Freistellung Azubi?

2 Antworten

Ich gehe davon aus, dass du die Freistellung vom Betrieb meinst und nicht von der Schule.

Eine Freistellung erfolgt grundsätzlich nur für den Berufsschulunterricht (Paragraph 15 Abs. 1 Nr. 1 BBiG). Für Ausflüge, die nicht auf einen Berufsschultag fallen, ist also grundsätzlich keien Freistellung vorgesehen. Der Ausbildende kann natürlich dennoch Freistellung erteilen, wenn er dies möchte.

Für schulische Veranstaltungen brauchst Du keinen Urlaub zu nehmen, aber mußt natürlich rechtzeitig im Lehrbetrieb Bescheid sagen.