Licht im Hausflur erlaubt?
Guten Tag,
ich wohne seit knapp 2 Monaten in einem großen Mehrfamilienhaus. Es ist wirklich ein sehr großes Haus mit vielen Wohnungen. Da ich alleine als junge Frau wohne, habe ich an meine Wohnungstür einen kleinen Licht Sensor angebracht. An der Tür ist zwar ein Guckloch, aber man sieht NICHTS, wenn das Flutlicht nicht angeschaltet ist. Der Schalter ist aber neben meiner Klingel und deshalb hab ich keine Möglichkeit das Licht von innen zu steuern. Das war mich zu blöd, da ich ja schlecht die Tür aufmachen kann, um dass Licht anzuschalten damit ich sehen kann wer vor meiner Tür steht. Und ich werde bestimmt nicht die Tür fremden unangemeldeten Leuten aufmachen.
Aus dem Grund hab ich, wie gesagt, mir ein kleines Licht gekauft(diese Lichter die eigentlich für Treppen und Kleiderschränke gedacht sind, welche geklebt werden). Auch kurz danach hat eine Nachbarin bei mir geklingelt um sicher zu gehen, dass die Lampe keine Kamera Funktion hat(die Frau wohnt zwar in dem gleichen Haus, aber hat einen anderen Flur, welcher erst garnicht an meiner Tür vorbei geht und sie dadurch eigentlich keinen Grund hat, durch ,,meinen“ Flur zu gehen und ihr dass eigentlich egal sein kann. Aber ist ja auch egal). Aufjedenfall hab ich ihr versichert dass die Lampe nur einen Bewegungssenor hat und keine Kamera.
Dann komme ich gerade von der Uni und sehe dass das Licht nicht mehr da ist. Die Vorrichtung ist zwar noch dran. Aber das Licht wurde abgenommen. Da es ja garnicht erst für Türen gedacht ist, ist es nicht schwer es abzunehmen, ich dachte aber dass es ja wohl niemand nehmen würde, da es ja nur im Flur und nicht draußen im Freien angebracht wurde. Ich habe auch noch eins hier liegen, da es ein 2er pack war, bin mir jetzt aber nicht ganz so sicher.
ich habe daraufhin die Hausverwaltung angerufen, da es eventuell ja runtergefallen ist und der Hausmeister es vielleicht hat. Die haben mir gesagt, dass es garkeinen Hausmeister gibt und das somit auch geklärt ist. Die Hausverwaltung hat mir dann noch vorgeworfen dass es ja eigentlich nicht erlaubt ist, im Flur was anzubringen etc. als ich aber betonte dass ich garnicht sehe wer vor meiner Tür steht, haben die mir auch nicht wirklich eine Antwort gegeben.
Jetzt wollte ich fragen, ob ich überhaupt so einen Lampe an die Tür anbringen darf?
Wenn ja, wollte ich noch fragen ob es denn ein Problem wäre wenn ich eine Lampe mit GPS oder ähnlichem anbringen darf? Zwar war die kleine Lampe sehr billig und jetzt kein großer Verlust für mich, aber ich habe keinen Bock jedesmal mir eine neue kaufen zu müssen, weshalb ich lieber in eine teurere investiere, bei der ich auch sehen kann, wo sie sich befindet.
Vielen dank im Voraus 🤍
lg
4 Antworten
Niemand darf Dir Dein Licht wegnehmen, auch wenn es nicht erlaubt ist, ein solches außen an die Tür zu montieren. Aber da Du außen nichts dranmachen darfst, ist es egal, welche Art von Licht Du montierst, Du wirst sowieso aufgefordert, das wieder zu entfernen.
Was ich mich frage: Stellt sich jemand im Dunkeln vor Deine Wohnungstür? Jeder der kommt, wird doch das Flurlicht anmachen.
Ansonsten: Der Tipp mit dem digitalen Türspion ist auf jeden Fall i. O. für Dich. Wegen Datenschutz musst Du Dir keine Gedanken machen, so lange ein solches Gerät nichts aufzeichnet oder allenfalls dann aufzeichnet, wenn jemand bei Dir klingelt.
