Licht im Hausflur erlaubt?

4 Antworten

Niemand darf Dir Dein Licht wegnehmen, auch wenn es nicht erlaubt ist, ein solches außen an die Tür zu montieren. Aber da Du außen nichts dranmachen darfst, ist es egal, welche Art von Licht Du montierst, Du wirst sowieso aufgefordert, das wieder zu entfernen.

Was ich mich frage: Stellt sich jemand im Dunkeln vor Deine Wohnungstür? Jeder der kommt, wird doch das Flurlicht anmachen.

Ansonsten: Der Tipp mit dem digitalen Türspion ist auf jeden Fall i. O. für Dich. Wegen Datenschutz musst Du Dir keine Gedanken machen, so lange ein solches Gerät nichts aufzeichnet oder allenfalls dann aufzeichnet, wenn jemand bei Dir klingelt.

Zaray21 
Fragesteller
 25.04.2024, 21:21

Dankeschön. Hatte mich auch vorhin noch informiert wegen dem Datenschutz. Da steht auch nur dass das aufnehmen ein Problem darstellt. Das Haus ist wie ein Hotel aufgebaut. Das Treppenhaus und der Aufzug sind woanders. Weshalb das Licht vom Treppenhaus nochmal woanders ist. Ich frag mich auch warum mir das Licht geklaut wurde, aber bei dem Anblick meiner Nachbarn klärt sich dass auch wieder😅

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Es nicht erlaubt, vor Deiner Tür etwas abzustellen, zu lagern, zu montieren.

Lediglich eine Fußmatte darf vor der Tür liegen.

Sie dürfen außerhalb Ihrer Wohnung nicht montieren.

Tauschen Sie den Türspion aus:

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Kostet zwar aber erfüllt Ihren Anspruch an Sicherhit ohne das es von außen jemand wahrnimmt.

Ein Türspion mit Kamera ist grundsätzlich erlaubt, solange er nur beim Klingeln aktiviert wird und keine Aufzeichnungen speichert. Dies bedeutet, dass die Kamera sich nur dann einschaltet, wenn jemand an der Tür klingelt.

schelm1  25.04.2024, 16:16
@Leestiger

Wo kein Kläger, da kein Richter!

Die Funktion eines solche elektronischen Türspions ohne Dauerbetrieb und Aufzeichnung ist von außen nicht wahrnehmbar und von daher auch nicht störend.

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schelm1  25.04.2024, 16:26
@Leestiger

Ein Türspion mit Kamera ist grundsätzlich erlaubt, solange er nur beim Klingeln aktiviert wird und keine Aufzeichnungen speichert. Dies bedeutet, dass die Kamera sich nur dann einschaltet, wenn jemand an der Tür klingelt.

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bwhoch2  25.04.2024, 17:00
@Leestiger

Über den Text des Urteils sollte man natürlich nachdenken und überlegen, ob tatsächlich Persönlichkeitsrechte anderer verletzt werden.

Ist es so, dass sich die Kamera nur dann aktiviert, wenn jemand an der Tür klingelt, darf man davon ausgehen, dass dieser jemand konkret zu dieser Wohnung will und dann ist es auch erlaubt, dass die Kamera aktiviert wird, sofern nichts aufgezeichnet wird und somit keine Gefahr besteht, dass die Aufnahmen zweckentfremdet verwendet werden.

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Leestiger  25.04.2024, 18:14

Und der Eingriff in die Klingelanlage setzt die Erlaubnis der WEG voraus und kann keinesfalls ohne dessen Einwilligung - wahrscheinlich sogar nur durch eine von dieser beauftragten Firma durchgeführt werden...

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schelm1  25.04.2024, 18:22
@Leestiger

Der autarke Türspion im Türblatt der Wohnungseingangstüre ist nicht Bestandteil der Gebäudeklingelanlage.

Sie haben scheinbar keine Ahnung, da Sie hier sowas daher schreiben.!

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Leestiger  25.04.2024, 18:51
@schelm1
Der autarke Türspion im Türblatt der Wohnungseingangstüre ist nicht Bestandteil der Gebäudeklingelanlage.

Aber der Auslöser, Aktivierer

Ist es so, dass sich die Kamera nur dann aktiviert, wenn jemand an der Tür klingelt

Und klingeln tut man mit was??

Na??- mit was könnte man "an der Tür klingeln" - Tip, der Fragesteller hat einen Hinweis für dich geschrieben:

"Der Schalter ist aber neben meiner Klingel "

Na, wie soll den mit dem Klingelsignal der Spion aktiviert werden?

Wer hat hier keine Ahnung ?

