Mashup und Remix GEMA-geschützt?
Hallo, es gibt ein paar Fragen in dem Bereich, habe aber nichts gefunden was ich genau wissen müsste. Also meine Frage: Ich will für ein Youtube-Video ein Mashup oder Remix benutzen. Es gibt ja auf Youtube etliche, die eigene Remixe hochladen. Da würde ich gerne wissen ob das reicht, die Erlaubnis von dem Ersteller des Remixes bzw. Mashups zu haben. Oder muss ich auch zusätzlich für sämtliche Titel, die in dem Remix vorkommen auch eine Genehmigung haben? Und falls es auf den Titel ankommt, woher weiss ich welche Titel geschützt sind und welche nicht?
1 Antwort
Die Urheber der Songs bleiben auch dann die Urheber, wenn diese für einen "mix" oder sonst was verwendet werden. Du brauchst also auf jeden Fall auch die Genehmigung aller Urheber aller verwendeten Werke.
woher weiss ich welche Titel geschützt sind und welche nicht?
ALLES ist urheberrechtlich geschützt, das liegt in der Natur des Urheberrechts! Manche stellen ihre Werke zwar zur "freien Verwendung" zur Verfügung, aber dennoch bleiben die Werke urheberrechtlich geschützt und auch die GEMA ist so lange Verwalter der Wiedergabe-Rechte bis du als Nutzer nachweisen kannst, dass ein Werk nicht GEMA-pflichtig ist (Umkehr-Beweislage aufgrund der allgemeinen GEMA-Vermutung)
Die wenigsten Werke sind aber vom Urheber zur Verwendung freigegeben, kommerziell erfolgreiche Werke schon gar nicht (also bekannte Lieder kannst du ausnahmslos knicken) Gehe also davon aus, dass du bei allem was du verwenden willst eine ausdrückliche Genehmigung einholen musst! Von allen beteiligten!