Minusurlaub in Unbezahlten umwandeln?

3 Antworten

Darf mein Chef mir das aktuelle Gehalt dafür kürzen. Also quasi in Unbezahlten Urlaub umwandeln?

Nein - denn:

Dein Arbeitsverhältnis hat bei der Beendigung aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber also noch keine 6 Monate bestanden.

Zwar: Das Bundesurlaubsgesetz BUrlG bestimmt in § 5 Abs. 1 lit.c), dass Dir dann, wenn Du die sogenannte "Wartezeit" (die 6-monatige Dauer eines Arbeitsverhältnisses) noch nicht erfüllt hast, nur anteiliger Urlaubsanspruch zusteht.

Aber: Hat Dir der Arbeitgeber im Wissen darum, dass Dir nur ein bestimmter anteiliger Urlaub zusteht, mehr als diesen zustehenden Urlaub gewährt, Dir also eine Leistung gewährt, von der er weiß, dass sie Dir (noch) nicht zusteht, dann kann er diese Leistung - hier also das "eigentlich" zu viel gezahlte Urlaubsentgelt - nicht zurückverlangen. So bestimmt es das BGB in §  814 "Kenntnis der Nichtschuld":

Das [...] Geleistete [Anmerk.: das zu viel gezahlte Urlaubsentgelt] kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende [Anmerk.: der Arbeitgeber] gewusst hat, dass er zur Leistung [Anmerk.: mehr als der anteilig zustehende Urlaub] nicht verpflichtet war [...].

Ausführlichere Informationen findest Du reichlich im Internet, z.B. hier: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/zu-viel-urlaub.html

Nebenbei: Wenn Du z.B. mehr Urlaub nehmen musstest (weil beispielsweise Betriebsferien waren), als Dir anteilmäßig bereits zustand, entfällt der Erstattungsanspruch des Arbeitgebers sowieso.

Also: Der Arbeitgeber darf den zu viel gewährten Urlaub nicht mit Deinen Ansprüchen verrechnen (also also nicht z.B. einen Teil des Verdienstes einbehalten, mit Überstunden verrechnen o.ä.).

Der in diesem Kalenderjahr bereits genommene Urlaub (selbstverständlich auch der zu viel gewährte) wird natürlich auf den Urlaubsanspruch bei einem neuen Arbeitgeber in diesem Kalenderjahr angerechnet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht
Leenchen04 
Fragesteller
 06.09.2017, 12:13

Wow! Das ist superdetailliert und verständlich erklärt. Vielen Dank für Ihre Mühe. LG

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Wird die Kündigung - wie in Deinem Fall - erst nach dem 30. Juni wirksam, hatte man Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub.

Es kann also nichts zurückgefordert werden.

Der Arbeitgeber stellt Dir eine Urlaubsbescheinigung aus, damit Dein neuer Arbeitgeber Dir die "überzähligen" Urlaubstage nicht erneut gewährt (§ 6 BUrlG).

Leenchen04 
Fragesteller
 05.09.2017, 14:08

Danke! Leider war ich erst seit Juni dort. 😪

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RobertLiebling  05.09.2017, 14:32
@Leenchen04

Ah, das ändert die Sachlage allerdings. Die Sache ist etwas verzwickt, da die Wartezeit noch gar nicht abgelaufen war.

In einem solchen Fall spricht erst mal nichts dagegen, wenn der Arbeitgeber die Leistungen, die er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem ohne Rechtsgrund gewährten Urlaub hat zukommen lassen, nach den Vorschriften des Kondiktionsrechtes (§§ 812 ff. BGB) zurückfordert.

Danach hat derjenige, der eine Leistung ohne Rechtsgrund erhalten hat, kein Recht, diese Leistung zu behalten, sondern muss sie an denjenigen, von dem er die Leistung erhalten hat, herausgeben (bzw. Wertersatz leisten).

Allerdings könnte man in Deinem Fall argumentieren, dass der Arbeitgeber wissen musste, dass Dir der Urlaub (noch) gar nicht zusteht. Nach § 814 BGB kann eine Leistung nämlich dann nicht nach den §§ 812 ff. BGB zurückgefordert werden, wenn

„der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war“

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Leenchen04 
Fragesteller
 05.09.2017, 14:56

Super! Vielen Dank für die Antwort! Alles Gute 🍀

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Du hast bereits 6 Monate in diesem Jahr dort gearbeitet? Dann hast du Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub. Dein (ehemaliger) Arbeitgeber stellt dir eine Urlaubsbescheinigung für den nachfolgenden Arbeitgeber aus.