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schelm1  25.04.2024, 19:54
@Leestiger

Einfach mal lesen, was die junge Dame schreibt:

. An der Tür ist zwar ein Guckloch, aber man sieht NICHTS, wenn das Flutlicht nicht angeschaltet ist. Der Schalter ist aber neben meiner Klingel und deshalb hab ich keine Möglichkeit das Licht von innen zu steuern. Das war mich zu blöd, da ich ja schlecht die Tür aufmachen kann, um dass Licht anzuschalten damit ich sehen kann wer vor meiner Tür steht. Und ich werde bestimmt nicht die Tür fremden unangemeldeten Leuten aufmachen.

Das Gerät kommt ins Guckloch!

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Leestiger  25.04.2024, 23:27
@schelm1
Das Gerät kommt ins Guckloch!

Und weiter? - was hast du geschrieben?

Dies bedeutet, dass die Kamera sich nur dann einschaltet, wenn jemand an der Tür klingelt

Du hast doch selbst oben geschrieben dass das AKTIVIEREN durchs klingeln geschieht!

Dazu muss aber das Gerät, das "ins Guckloch kommt" mit der Klingel verbunden werden, damit sie sich aktiviert, wenn jemand klingelt!

Stell dich halt nicht so an als ob du das nicht verstehst - oder schreib nicht, dass es durch den Klingelknopf aktiviert wird, wenn du nicht weißt dass man dazu an die Klingelanlage muss...

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schelm1  26.04.2024, 09:46
@Leestiger
Du hast doch selbst oben geschrieben dass das AKTIVIEREN durchs klingeln geschieht!

Klingelt es an der Tür, geht die Dame dort hin und schaut durch den Spion, bevor sie jemandem öffnet.

Doch nicht so schwierig, oder?

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Leestiger  26.04.2024, 09:50
@schelm1

Verständnisproblem?

Das steht da nicht, da steht "durch Klingel aktiviert" und nicht "nach dem klingeln schaltet die Dame den Spion selbst ein"

Scheint dir dämmert es endlich, dass dazu ein Eingriff in die Klingelanlage des Hauses nötig ist, auch wenn's ein paar Anläufe gebraucht hat ..

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schelm1  26.04.2024, 09:54
@Leestiger

Der Türspion an einer Wohnungseingangstüre funktioniert in aller Regel völlig losgelöst von der Hausklingelanlage.

Soll der mit der Hausklingelanlage funktionieren, dann muss man sich das ggfs. bei entsprechenden Anlagen vom Verwalter/WEG genehmigen und durch einen Fachmann verbinden lassen.

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Leestiger  26.04.2024, 10:02
@schelm1

Was "in der Regel" ist, interessiert hier nicht, weil du den Vorschlag gemacht hast den elektronischen Spion so anzuklemmen, dass er durch betätigen der Klingel aktiviert wird.

Jeder logisch denkende Mensch würde einen einbauen, den er nachdem es geklingelt hat selbst einschaltet, aber du hast ja extra geschrieben dass er durch die Klingel aktiviert werden soll.

Schön, dass du nun selbst zugibt, dass deine Variante doch! ein Eingriff in die Klingelanlage beinhaltet ...

Von wegen "Sie haben scheinbar keine Ahnung, da Sie hier sowas daher schreiben.!"..

Respektlos, wenn man selbst keine Ahnung hat .

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schelm1  26.04.2024, 10:07
@Leestiger
Soll der mit der Hausklingelanlage funktionieren, dann muss man sich das ggfs. bei entsprechenden Anlagen vom Verwalter/WEG genehmigen und durch einen Fachmann verbinden lassen.
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Leestiger  26.04.2024, 10:12
@schelm1

Also endlich hast du das bestätigt und kapiert, was ich von Anfang an geschrieben habe!

Würde auch wirklich Zeit ...

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Ich antworte mal anders: Diese Lampe ist unsinnig. Wenn das Treppenhauslicht an ist, geht sie nicht an, und bei Dunkelheit kommt niemand, weil er Gefahr läuft, auf den Treppen zu stolpern.

Zaray21 
Fragesteller
 25.04.2024, 15:37

Nein. Eben nicht. Das Treppenhaus ist getrennt vom Flur. Und wenn man im Flur steht sieht man was vor einem ist. Da am Ende des Flures eine Notausgang Lampe ist. Also man benötigt nicht das Flurlicht um nicht im Flur zu stolpern, da der Flur auch gerade ist und keine Hindernisse hat. Zudem gibt es einen Aufzug, weshalb das Treppenhaus nicht wirklich verwendet wird. Hoffe sie verstehen wie ich das meine

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kreuzkampus  25.04.2024, 17:20
@Zaray21

Egal, ob ich das im Detail verstehe: Solange man im Türrahmen nicht bohrt, ist es nicht verboten, sowas anzubringen. Die Frage ist nur, wer die Leuchte geklaut hat und vielleicht wieder klauen wird. Dazu kann ich nix sagen.

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Zaray21 
Fragesteller
 25.04.2024, 21:12
@kreuzkampus

Die Lampe klebt an der Tür. Verstehe aber auch nicht warum man sowas klaut🤔

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