Laute Obermieter in der Nacht. Was machen?

6 Antworten

Fertigen Sie das Lärmprotokoll an und weisen Sie den Vermieter bereits jetzt mit einer Mängelanzeige darauf hin, dass Sie beabsichtigen aufgrund des zu dokumentierenden Lärms die Miete zu kürzen.

Bevor Sie als Betroffener die Miete mindern dürfen, müssen Sie aber dem Vermieter die Möglichkeit geben, sich um das Problem zu kümmern. ... Wird der Vermieter allerdings nicht tätig, obwohl er von dem Sachmangel weiß, berechtigt das Sie als Mieter zu einer Mietminderung aufgrund der Ruhestörung. Maßgebend dabei ist § 536 BGB.

Eine Kürzung der Miete bis zu 20 % wäre denkbar; dies sollte bereits in der Mängelanzeige an den Vermieter anklingen.

ElrasM 
Fragesteller
 03.09.2020, 17:36

Vielen Dank. Dann weiß ich, welche Möglichkeiten ich habe und wie ich weitermachen kann.
Dann werde ich heute mal anfangen zu schreiben.
Wie lange müsste denn wohl so ein Lärmprotokoll geführt werden, bis es verwertbar ist? Einen Monat?

schelm1  03.09.2020, 17:45
@ElrasM

Ein Lärmprotokoll  sollte eine Mindestdauer von zwei Wochen aufweisen.

Anzeige - wenn nix anderes mehr geht !

ElrasM 
Fragesteller
 03.09.2020, 17:12

In diesem Fall die Frage nach der rechtlichen Grundlage. Wohnungsüblicher Lärm begründet keine Anzeige bzw. das alamieren des Ordnungsamts. Stühlerücken ist grundsätzlich wohl davon gedeckt, die Frage ist aber, ob auch mitten in der Nacht. V. a. halt JEDE Nacht.

pool56  03.09.2020, 23:04
@ElrasM

Richtig! Anzeige würde definitiv im Sand verlaufen. Die nach der PolizeiAnzeige vorübergehend zuständige Staatsanwaltschaft würde wegen fehlendem öffentlichen Interesse KEIN Verfahren eröffnen und (richtig !) nur auf den Weg der PRIVAT-KLAGE verweisen.

haben sie ca. 5 Wochen lang gehämmert.

Wahrscheinlich genagelt...

das ständige Stühle schieben

Was die alles so ausprobieren...???

Machen sie doch erstmal ein detailliertes Lärmprotokoll".

Genau das ist auch meine Empfehlung, denn ohne kommt Ihr nicht weiter.

Stühlegeschiebe ist untertags durchaus übliches Geräusch. Nachts jedoch nicht. Grundsätzlich gilt für jedes Haus, dass Geräusche, die man produziert möglichst nicht in andere Wohnungen dringen. Man nennt das üblicherweise Zimmerlautstärke. Untertags ist dabei einiges zu tolerieren, aber nachts sind alle Geräusche zu vermeiden, die andere stören könnten. Da gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, wie z. B. die Toilettenspülung oder auch mal kurz duschen, wenn es unbedingt sein muss.

Alles andere hat zu unterbleiben.

Bei der Abfassung des Lärmprotokolls sollte man aber auch nicht zu penibel sein, sonst macht man sich lächerlich.

Mit dem Lärmprotokoll versetzt ihr den Vermieter erst in die Lage, eine Abmahnung auszusprechen, bzw. schriftlich zu zu stellen und erst dann hätte er auch die Möglichkeit für eine Kündigung der lauten Mitbewohner.

ElrasM 
Fragesteller
 03.09.2020, 17:39

Vielen Dank für Hilfe.
Naja, was heißt in dem Falle penibel? Ein Stuhlrücken dauert üblicherweise ja nur Sekunden. Dann wirds halt nach zwei Minuten wiederholt, usw...
Grundsätzlich würde ich dann eben die Zeiten aufschreiben, zu denen es mir aufgefallen ist bzw. mich aus dem Schlaf gerissen hat.

bwhoch2  04.09.2020, 09:40
@ElrasM

Ich würde das auch so vorschlagen: Uhrzeit, Dauer, Lautstärke, Art des Lärms.

Da Du die Lautstärke nicht messen kannst, schlage ich drei Stufen vor:

laut - sehr laut - unerträglich laut (oder so ähnlich)

Mit penibel meine ich jetzt, dass Du nicht im Bett liegst und darauf wartest, bis der nächste Krach kommt und dass Du nicht jedes kleine Lärm-Ereignis aufschreibst.

Stühle rücken z. B. nur nachts oder tagsüber, wenn eine gewisse Dauer überschritten wird.

Falls der VM aufgrund eures Lärmprotokolls trotzdem nichts gegen die Störer (Abmahnung!) unternimmt, besser dennoch NICHT die Miete kürzen. Der VM ist klar der STÄRKERE ! IHR selber seit dann gefährdet gekündigt zu werden, dass muss euch bewusst sein.

Neben dem Lärmprotokoll solltet ihr als ZEUGEN unbedingt Mal abends von 22 bis 24 oder 01 Uhr einen guten BEKANNTEN einladen/hinzubitten (keinen Familienangehörigen !).

Also falls der VM untätigt bleibt geht ihr den RECHTSWEG gegen die Nächtlichen Ruhestörungen mit RechtsAnwalt auf UNTERLASSUNG gegen die Störer ! WIE das im Einzelnen abläuft kann ich euch im Bedarfsfall DANN exakt erläutern. Seit ihr bedürftig, kostet euch das Ganze lediglich 15€ ! Das kann aber von 1 bis ca. 10 Monate dauern, je nach Verhalten der Störer und ob mit Gericht.

Sprecht micht einfach an, ich helfe euch gerne ...und danach wäre RUHE, - definitiv, weil sonst unbezahlbar für die Assis, man würde sie pfänden mit jeweils 10% der vmtl. Grundsicherung, die Gerichtskasse darf das.

Die Antwort des VM ist richtig.

Lärmprotokoll über ein paar Wochen machen und beim VM einreichen. Damit kann dann der VM arbeiten.

ElrasM 
Fragesteller
 03.09.2020, 17:32

Würde ich tatsächlich machen, wenn ich sicher wäre, dass es irgendeinen Sinn hat. Muss der Vermieter dann tätig werden (bzw. könnte man die Miete kürzen, wenn er nicht reagiert)?

Gerhart  03.09.2020, 17:35

Entschuldige bitte, ich habe die falsche Taste gedrückt - deine Antwort ist richtig.