Lebe von ALG 2 , jetzt Krebs bekommen...Was ändert sich?

5 Antworten

Du kannst in der Tat einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II beantragen. Bei Krebs sind das in der Regel 10% der Regelleistung.
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-21---08.06.2010.pdf
Ob du weiterhin in die Zuständigkeit der ARGE fällst, darf erst nach amtärztlicher Prognose entschieden werden. Lautet die Prognose, dass du ab Untersuchungsdatum weiterhin 6 Monate voll erwerbsgemindert bist, muss dich die ARGE ggf. auffordern, vorrübergehend Erwerbsminderungsrente zu beantragen und dich dann - nach Rentenbescheid - in die Zuständigkeit des Sozialamtes abdrücken. Solange nichts entschieden ist, bleibt die ARGE dennoch zuständig. Ob und wann die ARGE eine amtsärztliche Untersuchung anstrengt, soll im Moment nicht deine Angelegenheit sein. Du teilst lediglich deine Arbeitsunfähigkeit mit und gut ist; Leistungskürzungen hast du nicht zu befürchten.

Je nachdem wie lange Du AU bist, bekommst Du auch bzw. alternativ Krankengeld.

Sollte Deine Erkrankung zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit führen, dann würdest Du nach einer Untersuchung durch den Amtsarzt, kein ALG II mehr sondern Sozialhilfe beziehen.

Die Höhe der Bezüge ändert sich ggf. sind Eltern und Kinder unterhaltspflichtig, die Freibeträge sind aber sehr hoch !

Du musst lediglich immer wieder die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die ARGE schicken. Da wird auch kein Amtsarzt oder ärztlicher Dienst eingeschaltet, wie es hier von einigen Usern geschrieben wird. Denn für die ARGE bist Du „krank“. Da hätten sie viel zu tun, bei jedem kranken Kunden ein Gutachten einzuleiten. Erst nach Ende der Behandlungen, wenn Du der Arbeitsvermittlung mitteilen solltest, dass Du nicht in der Lage bist, Deinen Beruf weiter auszuüben o.ä. würde ein solches Gutachten eingeleitet. Kommt dabei heraus, dass Du weniger als 3 Stunden täglich auf Dauer arbeitsfähig bist, wird man Dich auffordern, Rente zu beantragen. Kommt dabei heraus, dass Du weniger als 3 Stunden täglich für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten arbeitsfähig bist, bleibst Du bei der ARGE.

Mit dem Mehrbedarf wäre ich vorsichtig. Krebs bedeutet nicht, dass Du einen Anspruch darauf hast, so bödsinnig das auch ist, denn jeder weiß, dass man sich besonders ernähren muss, etc. Stelle den Antrag erst einmal und geh' ggf. in Widerspruch, aber viel Hoffnungen mache ich Dir diesbezüglich nicht. Auch von mir alles Gute und liebe Grüße!

Hallo. Soweit ich weiß, ist es so, dass wenn man krank ist und krank geschrieben wird (gelber Schein) sich beim ALG 2 garnichts ändert. Wer krank ist und das durch ne Krankschreibung nachweist, kann ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und wird deshalb vom Arbeitsamt auch nicht belangt - sei es in Form von Leistungskürzungen noch in Form von irgendwelchen Auflagen, die man zur "Integration in den Arbeitsmarkt" erfüllen muss. Du musst halt nur darauf achten, dass du erstmal für die dauer der Behandlung krank geschrieben wirst, dann kann dir nichts passieren. lg

Die Chemotherapie stellt ja eine starke Belastung für den Körper dar, sodass du während dieser Zeit wohl kaum ganz regulär in Jobs vermittelt oder in eine Maßnahme eingeteilt werden kannst. Die ARGE muss solche Einschränkungen berücksichtigen, wenn ihr (bzw. dem mediz. Dienst / Amtsarzt) entsprechende fachärztl. Atteste / Gutachten vorgelegt werden. Wie schon richtig geschrieben wurde, schreibt dich dein Arzt derzeit am besten erst einmal arbeitsunfähig krank. Da eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht automatisch von den Melde- und Bewerbungspflichten entbindet, wäre es u.U. hilfreich, wenn es dir dein Arzt ggf. attestieren würde, falls du während eines bestimmten Zeitraums sehr ruhebedürftig bist, Bettruhe einzuhalten hast o.ä.-

Wenn ab einer gewissen Dauer Krankengeld gezahlt wird, wird dieses beim ALG2 im Monat des Zuflusses als sonstiges Einkommen angerechnet - unter Berücksichtigung des Freibetrags für priv. Versicherungen in Höhe von 30 €. Auf Antrag können von diesem Einkommen , sofern sie anfallen, auch die Aufwendungen für den Zusatzbeitrag zur gesetzl. Krankenversicherung, zur Riester-Rente, titulierte Unterhaltszahlungen, Beiträge zur gesetzlichen Pflichtversicherungen (z.B. KFZ-Haftpflicht) und die zur Erzielung dieses Einkommens erforderlichen Aufwendungen abgesetzt werden (sofern die Absetzungen nicht bereits bei anderem Einkommen berücksichtigt werden).-

Sollte dir während der Chemotherapie / Erkrankung ein Mehrbedarf entstehen, der durch den Regelsatz nicht gedeckt wird (z.B. für spezielle Ernährung)und dir dein behandelnder Arzt die Notwendigkeit dieses Bedarfs bescheinigen, kannst du ggf. einen Mehrbedarf bei der ARGE beantragen. http://hartz.info/index.php?topic=2598.0

Solltest du ggf. dauerhaft erwerbsgemindert sein / werden, stünden dir die Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII zu, übers Sozialamt. -

Ich wünsche dir viel Kraft, Durchhaltevermögen und positive Unterstützung in deinem privaten Umfeld. Alles Gute !