Mein Arbeitgeber möchte mein Führungszeugnis sehen, leider bin ich "nicht ganz" unbescholten, was soll ich tun?

20 Antworten

Hey Du.

Was wird von Dir verlangt?

Ein Führungszeugnis, ein polizeiliches Führungszeugnis oder das erweiterte Führungszeugnis?

Will ich nicht wissen, was bei Dir dazumal losgewesen ist, aber wenn das 10 Jahre her ist und kein aktueller Fall, wird das sicherlich auch im FZ anders aussehen.

Wenn Du beim Sicherheitsdienst oder so arbeiten möchtest, ist zum Beispiel ein erweitertes Führungszeugnis als Nachweis erstmal Pflicht. Dort steht alles drin, was je vorgefallen ist - soweit mir bekannt ist.

Die Abgabe eines Führungszeugnisses ist in vielen Firmen Vorraussetzung für die Einstellung überhaupt - unabhängig vom schon unterzeichneten Arbeitsvertrag. Also nicht ungewöhnlich.

Soweit erstmal

LG

melman86c  27.04.2017, 23:05

In vielen Firmen also?

Aber das bestimmte Fragen erstmal unzulässig sind, ist dir bekannt? Dazu gehört auch die Frage nach Straftaten, welche nicht mit der Ausübung des Jobs zu tun haben.

ChloeSLaurent  27.04.2017, 23:09
@melman86c

Stopp!

Fahr mal runter bitte!

Es wird nicht gefragt, sondern es wird das Führungszeugnis verlangt!

LG

melman86c  28.04.2017, 00:17
@ChloeSLaurent

Und jetzt?  Verlangen kann ich auch von dir eins.

ChloeSLaurent  28.04.2017, 00:42
@melman86c

Richtig. Unter welchem Vorwand?

melman86c  28.04.2017, 09:25
@ChloeSLaurent

Gar keinem. Genau so wenig wie der AG des Fragestellers.

Es geht darum, dass die Nachfrage nach Straftaten in das Persönlichkeitsrecht des Fragestellers eingreift.

Das Verlangen eines Führungszeugnisses ist nur da um diese unzulässigen Fragen zu umgehen. Deshalb ist es erstmal grundsätzlich auch unzulässig.

Es ist auch unzulässig zu fragen, ob jemand schwanger ist. Da kann man dann auch nicht als Alternative eine Hormonmessung verlangen.

Hacker48  28.04.2017, 11:19
@melman86c

@CloeSLaurent

Wenn ich dir einen sehr guten Ratschlag nach fast 8 Jahren auf dieser Plattform geben darf. Lass dich nicht auf eine Diskussion mit diesem Typen ein. Das ist die Sorte Mensch, die eigentlich gar keine Lösung erreichen möchte, selbst auch keine eigene Antwort schreibt, aber alle anderen Antworten kiritisiert. Die eine Diskussion führt, nicht um Meinungen auszutauschen und den eigenen Horizont zu erweitern, sondern nur um zu diskutieren. Die auch eigene Fehler oder Irrtümer nicht einsehen wird, sondern sicn entweder rausredet oder ab dem Zeitpunkt einfach nicht mehr antwortet ...

Weiter oben kommt der sogar mit dem Arbeitsgericht. Auch eine typische Verhaltensweise solcher Typen, dass sie immer direkt mit Autoritätsargumenten kommen, wenn ihnen nichts besseres einfällt.

Es spielt doch keine Rolle, was zulässig oder unzulässig ist. Der Arbeitgeber bittet darum ein Führungszeugnis vorzulegen. Warum er das tut, weiß ich nicht. Würde ich das tun? Vielleicht. Wenn ich nicht dazu berechtigt bin, würde ich es vermutlich nicht tun. Aber wenn ich es tun würde bzw. getan hätte würde ich auch erwarten, dass es vorgelegt wird. Und wenn es dann nicht vorgelegt wird, würde ich höchstwahrscheinlich in der Probezeit kündigen. Und dieses Recht habe ich. Zwar nicht mit der Begründung. Aber ich brauche keine Begründung. Der Fragesteller sitzt also so oder so am kürzeren Hebel. Also wozu die Diskussion, um Dinge, die hier irrelevant sind?

