Konzert mit Werk von Bach auf Youtube zeigen? Darf ich das?
Hallo! Unsere Kirchengemeinde möchte ein Weihnachtskonzert auf Youtube zeigen, in dem auch ein Werk Johann Sebastian Bachs interpretiert wird. Frage: Muss ich mir dafür eine ausdrückliche Genehmigung einholen? Es geht mir nicht um die Gema-Genehmigung, da die ja offenbar durch den Vertrag zwischen Gema und Youtube gedeckt ist. Es geht mir um die Genehmigung des Verlags.
Die Noten, aus denen das Werk gespielt wird, sind im Video nicht sichtbar. Der Titel des Werks und der Komponist tauchen auch nur im Video selbst als Untertitel auf (und nicht in der Videobeschreibung bei Youtube). Das Konzert ist selbstverständlich nicht-kommerziell, sondern wird von Ehrenamtlichen und zwei hauptamtlichen Kirchenmusikern getätigt. Vielen Dank! Stefan
2 Antworten
Laut UrhG Dauer des Urheberrechts können die Erben eines Urhebers keine rechtlichen Mittel mehr gegen dich mit Erfolg einsetzen, wenn der Urheber am 1.1. des Jahres der Tag vor 70 Jahren schon tot war.
Johann Sebastian Bach war das.
Falls ihr aber ein Arrangement des Werkes verwendet, dessen Urheber das nicht war, müsste man schauen, ob durch dieses Arrangement ein neues, eigenes Urheberrecht erworben wurde. Mein Tipp: Meist eher nicht! Aber lies selbst da nach.
Der Urheber des Notendrucks kann nur klagen, wenn ihr seine Noten statt zu kaufen einfach kopiert habt, steht in UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch Absatz 4a.
Allgemein gilt: Ob eine unzulässige "öffentliche Wiedergabe" nicht-kommerziell ist oder kommerziell, spielt nur eine geringe Rolle: Dadurch könnte höchstens der Schadensersatz ein wenig geringer ausfallen, wenn kein Gewinn erwirtschaftet wurde.
Gruß aus Berlin, Gerd
Nein, musst du nicht, das ist Fair Use
Ja, die gibt es in den USA. Aber in Deutschland gibt es keine Ausnahme-Regel für fairen Gebrauch. In Deutschland gibt es nur diese Ausnahmen:
Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
Habe kurz recherchiert: "Fair Use" ist US-Rechtssystem und gilt für D offenbar nicht :-(.
Danke! Hast Du dazu eine Quelle, auf die ich mich berufen kann?