Mache ich mich damit strafbar, wenn ich einfach das Auto von meinem Vater nehme und damit fahre, obwohl er das nicht will?
Ich werde im Januar voraussichtlich meinen Führerschein haben und ich habe keine Lust mehr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Im Zug bläken Kinder herum, am frankfurter Hbf passiert immer irgendwas und ich habe dort Angst und ich komme immer völlig genervt nach Hause. Mein Vater möchte mir nichts zu meinem Auto dazugeben oder mein Auto mit finanzieren. Alleine kann ich mir trotz Arbeit aber erstmal keins leisten. Mein Vater ist eh fast immer im Home-Office. Er will aber dennoch nicht sein Auto benutzen. Mache ich mich damit strafbar, wenn ich mir einfach seinen Autoschlüssel schnappe und mit dem Auto fahre? Ist das Diebstahl oder was ist das für eine Straftat?
*Er will aber dennoch nicht, dass ich sein Auto benutze.
4 Antworten
Das ist sogenanntes Schwarzfahren, da du noch keinen Führerschein besitzst. Das ist straftbar, wenn du erwischt wirst.
Wenn dein Vater es merkt, kann er das melden und dann passiert das gleiche wie vor.
Was auch beachtet werden sollte: es kann dann sein, dass du den Führerschein noch nicht machen kannst bzw. erst viel später erhälst.
Ich würde davon abraten.
Abgesehen davon das es strafbar ist, könnte auch noch dazu kommen, dass er das Fahrzeug auf einen individuellen Fahrer versichert hat, und oder der Fahrer ein gewisses Alter haben muss. In dem Fall wird es kompliziert wenn du einen Schaden verursachst - dann könntest du sogar privat haften.
Auch dann zahlt die Versicherungsgesellschaft bei Haftpflichtschäden. Es wird dann nur evtl. für den Vater teurer, falls die Versicherung von ihrem Recht Gebrauch macht, den Versicherungsbeitrag rückwirkend zu erhöhen.
Das ist diebstahl und das ist Strafbar!
Bei einem Unfall kann es sein das du die gesamten Kosten tragen mußt, wenn das Auto nur für individuelle Fahrer mit einem bestimmten Alter versichert ist.
Bei Haftpflichtschäden, aber bei Personenschäden nicht soweit ich weiß.
Wenn bei einem Unfall andere Personen als der Fahrer verletzt wird, ist das ein Haftpflichtschaden.
Hi ja, da machst Du Dich strafbar, siehe Link
Das stimmt nicht. Versichert ist das Fahrzeug, und die Versicherungsgesellschaft zahlt bei Haftpflichtschäden auch dann, wenn der Fahrer nicht zu der im Vertrag genannten Personengruppe gehört. Sie hat aber das Recht, den Versicherungsbeitrag rückwirkend zu erhöhen.