Na ja, wie auch immer. Schönen Tag noch. :-)

melman86c  29.04.2017, 17:31
@Hacker48

Warum sollte man auch nicht diskutieren? 9/10 Antworten die auf GF gegeben werden sind komplett falsch.

Klar kann ich auch einfach eine Antwort geben wie : "Entweder legst du eins vor und er kündigt dich zu 80% wegen des Sexualverbrechens oder du legst es nicht vor und er kündigt dich zu 85% ohne Angabe von Gründen."

Ich selbst würde in der Situation einfach das mit dem Führungszeugnis ein wenig raus zögern und schon mal so einen guten Eindruck machen. Und vielleicht ist der AG ja nicht so ein Depp der sofort feuert wenn er den Eintrag sieht.

Und ja, es wäre auch eine Antwort möglich i.S.v " Wenn du dich nicht gläsern machen willst, dann arbeite dort nicht". Prinzipiell zu sagen man "müsse" und "wenn man nichts zu verbergen hat" sind einfach Unsinn.

Der absolut dürftige Informationsgehalt diverser Fragen auf GF gehören ja auch zum Standard hier.

ChloeSLaurent  29.04.2017, 19:51
@melman86c

Vielen Dank für deine Rückmeldung.

Bedenke bitte auch, daß Meinungen grundlegend verschieden sein können. Es muß sich dabei auch nicht immer auf die Meinung allein und selbst beziehen, sondern es können Erfahrungswerte drin enthalten sein.

Nur um die Diskussion zu entschärfen letztendlich - Der Fragesteller hat seine Frage schließlich in diese für Ihn relevante Richtung gestellt, hat Angaben zu einem Fehler gemacht, meinetwegen auch einen unbewußten Fehler - lassen wir bitte auch so stehen. Passieren kann einem Vieles. Daß Er jetzt natürlich dadurch einen Konflikt mit sich herumträgt, erscheint logisch.

Meine Erfahrung lediglich ist, daß es Arbeitgeber gibt, die auf nem FZ bestehen, unabhängig vom schon geschlossenen Arbeitsvertrag. Es kommt am Ende aber auch auf die auszuführende Tätigkeit an, ob ein gewisser Eintrag im FZ für die Arbeit relevant ist. Bitte versteh, wie ich das meine.

In diesem Zusammenhang kommt es auf alle Arbeitgeber-Beteiligten an, sowie auch auf das Handeln des zukünftigen Arbeitnehmers, dessen Art und Weise etc. Wenn die Kommunikation in Ordnung und gesund ist, könnte es sein, daß ein noch vorhandener Eintrag, wie Jugendsünde meinetwegen, niemals zum Thema wird.

Es gibt auch Arbeitgeber, die gezwungen sind, sogar bestimmte Fachkräfte nicht einstellen zu dürfen, wenn ein bestimmter Eintrag im FZ vorhanden ist. Das ist leider nicht von der Hand zu weisen.

Ich denke, daß es hierbei auch immer auf die Einzelsituation, in und aus jeglicher Blickrichtung gedacht, ankommt.

LG

Du solltest das Führungszeugnis in der vom Arbeitgeber genannten Frist vorlegen. Wenn du es nicht machst, kann sich jeder denken, das etwas drin steht und geht vielleicht von schlimmeren Straftaten aus. Ehrlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber ist da noch am besten, also innerhalb der geforderten Frist abgeben und die Situation erklären. 

