Mahngebühren für Mahnungen, die nie ankamen? Muss ich bezahlen? Wer hat Beweispflicht?
Hallo,
die insolvente Fa. neckermann hat bei mir noch offene Forderungen, diese habe ich zum Teil bezahlt, da die Angelegenheit seitens neckermann an ein Inkasso Unternehmen weitergereicht wurde, von denen ich nun einen Brief erhalten habe.
Allerdings habe ich nur eine Teilzahlung geleistet, da ich nicht einsehe, von neckermann erhobene Mahngebühren zu bezahlen, für Mahnungen, die mich nie erreicht haben. Zudem habe ich x-Fach seitenlange briefe und Emails mit Zahlungsangeboten geschrieben, auf die neckermann nicht reagiert, das nur als Randbemerkung.
Neckermann hat dem Inkassounternehmen einfach mitgeteilt, die Forderungen seien gerechtfertigt, der Kunde hat einfach Unrecht.
Kennt sich jemand aus? Ich bezahle keine Mahngebühren und Zinsen für Mahnungen, die ich nie erhalten habe. Hier muss doch neckermann beweisen, dass mir die Mahnung zugestellt wurde, oder?
Danke
7 Antworten
Hier stellt sich mir eher zunächst mal die Frage, warum Du Deine Schulden nicht bezahlst. Zunächst einfach nicht bezahlen und dann auch noch meckern ist schon ziemlich dreist...
Die Beweislast liegt in der Tat bei Neckermann, in diesem Fall stellt sich aber zusätzlich die Frage der Glaubwürdigkeit der Aussagen. Neckermann ist in dieser Hinsicht sicher glaubwürdiger als Du...
Bei Neckermann ging am Ende und nach der Insolvenz viel drunter und drüber. Da ist es mit der Glaubwürdigkeit ganz sicher nicht sehr weit.
Es interessiert aber auch niemanden die Glaubwürdigkeit. Im Zweifel zählt nur der tatsächliche Beweis, dass die Briefe angekommen sind. Mehr nicht.
Zudem habe ich x-Fach seitenlange briefe und Emails mit Zahlungsangeboten geschrieben, auf die neckermann nicht reagiert, das nur als Randbemerkung.
Welchen Sinn hatte das denn bitte?
Hier muss doch neckermann beweisen, dass mir die Mahnung zugestellt wurde, oder?
So sieht es aus.
Da kommst du nicht drum herum. Du wirst zahlen müssen.
Worauf stützt du diese (falsche) Behauptung?
Es reicht das du in Verzug bist. Mit der Ware hast du eine Rechnung erhalten und dort war ein Zahlungsziel angegeben. Das hast du verstreichen lassen. Nun musst du die Konsequenzen tragen und die Mahngebuehren und Zinsen zahlen.
Natürlich muss man solche erfundenen Mahngebühren nicht zahlen.
Auch ohne Mahnung fallen Mahngebühren an, wenn du die Zahlung nicht fristgerecht geleistet hast. Da Neckermann insolvent ist, ist Neckermann nicht mehr für die Zahlungen zuständig, sondern der Insolvenzverwalter.
Zum ersten Satz: Das ist Unfug. Es fallen bestenfalls Zinsen für 5% über Basiszins an. Das aber nur ab Verzug. Mahngebühren ohne Mahnbriefe sind Blödsinn.
Zum zweiten Satz: Das stimmt exakt so :-)
Mahngebühren für Mahnungen, die es nicht gibt?