Es ist ja Schlechtwetterzeit(wenig zu Tun).Darf mein Chef mir deswegen dann Urlaub abziehen?

7 Antworten

Hallo, also bei uns sieht es Arbeitstechnisch auch schlecht aus und bei uns ist es so, das erst Überstunden genommen werden müssen, dann die Leiharbeiter entlassen werden und dann kann es sein, das in Kurzarbeit gegangen wird ! Ist aber glaube ich von Firma zu Firma verschieden! Da du deinen Urlaub fürs Jahr zum Erholen brauchst, muss die Firma sich erst Plan B einfallen lassen! Viel Glück!

Er kann nicht nur, er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Aber vorsicht! Bevor du Schlechtwetter zu verminderten bezügen machen kannst(Arbeitsamt zahlt bei Ledigen 60% und bei Verheirateten 67%) muss erst der alte (Vorjahres) Urlaub und Überstunden abgebaut werden. An den neuen Urlaub darf der Chef nicht dran.

Er kann Dir keinen Urlaub abziehen, nur weil "Schlechtwetter-Zeit" ist. Wenn Du allerdings Urlaub hast, dann wird dieser natürlich vom Urlaubsanspruch abgezogen.

Er darf dich dazu anhalten Urlaub zu nehmen, damit du zu Stoßzeiten nicht massig Urlaub aufbaust, er darf dir keinen Urlaub wegnehmen, der dir schon zusteht.

Alten Urlaub aus 2011 auf jeden Fall. Neuer Urlaub nicht. Alternativ kann Dein Chef Dich aber entlassen.