Mein Chef nimmt mir den Urlaub?
Darf mein Chef mir Urlaub dafür abziehen weil ich mein Kind wegen schlechtem Benehmen von der Schule abholen musste ?
Hat das den ganzen Tag gedauert ?
Ja das Problem ist wenn die Schule um 11uhr anruft das ich das Kind abholen soll und ich aber 1 halb Stunden brauche und zurück natürlich auch und mein Sohn ist erst 7
findest du die Frage, warum du deinen Sohn wegen schlechtem Benehmen von der Schule abholen sollst nicht wichtiger als die Urlaubsfrage?
Nein weil das schon geklärt wurde 😉
8 Antworten
Nein, an deinen Urlaub darf dein Chef nicht ran.
Bei unentschuldigtem Fehlen erlischt aber der Gehaltsanspruch und es kann auch abgemahnt werden. In der Praxis kann es daher manchmal vorteilhafter fuer den Arbeitnehmer sein, wenn es bei dem unrechtmaessigen Urlaubsabzug bleibt und die Sache damit erledigt ist.
BGB § 616 kann vertraglich abbedungen werden. Dann gibt es auch kein Geld. Ich weiss nicht, ob das bei dir der Fall ist.
Das könnte unter den § 616 BGB fallen. Ein paar Details mehr zu dem Vorfall wären sicher hilfreich.
Mein Sohn ist 7 und ich brauche 1 1\2 Stunden zur Schule und ich kann ihn natürlich auch nicht alleine lassen.
Hast du den Arbeitsplatz in Absprache mit dem Chef verlassen oder bist du eigenmächtig gegangen?
Ich hab mich natürlich rundlich beim Vorarbeiter abgemeldet.
Wenn ihr ein Zeitkonto habt, dann darf er dich nicht zu Urlaub zwingen, da du ja vermutlich schon gearbeteit hast und daher einfach nur ein paar Stunden abbaust.
Wenn ihr keine Zeitkonten habt, dann kann er den Tag als Urlaub buchen, da er ja keien Alternative hat und dich für sowas nicht bezahlt freistellen muss. Dann müsst ihr aber klären, wie mit den bereits gearbeiteten Stunden an dem Tag verfahren wird, also du dadurch ggf. früher gehen darfst.
Dein Kind abholen zu müssen, ist dein privates Problem, damit hat der Arbeitgeber außer der Kulanz dich gehen zu lassen, nichts zu tun.
Nein.
Wenn das Kind morgens krank aufwacht und Du mit ihm zum Arzt musst, darf Dir der Urlaub auch nicht gekürzt werden. Das ist wie wenn Du selbst zum Arzt musst.
"wegen schlechtem Benehmen von der Schule abholen musste ?"
Wo war das Kind hier krank ?
Ich habe "auch" geschrieben, um die Vergleichbarkeit der Situation zu veranschaulichen. Krank war es natürlich nicht. Aber ein Elternteil musste es ja abholen.
Trotzdem ist es kein guter Vergleich. Bei einem Arzt wird man entschuldigt durch eine Krankschreibung oder Bescheinigung. Eine Schule steht wohl eher keine Bescheinigung aus. Heutzutage kann man sogar schon ermahnt werden und es kann zur Kündigung führen, wenn man selbst zu oft aufgrund von Krankheit fehlt
- Überprüfen ob der § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung) bei dir im Vertrag ausgeschlossen wurde.
- Kinderkrankengeld, dann zum Arzt und das Kind krankschreiben lassen, dadurch kannst du Kinderkrankengeld von der Krankenkasse bekommen.
Da dein Kind sich aber nicht benehmen konnte würde ich das mit dem Urlaub einfach hinnehmen.
GGF mal dein Kind erziehen
Wurde nicht ausgeschlossen und da steht ja nicht nur explizit das das nur bei Krankheit greift.
Die Verhinderung muss:
- kurzzeitig sein,
- nicht selbst verschuldet sein,
- in der Person des Arbeitnehmers liegen
Weiß ja nicht, aber wenn ein Kind vom Unterricht quasi ausgeschlossen wurde und man es abholen musste, dann hat man als Elternteil irgendwas verkackt.
Daher ist man für das Verhalten des Kindes verantwortlich daher auch selbst verschuldet.
§ 616 BGB und der greift auch bei meinem Vertrag