100 % sicher bin ich mir nicht, aber ich meine,dass man das darf, ist ja quasi ein mitschnitt des ohnehin kostenfrei ins Netz gestellten Videos. Würde ja andersrum bedeuten, dass man auch keine Radiomitschnitte machen darf(durfte) früher mit kasette und so.

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Er kann nicht nur, er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Aber vorsicht! Bevor du Schlechtwetter zu verminderten bezügen machen kannst(Arbeitsamt zahlt bei Ledigen 60% und bei Verheirateten 67%) muss erst der alte (Vorjahres) Urlaub und Überstunden abgebaut werden. An den neuen Urlaub darf der Chef nicht dran.

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