Dankeschön. Hatte mich auch vorhin noch informiert wegen dem Datenschutz. Da steht auch nur dass das aufnehmen ein Problem darstellt. Das Haus ist wie ein Hotel aufgebaut. Das Treppenhaus und der Aufzug sind woanders. Weshalb das Licht vom Treppenhaus nochmal woanders ist. Ich frag mich auch warum mir das Licht geklaut wurde, aber bei dem Anblick meiner Nachbarn klärt sich dass auch wieder😅
Es nicht erlaubt, vor Deiner Tür etwas abzustellen, zu lagern, zu montieren.
Lediglich eine Fußmatte darf vor der Tür liegen.
Sie dürfen außerhalb Ihrer Wohnung nicht montieren.
Tauschen Sie den Türspion aus:
Kostet zwar aber erfüllt Ihren Anspruch an Sicherhit ohne das es von außen jemand wahrnimmt.
Ein Türspion mit Kamera ist grundsätzlich erlaubt, solange er nur beim Klingeln aktiviert wird und keine Aufzeichnungen speichert. Dies bedeutet, dass die Kamera sich nur dann einschaltet, wenn jemand an der Tür klingelt.
Ärger mit dem Landesdatenschutz..
https://kanzlei-lachenmann.de/elektronischer-tuerspion-ist-unzulaessig-urteil-des-ag-muenchen/
Wo kein Kläger, da kein Richter!
Die Funktion eines solche elektronischen Türspions ohne Dauerbetrieb und Aufzeichnung ist von außen nicht wahrnehmbar und von daher auch nicht störend.
Ein Türspion mit Kamera ist grundsätzlich erlaubt, solange er nur beim Klingeln aktiviert wird und keine Aufzeichnungen speichert. Dies bedeutet, dass die Kamera sich nur dann einschaltet, wenn jemand an der Tür klingelt.
Über den Text des Urteils sollte man natürlich nachdenken und überlegen, ob tatsächlich Persönlichkeitsrechte anderer verletzt werden.
Ist es so, dass sich die Kamera nur dann aktiviert, wenn jemand an der Tür klingelt, darf man davon ausgehen, dass dieser jemand konkret zu dieser Wohnung will und dann ist es auch erlaubt, dass die Kamera aktiviert wird, sofern nichts aufgezeichnet wird und somit keine Gefahr besteht, dass die Aufnahmen zweckentfremdet verwendet werden.
Und der Eingriff in die Klingelanlage setzt die Erlaubnis der WEG voraus und kann keinesfalls ohne dessen Einwilligung - wahrscheinlich sogar nur durch eine von dieser beauftragten Firma durchgeführt werden...
Der autarke Türspion im Türblatt der Wohnungseingangstüre ist nicht Bestandteil der Gebäudeklingelanlage.
Sie haben scheinbar keine Ahnung, da Sie hier sowas daher schreiben.!
Der autarke Türspion im Türblatt der Wohnungseingangstüre ist nicht Bestandteil der Gebäudeklingelanlage.
Aber der Auslöser, Aktivierer
Ist es so, dass sich die Kamera nur dann aktiviert, wenn jemand an der Tür klingelt
Und klingeln tut man mit was??
Na??- mit was könnte man "an der Tür klingeln" - Tip, der Fragesteller hat einen Hinweis für dich geschrieben:
"Der Schalter ist aber neben meiner Klingel "
Na, wie soll den mit dem Klingelsignal der Spion aktiviert werden?
Wer hat hier keine Ahnung ?
Einfach mal lesen, was die junge Dame schreibt:
. An der Tür ist zwar ein Guckloch, aber man sieht NICHTS, wenn das Flutlicht nicht angeschaltet ist. Der Schalter ist aber neben meiner Klingel und deshalb hab ich keine Möglichkeit das Licht von innen zu steuern. Das war mich zu blöd, da ich ja schlecht die Tür aufmachen kann, um dass Licht anzuschalten damit ich sehen kann wer vor meiner Tür steht. Und ich werde bestimmt nicht die Tür fremden unangemeldeten Leuten aufmachen.
