Meldung bka pflicht?
Folgendes: Die Polizei sackt das Handy von meinem Kumpel ein. Möglicher verdacht auf illegale Aktivitäten. Der Kumpel kriegt nach mehreren Monaten einen Brief indem quasi steht dass das LKa oder Bka über seinen Anbieter die IP-Adresse sich geben lassen hat. Was bedeutet das?
Und es vergeht ein ganzes Jahr ohne jegliche Information. Frage : Eine Email adresse ist für das Bka niergends angegeben. Wie erfährt mein Kumpel jetzt auf welchem stand die Ermittlung gegen ihn sind und womit er rechnen kann?
2 Antworten
Auskunft zum Stand des Verfahrens gibt ausschließlich die Staatsanwaltschaft. Dort kann man als Beschuldigter anfragen und Einsicht nehmen. Oder man bezahlt einen Anwalt dafür.
Zum Anwalt gehen und Akteneinsicht fordern. Und wie hoch seine Strafe ist hängt davon ab, was er getan hat
Ist doch selbstverständlich. Wenn ihm etwas nicht bewiesen werden kann, hat er es ja offiziell auch nicht getan da Unschuldsvermutung. Sinnfreier Kommentar
Falsch, die Höhe der Strafe hängt davon ab, was ihm bewiesen werden kann.