Liquidität bei einem Ratensparvertrag?
Hallo, wir haben zurzeit das Thema „Geldanlagen“ dran und lerne Formen des Sparens kennen. Bei einem Sparkonto weiß ich bis jetzt, dass man monatlich nur einen Betrag von 2000€ abbuchen kann und bei einem höheren Betrag selbst Zinsen zahlen muss (wie hoch sind dabei die Zinsen?). Wie ist das bei einem Ratensparvertrag bezüglich der Liquidität?
1 Antwort
Hi! Das ist nicht ganz richtig. Bei einem klassischen Sparbuch hast Du eine dreimonatige Kündigungsfrist, d.h. das Geld ist nicht komplett liquide. Du kannst aber OHNE Kündigung bis 2000 Euro je Monat abheben ohne Vorschusszinsen zu zahlen.
Der Vorschusszins ist festgelegt mit 0,25% (ein Viertel ) des Habenzinses, der heutzutage bei Null % liegt. Früher als Spareinlagen noch verzinst wurden hat sich das bemerkbar gemacht, heute ist das irrelevant.
Beispiele:
Kontoguthaben 10.000 Euro, nichts gekündigt, Du hebst 1500 Euro ab. Möglich und kostenlos.
Gleiches Beispiel, aber Du hebst 5000 Euro ab: möglich, 2000 Euro ohne VZ, für 3000 Euro bezahlst Du 0,25% des Habenzinssatzes ... wenn es Habenzinsen gäbe.
Drittes Beispiel: Du brauchst 8.000 Euro und kündigt diesen Betrag 3 Monate vorher, z.B. am 01.01. Die Bank erfasst die Kündigung und somit kannst Du nach Ablauf der 3 Monate die 8000 Euro ohne Vz abheben.
Raten-Sparverträge sind normalerweise gar nicht liquide, denn diese haben eine feste, oft mehrjährige Laufzeit sowie eine Endfälligkeit und manchmal noch Bonuszahlungen. Eine Kündigung ist sofern es der Vertrag nicht vorsieht, Ermessenssache der Bank und man verliert seinen Bonus dabei. Gruss
Im Prinzip schon. Festgelder sind aber eher Einmalzahlungen, z.b. Du legst 10 TEuro fest für 1 Jahr und bekommst dafür x % Zinsen. Eine Kündigungsfrist gibt es da nicht. Sparverträge werden dagegen durch regelmäßige Sparraten eingezahlt.
Aus Sicht der Bank gibt es da noch weitere Unterschiede, die mit dem Bilanziellen Ausweis und der Anrechnungsfähigkeit Unterschiede, aber das führt zu weit an dieser Stelle. Gruss
Vielen Dank für die Antwort. Gild das gleiche wie beim Ratensparvertrag auch für das „Festgeld“?