Ist es strafbar mit einem Riss im Brillenglas Auto zu fahren?
Mein Vater hat seit gestern einen Riss von oben nach unten im Brillenglas, genau vor der Pupille. Nun meinte er, er dürfte kein Auto mehr fahren, da dieses strafbar sei. Stimmt das?
3 Antworten
Wenn im Führerschein das Tragen einer Brille eingetragen ist und der Riss die Sicht und somit die Sicherheit erheblich einschränkt, ja, er könnte dann ggf. ein Verwarnungsgeld von 25 Euro kassieren.
Sicherlich steht dies speziell nicht im Strafenkatalog, aber drin steht, dass jeder Autofahrer für die Sicherheit ganz allein verantwortlich ist.
Bei einem Unfall, auch unverschuldeten, kann ihm dann eine Mitschuld angelastet werden und damit verliert er zumindest einen Teil der Versicherungsleistung.
Dein Vater sollte sich mal ernsthaft fragen, warum er offensichtlich nur 1 Brille für die Ferne besitzt.
Eigentlich nicht aber wenn, Niemand würde sich daran halten.