Legaler Anhängerumbau?
Guten Tag, ich besitze zwei PKW-Anhänger (Saris Arba) mit Brief. Beide sind nicht zugelassen. Die Nr.1 Baujahr 84 hat draußen mit Plane und Spriegel gestanden. Sein Kasten ist komplett verrostet und daher nicht brauchbar. Im Brief ist Plane und Spriegel eingetragen. Außerdem machen die Radlager Geräusche. Der zweite ist Baujahr 77, ohne Plane und Spriegel, der Kasten ist nach Aufarbeitung in Ordnung, aber in seinem Brief ist nur die Stützlast mit 50 kg ausgewiesen und keine Plane und Spriegel.
Was darf ich, ohne eine Urkundenfälschung zu begehen? Kann ich z. B. das Deichselrohr von Nr. 1 an Nr. 2 anschrauben, weil da ein Typenschild angebracht ist? Darf ich am Kasten die Typenschilder austauschen?
Der einzige Unterschied im Brief, außer Plane und Spriegel, ist die Höhe, bei der ein Differenz von 10 mm besteht.
Vielleicht klingt das Ganze ein wenig lächerlich, aber ich möchte mich deswegen nicht in die Nesseln setzen. Die Anhänger bestehen ja eigentlich nur aus Kasten, Deichselrohr, Achse und Rädern. Bei Nr. 1 gibt es noch andere Rückleuchten, aber die kann ich austauschen. Theoretisch könnte ich ja jedes Teil als Ersatzteil beziehen und austauschen, wenn ich nur einen Hänger besäße, bis kein originales Teil mehr vorhanden ist.
Herzlichen Dank für eine sinnvolle Antwort. Heigerich
3 Antworten
du kannst alles tauschen wenn es das selbe ist,ausnahme ist die fahrgestellnr und die trägt nach Untersuchung sogar der tüv um wenn du den rahmen wechselst.in den unterlagen ist nur der Hersteller festgehalten mit der fahrgestellnr.
Grundsätzlich kann man aus 2 Anhänger einen machen. Der Umbau muss in diesem Fall vom TÜV abgenommen werden, ist aber nicht schwierig, vorausgesetzt der Sachverständiger kann es nachvollziehen. Das größte Problem ist die Fz-Ident-Nr (Fahrgestellnummer). Diese befindet sich entweder auf dem Zugrohr oder am Rahmen/Kasten, auf der rechten Seite, meistens in der Nähe der vorderen Ecke. Fz-Brief und Fz-Ident-Nr. müssen übereinstimmen. Sollte die Fz-Ident-Nr. neu eingeschlagen werden müssen, dann ist die alte zu durchkreuzen. gehe zum TÜV mit den beiden Briefen und spreche den Umbau mit dem Sachverständigen vor Ort ab, dann weisst Du was zu tun ist und die Begutachtung läuft problemlos ab. Viel Erfolg.
du darfst nichts von alledem, ohne das vorher vom tüv abnehmen zu lassen, grade bei den alten kisten
Hallo Yvimaus, danke für deine Nachricht. Wenn ich dich richtig verstehe, muss ich vorher beim TÜV nachfragen, ob es z.B. zulässig ist, ein Deichselrohr zu tauschen, oder kann ich meine Umbauten durchführen und dann mit dem "neuen" Hänger vorfahren? Danke Heigerich
yvimaus 1985 käse