Davon abgesehen,das du entweder schlecht verteidigt wurdest oder nicht die Wahrheit sagst,musst Du das Zeugnis vorlegen.Denn ,wenn Du unbedarft und gutgläubig mit einem nur scheinbar reifen Mädchen Sex hast,Du nicht erkennen konntest,das diese jünger ist,so ist das  straflos.Wenn es sich um eine Jugendstrafe handelt,oder die Tat länger zurück liegt,so kannst drauf hoffen,das es nicht im Führungszeugnis steht.Also,das Zeugnis anfordern und schauen.Es könnte sich anbieten,ein Gespräch zu vereinbaren und nicht nur das Zeugnis zusenden.Ja,ein Führungszeugnis wird heute fast immer verlangt.Wenn von dem Führungszeugnis keine Rede war,auch im Vorstellungsgespräch nicht die Frage der "Unbescholtenheit" gestellt wurde,könnte es so sein,das Du einen Schadenersatzanspruch hast.Hierzu könntest Du Dich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten,falls der Vertrag gelöst wird,wegen dem Eintrag im Führungszeugnis.Einen anderen Weg gibt es nicht.In der Regel wird im Bewerbungsverfahren das Führungszeugnis verlangt und nicht nach Vertragsabschluß.Allerdings können Vorbehalte gemacht werden.Üblich sind,bestehen einer Prüfung,wenn man sich bewirbt und die Prüfung für die Stellenbeschreibung / Qualifikation noch ansteht.Auch ein einwandfreies Führungszeugnis,ein Gesundheitscheck kann dazu gehören.Viel Glück.Es kommt auf Deinen Auftritt an und natürlich auf die Einstellung der Entscheider.

Es gibt bestimmte Berufe (bspw. Beamter) für die man oftmals ein Führungszeugnis vorlegen muss, allerdings darf ansonsten nur nach Vorstrafen gefragt werden, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer aber auch relevante Informationen nicht offenbaren.

Mit deinem Eintrag würde ich Dir dringend empfehlen, von deinem Persönlichkeitsrecht gebrauch zu machen und das Führungszeugnis nicht vorzuzeigen...

Hier ist ein sehr interessanter Kommentar zu dem Thema:

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102786-pflicht-zur-vorlage-eines-fuehrungszeugnisses-beim-arbeitgeber

Ich hoffe, das konnte Dir helfen.

Familiengerd  27.04.2017, 23:40

von deinem Persönlichkeitsrecht gebrauch zu machen und das Führungszeugnis nicht vorzuzeigen...

Der Arbeitgeber hat aber ein Recht auf Vorlage eines Führungszeugnisses, wenn er ein berechtigtes Interesse daran nachweisen kann; bei einer Bewerbung für eine Tätigkeit im Bereich des Controllings dürfte das gegeben sein.

Außerdem kannst Du Dir die Chancen eines Bewerbers "an 5 Fingern ausrechnen", wenn er ein solches Begehren des Arbeitgebers zu Recht ablehnen würde, wenn der kein Interesse an der Vorlage eines Führungszeugnisses nachweisen könnte.

Hallo!

Die Frage ist, wie lange dieser Eintrag zurückliegt ----> ich glaube, dass das nach gewisser Zeit jeweils gelöscht wird?! Kann es aber nicht genau sagen!

Ansonsten würde ich das Thema ganz einfach in aller Ehrlichkeit erklären. Wenn ein Personaler nicht mit sich reden lässt und wegen solcher alten Geschichten, die auch noch offenbar plausibel begründbar sind, aufs Ganze geht hat er mMn nicht verstanden, worum dass es eigentlich geht.

Denke dir: Ehrlich währt am längsten. Du wirst nicht drum herum kommen das Zeugnis einzureichen ----> mache es und beziehe Stellung dazu, kläre diese Geschichte auf & stehe dazu.

Alles Gute :)

Eidolon150  28.04.2017, 07:37

Der "Eintrag" im Führungszeugnis sollte nicht gravierend sein, das wäre etwas anderes, wenn der Bewerber den Eintrag wegen Betrugs oder Diebstahls bekommen hätte. Trotzdem muss das Führungszeugnis vorgelegt werden. Wenn die Angelegenheit schon lange her ist, wird das vermutlich stillschweigend zur Kenntnis genommen werden, ohne irgendwelche Konsequenzen.