Laute Obermieter in der Nacht. Was machen?
Hallo liebe Community,
vielleicht kann mir jemand helfen, der das gleiche Problem schon hatte oder sich im Mietrecht etwas auskennt.
Meine Freundin und ich wohnen in einem ohnehin recht lauten Mehfamilienhaus, doch die Mieter über uns setzten dem ganzen noch die Krone auf.
Diese sind offenbar nachtaktiv und nicht gerade rücksichtsvoll. Mehrfach haben wir deren Wecker bereits um Punkt 1 Uhr nachts gehört (einmal hat er ne Stunde geschellt und uns den Schlaf geraubt aber das ist eine andere Geschichte...) und danach geht es meistens richtig rund mit der Aktivität.
Vor einigen Monaten haben sie ca. 5 Wochen lang gehämmert. Manchmal nachts um 2 Uhr, manchmal "erst" ab 6 Uhr morgens... Das hat zum Glück mittlerweile aufgehört.
Was dennoch tierisch nervt, ist das ständige Stühle schieben (Soviel sitze ich nichtmal am ganzen Tag, wie die schieben). Ständig um 3 Uhr, 4 Uhr oder mittags um 14 Uhr hört man das Geschiebe. Das ist so laut, dass es mich zumindest nachts aus dem Schlaf reißt.
Reden ist zwecklos. Bereits viermal angesprochen und sogar angeboten Filzuntersetzer für die Stühle zu verschenken (sogar in der Hand gehabt), keine Chance. Generell sind die Nachbarn extrem unfreundlich und haben auch das Gehämmer trotz Bitten nicht eingestellt. Mittlerweile machen sie die Tür nichtmal auf, wenn ich schelle. Einfach Asis... (passt auch dazu, dass sie gerne mal um 3 Uhr nachts auf Absatzschuehen extrem laut durch Treppenhaus ohne jede Rücksicht stampfen)
Dem Vermieter habe ich damals wegen des Gehämmers bereits bescheid gesagt. Seine Antwort war in etwa "sie erwarten doch nicht etwa, dass ich gleich nach ein paar Wochen Ruhestörung das gute Verhältnis gefährde. Machen sie doch erstmal ein detailliertes Lärmprotokoll".
Mittlerweile frage ich mich, ob ich das Stühlegeschiebe auch aufschreiben sollte oder ob das leider noch unter "wohnungsüblichen Lärm" fällt. Es ist jedenfalls insbesondere in der Nacht extrem störend und auf Besserung ist bei den Mietern nicht zu hoffen.
Weiß da jemand Rat?
Lieben Dank für jede Hilfe!
6 Antworten
Fertigen Sie das Lärmprotokoll an und weisen Sie den Vermieter bereits jetzt mit einer Mängelanzeige darauf hin, dass Sie beabsichtigen aufgrund des zu dokumentierenden Lärms die Miete zu kürzen.
Bevor Sie als Betroffener die Miete mindern dürfen, müssen Sie aber dem Vermieter die Möglichkeit geben, sich um das Problem zu kümmern. ... Wird der Vermieter allerdings nicht tätig, obwohl er von dem Sachmangel weiß, berechtigt das Sie als Mieter zu einer Mietminderung aufgrund der Ruhestörung. Maßgebend dabei ist § 536 BGB.
Eine Kürzung der Miete bis zu 20 % wäre denkbar; dies sollte bereits in der Mängelanzeige an den Vermieter anklingen.
Ein Lärmprotokoll sollte eine Mindestdauer von zwei Wochen aufweisen.
Anzeige - wenn nix anderes mehr geht !
In diesem Fall die Frage nach der rechtlichen Grundlage. Wohnungsüblicher Lärm begründet keine Anzeige bzw. das alamieren des Ordnungsamts. Stühlerücken ist grundsätzlich wohl davon gedeckt, die Frage ist aber, ob auch mitten in der Nacht. V. a. halt JEDE Nacht.
Richtig! Anzeige würde definitiv im Sand verlaufen. Die nach der PolizeiAnzeige vorübergehend zuständige Staatsanwaltschaft würde wegen fehlendem öffentlichen Interesse KEIN Verfahren eröffnen und (richtig !) nur auf den Weg der PRIVAT-KLAGE verweisen.
haben sie ca. 5 Wochen lang gehämmert.
