Lebenslanges Wohnrecht. Zur Zahlung bei Umzug verpflichtet?
Mein Vater hat ein lebenslanges Wohnrecht im Haus seiner bereits verstorbenen Lebenspartnerin. Eigentümer dieses Hauses ist jetzt der im Haus wohnende Sohn der Frau. Da mein Vater mit 85 Jahren den Haushalt alleine nicht mehr bewältigen kann, aber wegen relativer Gesundheit noch keine Pflegestufe hat, überlegen wir jetzt tatsächlich einen Umzug in ein betreutes Wohnen. Die Rente und die Ersparnisse meines Vaters werden dafür allerdings nicht ausreichen. Frage: Was passiert mit dem Wohnrecht? Muss der Hauseigentümer sich an den Kosten für das betreute Wohnen beteiligen? Ist der Hauseigentümer überhaupt zu irgendwelchen Leistungen verpflichtet?
7 Antworten
Der neue Eigentümer ist zu nichts verpflichtet. Außer, es wäre möglich, den bewohnten Teil zu vermieten, dann müsste er es unter Umständen zulassen, dass hierdurch die Heimkosten mit finanziert werden. Es hängt aber vom Einzelfall ab.
Selbst bei dinglichem Wohnrecht wäre eine Vermietung vielleicht möglich:
Genaues dazu, ob eine Vermietung infrage kommt, könnte man aber nur sagen, wenn man sich die zugrunde liegenden notariellen Verträge anschauen würde und einen Profi hinzuzieht.
Es ist gut möglich, dass er eben das nicht darf. Aber um das sagen zu können, müsste man wirklich die Verträge einsehen.
Muss der Hauseigentümer sich an den Kosten für das betreute Wohnen beteiligen?
Nein.
Ist der Hauseigentümer überhaupt zu irgendwelchen Leistungen verpflichtet?
Nein.
Erlischt das Wohnrecht bei Auszug?
Das Wohnrecht erlischt nicht durch den Auszug bzw. die Aufgabe, sondern durch die Löschung im Grundbuch aufgrund einer Löschungsbewilligung oder des Todesnachweises.
Nein, der Hauseigentümer ist zu keinerlei Zahlungen verpflichtet, es sei denn, solche wären zusätzlich vereinbart worden!
Der Hauseigentümer hat mit Ihrn bzw., den Kosten für Ihren Vater nichts zu schaffen.
Der Vater kann ihm anbieten, gegen ein Entgelt ohne Klageverfahren Löschungsbewilligiung für das Recht zu erteilen.
Der Hauseigentümer kann abwarten bis der Vater stirbt - Löschung bei Todesnachweis -oder die Löschung des Rechtes im Hinblick auf die nachweislich erfolgte Aufgabe des Wohnrechtes auf die Erteilung der Löschungsbewilligung klagen.
wohnrecht erstreckt sich auf eine Wohnung? Die kann der Eigentümer vermieten und diese Einnahme als Zuzahlung verwenden.
Gehe davon aus, mein Vater bewohnt die EG-Wohnung. Diese könnte sehr wohl vermietet werden.
wo ist das Problem? die Nebenkosten gehören dem Vermieter.
Danke für die Antwort! Was ist wenn der Hauseigentümer, die Wohnung zur Selbstnutzung verwendet?