Mein Chef nimmt mir den Urlaub?

koofenix  02.06.2025, 10:18

Hat das den ganzen Tag gedauert ?

Neo83s 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 10:24

Ja das Problem ist wenn die Schule um 11uhr anruft das ich das Kind abholen soll und ich aber 1 halb Stunden brauche und zurück natürlich auch und mein Sohn ist erst 7

Lennard686  02.06.2025, 11:50

findest du die Frage, warum du deinen Sohn wegen schlechtem Benehmen von der Schule abholen sollst nicht wichtiger als die Urlaubsfrage?

Neo83s 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 12:13

Nein weil das schon geklärt wurde 😉

8 Antworten

Nein, an deinen Urlaub darf dein Chef nicht ran.

Bei unentschuldigtem Fehlen erlischt aber der Gehaltsanspruch und es kann auch abgemahnt werden. In der Praxis kann es daher manchmal vorteilhafter fuer den Arbeitnehmer sein, wenn es bei dem unrechtmaessigen Urlaubsabzug bleibt und die Sache damit erledigt ist.


Neo83s 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 12:14

§ 616 BGB und der greift auch bei meinem Vertrag

DerCaveman  02.06.2025, 12:35
@Neo83s

BGB § 616 kann vertraglich abbedungen werden. Dann gibt es auch kein Geld. Ich weiss nicht, ob das bei dir der Fall ist.

Das könnte unter den § 616 BGB fallen. Ein paar Details mehr zu dem Vorfall wären sicher hilfreich.


Neo83s 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 12:03

Mein Sohn ist 7 und ich brauche 1 1\2 Stunden zur Schule und ich kann ihn natürlich auch nicht alleine lassen.

Neo83s 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 12:07
@Neo83s

Da in meinem Vertrag der § 616 BGB nicht ausgeschlossen ist greift der die Frage ist nur ob nur bei Krankheit oder generell wenn das Kind abgeholt werden muss?

RobertLiebling  02.06.2025, 12:53
@Neo83s

Hast du den Arbeitsplatz in Absprache mit dem Chef verlassen oder bist du eigenmächtig gegangen?

Neo83s 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 14:09
@RobertLiebling

Ich hab mich natürlich rundlich beim Vorarbeiter abgemeldet.

Wenn ihr ein Zeitkonto habt, dann darf er dich nicht zu Urlaub zwingen, da du ja vermutlich schon gearbeteit hast und daher einfach nur ein paar Stunden abbaust.

Wenn ihr keine Zeitkonten habt, dann kann er den Tag als Urlaub buchen, da er ja keien Alternative hat und dich für sowas nicht bezahlt freistellen muss. Dann müsst ihr aber klären, wie mit den bereits gearbeiteten Stunden an dem Tag verfahren wird, also du dadurch ggf. früher gehen darfst.

Dein Kind abholen zu müssen, ist dein privates Problem, damit hat der Arbeitgeber außer der Kulanz dich gehen zu lassen, nichts zu tun.


Neo83s 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 12:05

§ 616 BGB

Nein.

Wenn das Kind morgens krank aufwacht und Du mit ihm zum Arzt musst, darf Dir der Urlaub auch nicht gekürzt werden. Das ist wie wenn Du selbst zum Arzt musst.


Tenerazia  02.06.2025, 11:01

"wegen schlechtem Benehmen von der Schule abholen musste ?"

Wo war das Kind hier krank ?

swisstime  02.06.2025, 11:51
@Tenerazia

Ich habe "auch" geschrieben, um die Vergleichbarkeit der Situation zu veranschaulichen. Krank war es natürlich nicht. Aber ein Elternteil musste es ja abholen.

Koala189  04.06.2025, 00:22
@swisstime

Trotzdem ist es kein guter Vergleich. Bei einem Arzt wird man entschuldigt durch eine Krankschreibung oder Bescheinigung. Eine Schule steht wohl eher keine Bescheinigung aus. Heutzutage kann man sogar schon ermahnt werden und es kann zur Kündigung führen, wenn man selbst zu oft aufgrund von Krankheit fehlt

swisstime  04.06.2025, 00:26
@Koala189

Beim Schulverweis liegt es in der Natur der Sache, dass nicht jeder der Meinung ist, er sei gerechtfertigt, z. B. bei freizügiger Kleidung.

Ärztliche Atteste werden dagegen kaum angezweifelt.

  1. Überprüfen ob der § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung) bei dir im Vertrag ausgeschlossen wurde.
  2.  Kinderkrankengeld, dann zum Arzt und das Kind krankschreiben lassen, dadurch kannst du  Kinderkrankengeld von der Krankenkasse bekommen.

Da dein Kind sich aber nicht benehmen konnte würde ich das mit dem Urlaub einfach hinnehmen.

GGF mal dein Kind erziehen


Neo83s 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 12:11

Wurde nicht ausgeschlossen und da steht ja nicht nur explizit das das nur bei Krankheit greift.

Tenerazia  03.06.2025, 13:36
@Neo83s

Die Verhinderung muss: 

  • kurzzeitig sein, 
  • nicht selbst verschuldet sein,   
  • in der Person des Arbeitnehmers liegen 

Weiß ja nicht, aber wenn ein Kind vom Unterricht quasi ausgeschlossen wurde und man es abholen musste, dann hat man als Elternteil irgendwas verkackt.

Daher ist man für das Verhalten des Kindes verantwortlich daher auch selbst verschuldet.