Lohnsteuer selbst ausrechnen und bei ELSTER eingeben?
mein AG leitet seit 2 Jahren die Lohnsteuerbescheinigungen nicht an das Finanzamt weiter. Nach mehrmaliger Aufforderung habe ich meine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2023 wieder nicht erhalten.
Kann ich meine Lohnsteuer aus meinen Lohnabrechnungen selbst ausrechnen und bei ELSTER eingeben? Wie erfolgt der Nachweis?
3 Antworten
Wie funktioniert der Belegabruf bei ELSTER?
Die Finanzverwaltung nennt den Service Abruf von Bescheinigungen (früher: Belegabruf), weil Du die für die vorausgefüllte Erklärung nötigen Daten elektronisch dort abrufen und per Mausklick übernehmen kannst. Das geht übrigens nicht nur direkt bei Elster, sondern auch bei Steuersoftware und einigen Steuer-Apps.
https://www.youtube.com/watch?v=76-Nec15G8A
Viel Erfolg damit und Gruß von siola55
Ich kenne den Belegabruf, aber für das Jahr 2023 ist da immer noch keine Bescheinigung.
Kann ich meine Lohnsteuer aus meinen Lohnabrechnungen selbst ausrechnen und bei ELSTER eingeben?
Durch einen Brutto-Netto Rechner kannst du dir die zu zahlende Lohnsteuer ausrechnen lassen.
Aber du brauchst die Daten selbst gar nicht da einzutickern.
Dein AG ist gesetzlich verpflichtet die Daten (Bruttolohn, Lohnsteuer etc.) elektronisch ans FA zu übermitteln.
Und das FA berücksichtigt die Daten dann von Amtswegen (egal ob du schon was eingetragen hast oder nicht).
Wie erfolgt der Nachweis?
Die elektr. Übermittlung durch den AG ist der "Nachweis".
Ich hab da eher an die schriftlichen Lohnsteuerbescheinigungen gedacht, weil es ja da egal ist.
Aber wenn er es elektronisch auch nicht macht, dann muss er das weiterhin mit dem AG klären und das da ansprechen.
Sollte dein AG tatsächlich keine Lohnsteuer an das FA abführen, so solltest du dich an das für dich zuständige Finanzamt wenden und dies diesem mitteilen.
Solltes es aber nur an dem Ausdruck fehlen ist dies keine Aufgabe des FA, die haben deine Daten ja scheinbar. Dies kannst du am einfachsten mit dem Belegabruf auf Elster.de herausfinden
Belegabruf bedeutet das du die elektronisch übermittelten Daten abrufen kannst, den Ausdruck bekommst du ausschließlich vom AG
Angenommen, dieser Satz stimmt
was sollte der Fragesteller dann tun? Sich ans Finanzamt wenden?