Mahnbescheid, muss die Mutter für Ihren Volljährigen Sohn haften?
Hallo zusammen,
meine Mutter hat ein Mahnbescheid erhalten in dem steht, dass Sie knapp über 1000€ einem Gläubigen zu zahlen hat. Grund: "Wegen einer unerlaubten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke". Der Brief kam von einem Amtsgericht, abzocke kann ich also ausschließen. Die "Tat" soll wohl im Jahr Jahr 2018 passiert sein. Ich weiß, dass in der Zeit mein unterbelichteter Bruder hin und wieder Musik aus den Netz gezogen hat und bringe dies in Verbindung. Die Frage ist nun, was soll Sie tun? Sie wird es mit Sicherheit nicht gewesen sein, da Sie nicht mal in der Lage ist einen Rechner hochzufahren. Muss sie nun für die Tat die mein Bruder mit Ihrem Internet begangen hat gerade stehen?
Danke für eventuelle Hilfe
4 Antworten
meine Mutter hat ein Mahnbescheid erhalten
Und der kommt mitsamt einem Rechtsbehelf.
Der Brief kam von einem Amtsgericht
Das ist bei jedem MB so.
Grund: "Wegen einer unerlaubten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke".
Das bedeutet, dass sie als Anschlussinhaberin haftet für die über ihren Anschluss heruntergeladenen Daten.
Die Frage ist nun, was soll Sie tun?
Zahlen, denn der MB war ganz sicher nicht die erste Forderung. Natürlich könnte sie dem MB insgesamt widersprechen, aber in Anbetracht der Sachlage ist das sinnlos, weil der Gläubiger das strittige Verfahren einleiten wird. Und da der Anschlissinhaber nur auf dem Weg der Anzeige ermittelt und dem Rechteinhaber bekannt gegeben werden könnte, ist das Verfahren bereits fortgeschrittenen und ein Widerspruch sinnlos.
Nachtrag:
Sollte der Täter zum Zeitpunkt der Tat bereits volljährig gewesen sein, sähe die Rechtslage ggfs. anders aus.
- BGH, Urteil vom 08.01.2014 – I ZR 169/12, JurPC Web-Dok. 97/2014
Außergerichtliche Mahnverfahren sind nicht automatisch seriös.
Du kannst als Gläubiger ein Formular ausfüllen und einsenden. Die Gerichte prüfen darauf, dass die Form korrekt ist und alles notwendige drin ist. Dann wird es automatisch an den ,, Schuldner" gesendet
Geprüft werden die Ansprüche erst, wenn du fristgerecht wiedersprichst. Also 14 Tage .
Also Wiederspruch einlegen, dann geht das ganze erst mal in die Verhandlung und du hast die Möglichkeit dich zu erklären und dir muss erst mal die Grundlage nachgewiesen werden
Dann logischerweise mit Anwalt 😅
Du kannst als Gläubiger ein Formular ausfüllen und einsenden.
Richtig.
Geprüft werden die Ansprüche erst, wenn du fristgerecht wiedersprichst.
Nein. Das Amtsgericht prüft das überhaupt nicht. Das ist Sache des Gläubigers im Rahmen des strittigen Verfahrens.
Der Brief kam von einem Amtsgericht, abzocke kann ich also ausschließen.
Jeder Mahnbescheid kommt von einem Amts- oder Arbeitsgericht. Das sagt nichts über die Seriösität der Forderung aus, denn das Mahnverfahren ist automatisiert, heißt das Gericht prüft NICHT ob die Forderung berechtigt ist.
Die Frage ist nun, was soll Sie tun?
Ankreuzen
"Ich widerspreche der Forderung insgesamt" zzgl. Datum und Unterschrift binnen 14 Tagen ans Amtsgericht zurück (Einwurfeinschreiben vorab per Fax).
Eigentlich geht dem gerichtlichen Mahnverfahren eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu. Wird diese nicht (auch nicht modifiziert) abgegeben, so folgt zumeist erst einmal das Eilverfahren vor Gericht zum Erlass einer einstweiligen Anordnung, denn der Unterlassungsanspruch ist vorrangig zur Entgeltforderung.
Muss sie nun für die Tat die mein Bruder mit Ihrem Internet begangen hat gerade stehen?
Nicht, wenn sie dem MB fristwahrend widerspricht. Sollte Klage eingereicht werden bitte einen Fachanwalt für Medien- oder Urheberrecht bemühen.
widerspruch einlegen und abwarten.
der gläubiger muss beweisen, wer genau, wo und wie die unerlaubte nutzung vorgenommen hat. nur den vertragspartner des internet-providers heranzuziehen, ist nicht ausreichend.
ein "unterbelichteter" bruder ist nur dann nicht haftbar, wenn er tatsächlich geistig behindert und damit auch nicht mal eingeschränkt geschäftsfähig ist. nur dann haften die eltern für heranwachsende, aber niemals für volljährige und voll geschäftsfähige kinder.
der gläubiger muss beweisen, wer genau, wo und wie die unerlaubte nutzung vorgenommen hat.
Das ist - zumindest in der Form - schlicht und einfach falsch.
Und man dies als Gläubiger beantragt. Nur beim arbeitsrechtlichen Mahnverfahren erfolgt automatisch die Überleitung ins streitige Verfahren.