Lehrerin hat der Klasse von meiner „psychischen Störung“ erzählt?

9 Antworten

Darf sie nicht machen.

Du dürftest sie deswegen sogar verklagen.

Für Dinge, die eine Lehrkraft im vertraulichen Gespräch erfährt gilt die Schweigepflicht außer wenn andere Pflichten dem entgegenstehen. Die anderen Pflichten betreffen die Information der Schulleitung und/oder der Eltern. Dies ist hier irrelevant. Eine Verletzung dieser Schweigepflicht stellt sogar eine Straftat dar.

Im geschilderten Fall ist nicht klar, ob die Information an die Lehrerin im vertraulichen Gespräch erfolgte oder nicht. Falls die Lehrerin wußte, dass die Information prinzipiell frei verfügbar war, könnte man ihr Verhalten auch positiv sehen, weil sie damit verhindert, dass die Information in unangemessener Weise an die Mitschüler weitergegeben wird. Falls die Lehrerin wußte, dass wenigstens ein Mitschüler Kenntnis hatte, müsste man das Verhalten der Lehrerin akzeptieren, da Schüler keiner Schweigepflicht unterworfen werden können. Da deine Panikattake für alle sichtbar war, würde ich meinen, dass das Verhalten der Lehrerin nicht eindeutig negativ bewertet werden kann.

Gruß von Littlethought.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.
nastyyy56 
Fragesteller
 15.12.2020, 13:05

Sie weiß ganz genau, dass es nicht an die Öffentlichkeit geraten sollte. Meine Mutter hat das im Vertrauen mit der Lehrerin abgesprochen, dass sie den anderen Lehrern auch nicht sagt was los ist. Auch wenn ich eine Panikattacke hatte geht das keinen was an, was ich habe. Vor Allem weil sie es so detailliert erzählt hat, dass ich von Ärzten Medikamente bekomme und alles. Was geht das die Klasse an? Vor allem weil ich keinen von denen vertraue.

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Littlethought  24.05.2021, 17:16
@nastyyy56

Wenn die Information unter den Bedingungen der Vertraulichkeit mitgeteilt wurde, dann darf sie das natürlich nicht. Das hatte ich schon dargestellt. Selbst wenn sie meinte durch ihr die Information an die Klasse dir zu helfen, riskiert sie eine Anzeige. Man kann ihr höchstens noch zu Gute halten, dass ihr die Tragweite ihrer Handlung nicht bewußt war.

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Nein, darf sie nicht.

Wenn es dich gestört hat, dann sprich sie darauf an und sag, dass das nicht in Ordnung war.

Meines Wissens nach darf sie es nicht.
Würde aber erstmal gesund mit der Lehrerin selbst sprechen.
Denn je nachdem wie sie es erzählt hat. Sie kann es auch nur erzählt haben, damit deine Mitschüler etwas genauer drauf aufpassen. Aber dennoch ist es keine "Entschuldigung" um es fremden Personen zu sagen.
Ein Arzt darf auch nicht einfach jeder Person, die dich besuchen kommt erzählen was du hast. Nur wenn du es möchtest. D. h. nicht angehörige Personen, geht es ansich einen feuchten Keks an.

Woher ich das weiß:Hobby – Beschäftige mich viel damit

Naja, wenn die Panikatacke alle mitbekommen haben, dann wirft das natürlich Fragen auf. ich nehme also an, dass diese Situation besprochen wurde und sich die Schüler den Rest dann zusammengereimt haben.