Wahrscheinlich genagelt...
das ständige Stühle schieben
Was die alles so ausprobieren...???
Machen sie doch erstmal ein detailliertes Lärmprotokoll".
Genau das ist auch meine Empfehlung, denn ohne kommt Ihr nicht weiter.
Stühlegeschiebe ist untertags durchaus übliches Geräusch. Nachts jedoch nicht. Grundsätzlich gilt für jedes Haus, dass Geräusche, die man produziert möglichst nicht in andere Wohnungen dringen. Man nennt das üblicherweise Zimmerlautstärke. Untertags ist dabei einiges zu tolerieren, aber nachts sind alle Geräusche zu vermeiden, die andere stören könnten. Da gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, wie z. B. die Toilettenspülung oder auch mal kurz duschen, wenn es unbedingt sein muss.
Alles andere hat zu unterbleiben.
Bei der Abfassung des Lärmprotokolls sollte man aber auch nicht zu penibel sein, sonst macht man sich lächerlich.
Mit dem Lärmprotokoll versetzt ihr den Vermieter erst in die Lage, eine Abmahnung auszusprechen, bzw. schriftlich zu zu stellen und erst dann hätte er auch die Möglichkeit für eine Kündigung der lauten Mitbewohner.
Vielen Dank für Hilfe.
Naja, was heißt in dem Falle penibel? Ein Stuhlrücken dauert üblicherweise ja nur Sekunden. Dann wirds halt nach zwei Minuten wiederholt, usw...
Grundsätzlich würde ich dann eben die Zeiten aufschreiben, zu denen es mir aufgefallen ist bzw. mich aus dem Schlaf gerissen hat.
Ich würde das auch so vorschlagen: Uhrzeit, Dauer, Lautstärke, Art des Lärms.
Da Du die Lautstärke nicht messen kannst, schlage ich drei Stufen vor:
laut - sehr laut - unerträglich laut (oder so ähnlich)
Mit penibel meine ich jetzt, dass Du nicht im Bett liegst und darauf wartest, bis der nächste Krach kommt und dass Du nicht jedes kleine Lärm-Ereignis aufschreibst.
Stühle rücken z. B. nur nachts oder tagsüber, wenn eine gewisse Dauer überschritten wird.
Falls der VM aufgrund eures Lärmprotokolls trotzdem nichts gegen die Störer (Abmahnung!) unternimmt, besser dennoch NICHT die Miete kürzen. Der VM ist klar der STÄRKERE ! IHR selber seit dann gefährdet gekündigt zu werden, dass muss euch bewusst sein.
Neben dem Lärmprotokoll solltet ihr als ZEUGEN unbedingt Mal abends von 22 bis 24 oder 01 Uhr einen guten BEKANNTEN einladen/hinzubitten (keinen Familienangehörigen !).
Also falls der VM untätigt bleibt geht ihr den RECHTSWEG gegen die Nächtlichen Ruhestörungen mit RechtsAnwalt auf UNTERLASSUNG gegen die Störer ! WIE das im Einzelnen abläuft kann ich euch im Bedarfsfall DANN exakt erläutern. Seit ihr bedürftig, kostet euch das Ganze lediglich 15€ ! Das kann aber von 1 bis ca. 10 Monate dauern, je nach Verhalten der Störer und ob mit Gericht.
Sprecht micht einfach an, ich helfe euch gerne ...und danach wäre RUHE, - definitiv, weil sonst unbezahlbar für die Assis, man würde sie pfänden mit jeweils 10% der vmtl. Grundsicherung, die Gerichtskasse darf das.
Die Antwort des VM ist richtig.
Lärmprotokoll über ein paar Wochen machen und beim VM einreichen. Damit kann dann der VM arbeiten.
Würde ich tatsächlich machen, wenn ich sicher wäre, dass es irgendeinen Sinn hat. Muss der Vermieter dann tätig werden (bzw. könnte man die Miete kürzen, wenn er nicht reagiert)?
Entschuldige bitte, ich habe die falsche Taste gedrückt - deine Antwort ist richtig.
Vielen Dank. Dann weiß ich, welche Möglichkeiten ich habe und wie ich weitermachen kann.
Dann werde ich heute mal anfangen zu schreiben.
Wie lange müsste denn wohl so ein Lärmprotokoll geführt werden, bis es verwertbar ist? Einen Monat?