Das Gerät kommt ins Guckloch!
Das Gerät kommt ins Guckloch!
Und weiter? - was hast du geschrieben?
Dies bedeutet, dass die Kamera sich nur dann einschaltet, wenn jemand an der Tür klingelt
Du hast doch selbst oben geschrieben dass das AKTIVIEREN durchs klingeln geschieht!
Dazu muss aber das Gerät, das "ins Guckloch kommt" mit der Klingel verbunden werden, damit sie sich aktiviert, wenn jemand klingelt!
Stell dich halt nicht so an als ob du das nicht verstehst - oder schreib nicht, dass es durch den Klingelknopf aktiviert wird, wenn du nicht weißt dass man dazu an die Klingelanlage muss...
Du hast doch selbst oben geschrieben dass das AKTIVIEREN durchs klingeln geschieht!
Klingelt es an der Tür, geht die Dame dort hin und schaut durch den Spion, bevor sie jemandem öffnet.
Doch nicht so schwierig, oder?
Verständnisproblem?
Das steht da nicht, da steht "durch Klingel aktiviert" und nicht "nach dem klingeln schaltet die Dame den Spion selbst ein"
Scheint dir dämmert es endlich, dass dazu ein Eingriff in die Klingelanlage des Hauses nötig ist, auch wenn's ein paar Anläufe gebraucht hat ..
Der Türspion an einer Wohnungseingangstüre funktioniert in aller Regel völlig losgelöst von der Hausklingelanlage.
Soll der mit der Hausklingelanlage funktionieren, dann muss man sich das ggfs. bei entsprechenden Anlagen vom Verwalter/WEG genehmigen und durch einen Fachmann verbinden lassen.
Was "in der Regel" ist, interessiert hier nicht, weil du den Vorschlag gemacht hast den elektronischen Spion so anzuklemmen, dass er durch betätigen der Klingel aktiviert wird.
Jeder logisch denkende Mensch würde einen einbauen, den er nachdem es geklingelt hat selbst einschaltet, aber du hast ja extra geschrieben dass er durch die Klingel aktiviert werden soll.
Schön, dass du nun selbst zugibt, dass deine Variante doch! ein Eingriff in die Klingelanlage beinhaltet ...
Von wegen "Sie haben scheinbar keine Ahnung, da Sie hier sowas daher schreiben.!"..
Respektlos, wenn man selbst keine Ahnung hat .
Soll der mit der Hausklingelanlage funktionieren, dann muss man sich das ggfs. bei entsprechenden Anlagen vom Verwalter/WEG genehmigen und durch einen Fachmann verbinden lassen.
Ich antworte mal anders: Diese Lampe ist unsinnig. Wenn das Treppenhauslicht an ist, geht sie nicht an, und bei Dunkelheit kommt niemand, weil er Gefahr läuft, auf den Treppen zu stolpern.
Nein. Eben nicht. Das Treppenhaus ist getrennt vom Flur. Und wenn man im Flur steht sieht man was vor einem ist. Da am Ende des Flures eine Notausgang Lampe ist. Also man benötigt nicht das Flurlicht um nicht im Flur zu stolpern, da der Flur auch gerade ist und keine Hindernisse hat. Zudem gibt es einen Aufzug, weshalb das Treppenhaus nicht wirklich verwendet wird. Hoffe sie verstehen wie ich das meine
Egal, ob ich das im Detail verstehe: Solange man im Türrahmen nicht bohrt, ist es nicht verboten, sowas anzubringen. Die Frage ist nur, wer die Leuchte geklaut hat und vielleicht wieder klauen wird. Dazu kann ich nix sagen.
Die Lampe klebt an der Tür. Verstehe aber auch nicht warum man sowas klaut🤔
Dankeschön<3 bin garnicht auf sowas gekommen;)