Gibt es Nachteile, wenn man einen PKW-Anhänger ablastet?
Hallo,
bei der Führerscheinklasse B ist es ja so, dass bei einem Anhänger die zGG vom Auto + Anhänger nicht 3500kg überschreiten darf (Ausnahme 750kg Anhänger), auch wenn das tatsächliche Gewicht unter 3500kg liegt.
Entweder könnte man einen BE-Führerschein machen oder den Anhänger ablasten, so dass das zGG genau 3500kg ist.
Ist dies dann Vorsätzlich oder Betrug, wenn man dies so macht und ggf. den Anhänger mal überladet? Technisch kann der Anhänger die Last tragen, nur darf er das offiziell nicht mehr. Bleibt es dann noch bei einer Ordnungswidrigkeit wegen Überladen oder kann es heißen, dass man Bewusst die zulässige Gesamtmasse geändert hat und daher statt Ordnungswidrigkeit ==> Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Viele Grüße
6 Antworten
Bleibt es dann noch bei einer Ordnungswidrigkeit wegen Überladen
Ja natürlich.
Fahren ohne FE kann das nicht sein, denn die Bestimmungen der FeV werden eingehalten.
Die Fühererschein bestimmungen würden eingehalten, da hierfür nur das zulässige Gewicht entscheidend ist. Andernfalls brauch ich mal ne Quellenangabe....
Welche Bestimmungen meinst Du?
Die Fahrzeugkombination hat ein zul.GG von max. 3500kg.
Also: Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
ist trotzdem kein Fahren ohne FE , keine Stammtischweisheiten weiterverbreiten
Als Alternative könntest du auch den b96 machen. Da ist keinenPrüfung für notwendig, nur ein Lehrgang. Damit darfst du ingesamt 4150 kg fahren.
Wenn dann würde ich gleich BE machen. Die kosten gleich viel.
Damit darfst du ingesamt 4150 kg fahren.
Bis zu 4250kg zul.GG
Ich war mir nicht sicher. Da bin ich eher auf Nummer sicher gegangen.
Mich betrifft das eh nicht. Ich darf mit meinem Autoführerschein eh geringfügig mehr fahren.
In deinem Fall könnte dir Vorsatz unterstellt werden, das heisst du bekommst die Höchststrafe die für Überladung vorgesehen ist.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es nicht, da hierfür nur die Gesamtgewichte in den Papieren entscheidend ist.
Das Gesamtgewicht würde dann ja in den Papieren geändert.
Und zwar so, dass er nur 3,5t hat und somit der B gelten würde.
Hallo,
du kannst den Anhänger ohne Probleme auf das zGG ablasten lassen sodass du ihn noch mit dem B-Schein ziehen darfst. Eine Überladung ist dann jedoch nicht möglich da du dann nicht mehr den entsprechenden Führerschein besitzt.
Dh. Ablasten ja, aber die Gewichte müssen dann entsprechend der Zulassung eingehalten werden.
Oftmals hat man nur das Problem das schwere Anhänger ein hohes Eigengewicht haben was dann die mögliche Zuladung einschränkt.
SG
Achso, bei einem abgelasteten anhäbger der überladen ist, zählt keine ordnungswidrigkeit wegen überladen fahren, sondern fahren ohne führerschein
So ist es.
Der Nachteil ist, dass es Gebühren kostet und Lauferei ist, den Hänger abzulasten - ausserdem bleibt dann keine vernünftige Nutzlast mehr übrig, weil das Leergewicht ja gleich bleibt.
Und wenn du ihn überladen anhängst, ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis. Peng Ende. Die Polizei ist ja nicht ganz blöd.......
Mach lieber einen passenden Führerschein - dann hast Du mehr davon
Die Fahrerlaubnis bezieht sich immer auf die Werte in den Papieren. In den Fahrerlaubnistexten steht nichts von tatsächlicher Last! Selbst mit nem BE darf man einen überladenen Hänger nicht fahren.
Darf man mit BE klar auch nicht, aber wenn man nur B hat und das Gespann tatsächlich über 3,5 to hat, kommt eben noch Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu. Ist das gleiche, wenn jemand nur C1 oder den alten 3er hat und mit einem überladenen 7,5 to angehalten wird.
Da hätte ich gern ne Quelle zu, dass für Fahren ohne Fahrerlaubnis auch das TATSÄCHLICHE Gewicht entscheidend ist. In den führerscheintexten steht nur das ZULÄSSIGE
Es geht aber bei der Klasse B darum, dass man generell nicht schwerer als 3,5 Tonnen bewegen darf!!!
zulässiges Gewicht, nicht tatsächliches.
Die Bestimmungen würden nicht eingehalten. Also Fahren ohne FE.