder zu bekommen.