Minusstunden, Kündigung und Urlaub?
Hallo
ich habe vor 2 Wochen gekündigt und mein letzter Arbeitstag wäre der 31. Juli.
Ich habe meinen Chef heute gefragt wie es mit meinen Urlaub aussieht weil ich noch 22 Tage habe.
Er meint dann nur zu mir das ich noch minusstunden habe und die gegen gerechnet werden (wegen corona war nichts los auf Arbeit und er hat mich früher gehen lassen).
Er lässt mich jetzt komplett den letzten Monat arbeiten weil er keine Leute hat. Der Urlaub der überbleibt will er mir bezahlen was ich eigentlich nicht möchte. Problem auch das er mich nicht ernst nimmt und auf meine Fragen nicht eingeht er ist der Meinung immer recht zu haben…
Jetzt die Frage darf er meinen meinen Urlaub gegen meine Minusstunden rechnen? Und hat der Urlaub nicht Vorrang gegenüber des ausbezahlten vom Gehalt.
5 Antworten
Hallo,
Urlaub kann ausgezahlt werden, wenn er aufgrund dringender betrieblicher Belange nicht genommen werden kann. Nun ist die Frage, ob es - z.B. aufgrund bestehenden Urlaubs von Kollegen - keine Möglichkeit mehr gibt, den Urlaub ganz oder teilweise zu gewähren.
Urlaub verrechnen kommt für dich doch effektiv auf das gleiche, wie mehr Urlaub ausgezahlt zu bekommen und dafür Minusstunden abgezogen zu bekommen.
Die Frage ist hier eher, ob es überhaupt statthaft ist, dass du Minusstunden hast. Wenn der Arbeitgeber nichts für dich zu tun hat, ist das zunächst mal sein Problem und er befindet sich in Annahmeverzug - um das wirklich gut zu beurteilen, wäre aber ein Anwalt, der die komplette Sachlage kennt, besser geeignet.
LG, Chris
Minusstunden dürfen nicht mit Urlaub verrechnet werden - das ergibt sich alleine schon aus der Tatsache, daß Urlaub nur für die Zukunft gewährt werden kann und Minusstunden in der Vergangeheit angefallen sind.
Abgesehen davon, dass der Arbeitgeber Minusstunden nicht anrechnen darf für Arbeitsausfälle, die er zu verantworten hat (Betriebsrisiko).
Tut er aber und mit ihm diskutieren macht kein Sinn der versucht mich immer klein zu machen und er hat ja immer recht
Wenn er euch zuhause gelassen hat und euch keine Arbeit gegeben hat, dann darf er dir Leine Minusstunden anrechnen!
Er ist als Arbeitgeber verpflichtet, dir Arbeit zu geben. Wenn er das nicht kann, da er keine Arbeit hat für dich und er dich deshalb zuhause lässt, dann DARF er dir keine Minusstunden anrechnen.
Das darf er lediglich dann, wenn ihr alle normal arbeitet zum Beispiel und du ständig sagst: ich geh heut früher wegen irgendwas. Oder wenn du von dir aus beschließt, dass du gehst weil wenig los ist.
Lies mal hier :
Dann würde ich ihm einfach diesen Absatz zeigen. Ich hatte genau das gleiche Thema auch mal mit meinen ehemaligen Chefs. Zwar nicht wegen Corona aber dennoch.. Ich sollte damals das Geld quasi zurückzahlen, da ich nicht mehr lange genug da war um den Urlaub zu nehmen.
Ich hab dann einen Anwalt eingeschaltet und recht bekommen, da er meinte, wenn die mich nach Hause schicken, bin nicht ich schuld.
genauso ist das bei dir.. rede nochmal mit dem..
Guten Morgen
danke für deine Antwort😌
das Problem ist man kann nicht mit ihm reden ich hab ihn ja auch angesprochen wegen dem Urlaub er behält sein Recht. Wahrscheinlich weil er halt Verlust gemacht hat wegen corona ist das meine Schuld?! Wo ich ihn angesprochen habe war ja auch ein Witz. Ich: hallo haben sie kurz 5 Minuten für mich Chef: ne eigentlich aber worum gehts denn Ich: Wegen meinem Urlaub Chef: Sie sollen mich nicht mit „ey alter“ oder „Digga“ ansprechen
da frag ich mich wirklich ob da noch gehirnzellen vorhanden sind
Wo ich dann gesagt hab ob mein Urlaub dann einfach umsonst war hat er mich ausgelacht und gesagt schenken tun wir hier nichts den vollen Lohn haben sie ja erhalten!
reden mit dem Menschen = sinnlos
Ich mach es mir mal einfach und verweise auf: https://www.dvag.de/dvag/wichtig-fuer-sie/vorsorge/minusstunden-was-darf-der-arbeitgeber-was-nicht.html
Letztendlich wird Dein Arbeitgeber vermutlich aber eh nur auf ein Anwaltsschreiben reagieren. Wenn überhaupt.
Ich würde Dir empfehlen mal das Gespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu suchen. Denn nur mit dem Verweis auf die Rechtslage wird Dein Arbeitgeber vermutlich nicht reagieren.
Viel Erfolg bei der Jobsuche.
Ich werde mal mit meinem Anwalt reden. Einen neuen Job habe ich trotzdem Danke
( wegen corona war nichts los auf Arbeit und er hat mich früher gehen lassen).
wenn Dich ein Arbeitsgeber mangels Arbeit frühzeitig nach Hause schickt, so hat er für derlei Ausfälle Lohnfortzahlung zu leisten. ( keine Arbeit / keine Aufträge vorhanden .... unternehmerisches Risiko - und das ! hat der Arbeitgeber zu tragen und nicht der Arbeitnehmer.)
Jetzt die Frage darf er meinen meinen Urlaub gegen meine Minusstunden rechnen?
Ergo besteht Dein Urlaubsanspruch noch.
Er hat mich wegen Corona weniger eingesetzt und nach 2 Stunden nach Hause geschickt das ich ca. 6 std minus habe dies hat er auf einen stundenkonto (steht im Vertrag so drinne) festgehalten und ist jetzt der Meinung das er die Minusstunden vom Urlaub abziehen kann